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wechselseitig die landübliche Gewähr in Absicht dieses Relutionsgeschäftes stipuliretund gelobet. Nachrichtlich ist solches von mir, dem hierzu reqnirirten hiesigenBeamten anhero bemerket, wieder vorgelesen und sowohl von allerseits HerrenInteressenten genehmiget, auch von Hochdenenselben eigenhändig mit unterschriebenworden nt, sup.
Gottfried Johann Andreas Koch.
Albrecht Rudolph Freiherr Eberstein.
Leopold Wilhelm von Eberstein.
Friedrich Ludwig von Eberstein.
Wihelm Ludwig Gottlob Frhr. v. Eberstein.
4vt»m Morlinge», den 4. Gktbr. lllll.
Obgleich vermöge eines Protokolls 6s boöisrno Herrn Wilhelm LudwigGottlob Freiherrn von Eberstein der von dem weiland Hrn. Major Wilhelmvon Eberstein hinterlassene Lehn stamm an 6000 Mfl. auf dem Vorwerke Röthaauf ein Jahr gegen 4 pro 0snt Interessen annoch überlassen worden; so ver-binden sich dennoch Hr. Wilhelm Ludwig Gottlob Freiherr von Eberstein,diese ihren Herrn Vettern, dem Hrn. Hauptmann Leopold Wilhelmen, dem Hrn.Hauptmann Alb recht Rudolfen, Gebrüdern Freiherrn von Eberstein, und Hrn.Wolf Heinrichen Freiherrn von Eberstcin, ingleichen ihren beiden HerrenBrüdern, dem Hrn. Hauptmann Friedrich Ludwig Wilhelm und dem HerrnMajor Karl Heinrich Wilhelm, Gebrüdern Freiherrn von Eberstein, davonzukommende Antheile mit 5 pro 0snt zu verinteressiren, welches die letzternbestens aeccptiret und diese Registratur auf beschehenes Wiedervorlesen nebstdem Herrn vsssionario eigenhändig mit unterschrieben haben. Wie oben.
Gottfried Johann Andreas Koch, welcher auf Requisition diesesProtokoll geführet hat.
Albrecht Rudolph Freiherr v. Eberstein.
Leopold Wilhelm v. Eberstein.
Friedrich Ludwig v. Eberstein.
Wilhelm Ludwig Gottlob Frhr. v. Eberstein.
4vtn, de» von dem ll. pr. Hauptmann Ernst u. Elirrstein, für sich und in auf-hallender General-Vollmacht feines vrudcrs, des b. pr. Majors Karl u. E.,wegen Einziehung des auf dem Gute Morungen gestandenen Lchnstammesvon liststll Mfl. ausgestellten lirurrs betreffend. Ergangen uor den frriherrl.Ebcrsteinschcn Gerichten des Harras' und Trebrnifchc» Ritterguts in Gr-Hofen l8lS.
Auf Grund der Erbvcrgleiche v. 1718 u. 1721 stifteten ChristianLudwig's v. Eberstein sieben Söhne für^den Mannesstamm der NeuhäuserLinie einen Lehnstamm im Gesammtbctrage von 42 000 Alst, in der Art,daß ein jeder von ihnen von seiner ihm zugefallenen Erbportion, bestehediese in Gütern oder Hypotheken, den übrigen zu Gunsten die Summe von6000 Alst. ^ 5250 Thaler unverschuldet lassen sollte. Dieser in den Güterngegen landttbliche Verzinsung zu 5 p. E. stehende Lehnstamm sollte also anskeine Weise beschwert werden, „es wäre denn, daß er solchen anderwärtsin, Kurfürstcnthumc Sachsen hinwieder versicherte oder sich anderergestaltmit seinen Geschwistern und Lehnfolgern vergliche, welchenfalls ihm keinHindernis gemacht, sondern willig gesüget werden soll". Den,gemäß hatteder Jägermeister Christian v. E. seinen Lehnstamm mit Morungen ver-sichert. Christian's Enkel, die Gebrüder Ernst Karl Rudolf Ludwig v.Eberstein zu Groß-Leinungen, k. pr. Hauptmann a. D., und Karl HeinrichWilh. Christian v. E. zu Bielefeld, k. pr. Major"), glaubten nun, sich mit
? unterschreibt ober die für seinen Bruder Ernst ausgestellte Vollmacht 6. 6.Minden 31. Biai 182V mit „Karl Heinrich Christian Ludewig v. Eller-Eberstein.
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