ihrer Bewerber für die ältere Schwester eingeführt war, um die vorgeblicheWeisung zu beseitigen, daß erst diese verheirathet sehn müsse ehe an die jüngeregedacht werden könne, und nun durch Gestalt, Glanz, Aufwand und Betragennicht die sanftere ältere, wohl aber die muntere Jüngere einnahm. Die Ver-bindung war zu eilig vollzogen worden, bevor man sich gegenseitig nach characte-ristischcn Eigenschaften und Neigungen oder auch nur nach äußern Verhältnissenkennen gelernt hatte, welchen letztem gemäß man sogleich zur stillen Häuslich-keit hätte flüchten müssen, wozu das sichere Einkommen des jungen Mannesbloß hingereicht hätte.
Der Mangel oft an den nöthigsten häuslichen Bedürfnissen blieb als noth-wendige Folge nicht lange aus, und drückte vorzüglich die Hausfrau. So ver-strichen beinah drei Jahre, während welchen diese Ehe mit zwei Töchtern ge-segnet wurde, davon die eine nach zehn Monaten, die andre gleich in den erstenTagen nach der Geburt starb. Dennoch wurde das Band derselben immerlockerer, besonders als ihre Schwester sie in Sangerhausen besuchte, au denschon einmal eingeimpften Blattern erkrankte, und auch sie als Wöchnerin an-steckte. Jene erlag dieser Krankheit, sie dagegen, vorher eine blühende, mit weib-lichen Reizen reichlich gezierte junge Frau, genaß, aber ganz entstellt, so daßihr Mann gegen sie immer kälter, und ganz von ihr abgezogen wurde. DießBetragen bewog sie nun die unbekannte Abwesenheit ihres Mannes zu benutzen,mit ihren Habseligkeiten zu ihrer Mutter nach Mohrnngen zu flüchten, und vonda aus einen Scheidungsprozeß anhängig zu machen, der diese misrathene Eheunter mancherlei Umständen und mit Verlust eines großen Theils ihres ebennicht beträchtlichen Vermögens, wieder löste.
Von dieser Zeit an, nicht für eine eheliche Verbindung wieder gestimmt,lebte sie in Mohrnngen bei ihrer Mutter und ihrem Bruder Wilhelm LudwigGottlob Freiherr von Eberstein, der, von seinem bergmännischen Studienzurückgezogen, seine Muße vorzüglich der Philosophie widmete, deren mittlereund neuere Geschichte auch durch ihn bereichert worden ist. Hier theilte sie ihreZeit in die Besorgung der häuslichen Geschäfte desselben, und in die Lesungnützlicher und angenehmer Schriften, wobei sie es zu einer vorzüglichenGeschichtskenntniß gebracht hatte. Da aber im Jahre 1800 ihr Bruder sichverheirathete so zog sie mit ihrer Mutter auf das kleine Guth derselben nachBrücken.
Mit dem Tode ihres Bruders, der 1805 kinderlos starb, kam das GuthMohrungen mit Rötha auf ihre Mutter, und nach deren Ableben im März 1818ans sie selbst als einzige Erbin. Diesen Besitz, eigentlich der Hälfte des ehe-maligen Gräfl. Mansfeldischen auf Wiederkanf seit 1562 von den Grafen vonMansfeld veräußerten Amtes Mohrungen, das seit der Mitte des siebzehntenJahrhunderts die Familie von Eberstein besessen hatte, nahm aber schon imersten Jahre der Königl. hohe Fiscus in Anspruch. Der Wiederkaufspreis —denn zu einem andern Verkauf hatte der Churfürst von Sachsen, als Oberlehns-herr seine Einwilligung nicht gegeben — war nehmlich in jener Zeit demWerths des Guthes reichlich angemessen gewesen, jetzt aber nicht mehr, da seitdem, besonders bei Waldboden, der Werth des Grundbesitzes sich so sehr gehobenhat. Deshalb glaubte der Fiscus, wenn er von dem ihm zustehenden Wieder-kaufsrechte Gebrauch machte, beträchtlich zu gewinnen. Eine so liebe und ein-trägliche Besitzung für sich und ihre Familie verloren zu sehen, machte ihr nichtwenig Bekümmerniß, daher sie, wie ihr Testament bezeuget, damals dieß bloßbefürchtend, durch Aufopferungen solche sich zu sichern bereit war. Späterwurde sie dagegen bestimmt, die Entscheidung über den Besitz von dem Aus-gange eines Prozesses zu erwarten, da verschiedene Rechtsgründe, aus Gesetzenentlehnt, die vor der Königl. Preuß. Besitznahme hier gültig waren, jener For-derung von Seiten des hohen Fiscus entgegen standen. Nach dem Napoleon-scheu Gesetze, das sieben Jahr hier bestand, war nehmlich jedes Wiederkaufs-recht schon nach Verlauf von fünf Jahren verjährt, und nach dem Chursächsischen