bei ihrer ehelichen Verbindung gethan, am besten bewahren zu können. Fürmehrere dieß zu thun, ließ das Einkommen des kleinen Guthes nicht zu. DieserPlan mußte aber lange mit ihr herum gegangen sehn; denn kaum war dieMutter verblichen, als sie nicht ruhete, bis er zu Papiere gebracht und gerichtlichniedergelegt wurde. Ans dieser Eile, die überdieß nicht zuließ, einen mit dem, W nicht lang erst in dem Preuß. Herzogthum Sachsen eingeführten Gesetzen be-
kannten, entfernten Rechtskundigen (im März 1818.) zuzuziehen, läßt sich aucherklären, warum sie nicht jederzeit dieser ihrer Stiftung den rechten Namen bei-gelegt, und ihn mit einem ungehörigen verwechselt, der wohl nach den bishergeltenden Sächs. Gesetzen die Sache bezeichnet, keineswegs aber nach den jetzigen.Da es aber nach diesen selbst nicht ans den Namen, sondern auf die Sache an-kommt, die keinesweges ungesetzlich ist, so läßt sich nicht erwarten daß darausein Nachtheil für ihre wohlthätige Familienstiftung erfolgen könne.
Eben so hestimmte sie über die Benutzung ihres Mohrnngischen Besitzthums.Dieß war durch den Zukauf andrer Antheile noch mit einigen Schulden be-schweret, und konnte überdieß durch die damals nur noch befürchteten Ansprüchedes Fiscus in seinen Nutzungen vermindert, oder gar in ein Capital verwandeltwerden. Nur einem Einzigen konnte es als ein geregeltes, außer Gemeinschaftgestelltes Fideicommiß einigen Genuß mit wohlthätigcn Einwirkungen auf seineUmgebung darreichen. Diesen wählte sie daher aus ihrer nächsten väterlichenVerwandtschaft. Hier fand aber auch zur Zeit der Abfassung und llebergabedes Testaments das neuere gesetzliche Erfordernis; zu einem bestehenden Fnmilien-fideicommisse statt. Nur durch das Einschreiten des höchsten Fiscus konnte dervorgeschriebene gesetzliche Ertrag zu einem solchen geschwächt werden, da dannsein Bestehen durch Umsatz in ein Capital, nach der Andeutung der Stifterinselbst, zu vermitteln wäre. Den Ausgang eines inzwischen entstandenen merk-würdigen Prozesses mit der Eisleb-Mansfeldischcn-Berg- und Hüttengewerkschaftüber Angabe des Holzes zur Verkohlung, aus demjenigen Theile des Lein- und» > Mohrunger Forstes, woraus solches bisher frei verkauft wurde, fürchtet man
hierbei weniger, obgleich schon ein Nachtheiliges Erkenntniß erschienen ist.
Wenn man nnsrer Verewigten als Schattenseite aufbürdet, daß weiblicheEitelkeit länger als gewöhnlich bei ihr vorgewaltet habe, so muß man erwägen,daß bei einer Frau, die bis in die letzten Tage ihres Lebens nicht der mindesteStumpfsinn drückt, die in einem gewissen Wohlstande, ja man kann, bei einemso beschränkten Genüsse, sagen, in einem Ueberflusse lebet, dessen sie weder Kindernoch Enkel und ganz nahe Verwandte aus inniger Zuneigung theilhaftig werdenlassen kann, es keine leichte Sache ist, dieser Erbsünde des weiblichen Geschlechtszu entsagen. Mütter, Großmütter und Tanten sprechen in einem solchen Zu-stande und unter solchen Verhältnissen diese ihre weibliche Eitelkeit freilich aufeine andre Weise aus. Allein auch diese unschuldige Schwachheit verließ sie inihren letzten Jahren. Es machte ihr Vergnügen, solche Gegenstände zwar zukaufen, aber um andern damit Freude zu machen, daher sie denn auch keineGelegenheit vorbei gehen ließ, um dieß auf eine gute Art thun zu können.Die Schicklichste und angenehmste gab ihr dann immer das Weihnachtsfest, anwelchem sie lange vorher daraus bedacht war Verwandte, Freunde und Um-gebung, auch arme Kinder, ganz im kindlichen Sinne, mit angenehmen Gaben,die wie bei einer Ausstellung zierlich geordnet wurden zu überraschen.
Kein Jahr aber sing sie so früh schon an hierauf zu denken als in demletzten ihres Lebens, gleichsam durch eine geheime Ahndung daß sie das Weih-nachtsfest nicht erleben würde, getrieben. Als sie der Tod im Anfang des De-eembers überraschte, fand man daher schon alles besonders gepackt, eigenhändig> V bezeichnet und aufgeschrieben, auch waren die Theilhaber schon von ihr selbst
ans Tag und Stunde zur Christbescheerung geladen. So konnte um so leichterund sicherer ein anderer den sie dießmal, gegen ihre Gewohnheit, zum Ver-trauten der letzten Vertheilung ihrer Weihnachtsgeschenke gemacht hatte sichdieses Geschäfts, ganz in ihrem Sinne, unterziehen. Friede sei ihrer Asche!