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Folge 5 (1885)
Entstehung
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179
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und zwei und zwanzig Gülden 14 Groschen und 4 Pfennige an die ge-meinschaftliche Erbschaftskasse des weiland Hrn. Major Wilhelm's von Eber-stein oder an den jetzigen Herrn Kassenführer baar bezahlen wollten, zu exercircnSich resolviret hätten, schriftlich bekannt gemacht; Als haben die Hochwohlgebornen.M Herrn Freiherren von Eberstein Neuhäusisch er Linie nebst ihrem Herrn

? - Mitinteressentcn, Hrn. Wilhelm Ludewig Gottlob Freiherrn von Eberstein, als

tüsssioimrio den heutigen Tag zu einer Zusammenkunft allhier zu Worringen,um dieses Reluitions-Geschäfte zu realisiren, zu bestimmen, sich mit einandereinverstanden und beliebet.

Dieser Übereinkunft gemäß haben sich also aoko Herr Hauptmann Alb rechtRudolf Freiherr von Eberstein Hochwohlgeb.; Herr Hauptmann Leopold WilhelmFreiherr von Eberstein Hochwohlgeb. und Herr Hauptmann Friedrich LudwigWilhelm Freiherr von Eberstein Hochwohlgeb., allerseits auf GeHofen, als HerrenInteressenten der gemeinschaftlichen Erbschaft des weiland Hrn. MajorWilhelm's von Ebcrstein, allhier eingefunden und gegen den Hierselbst gegen-wärtigen Herrn dsssioimrirrm Herrn Wilhelm Ludwig Gottlob Freiherrn vonEberstein Hochwohlgcb. dcklariret, wie Sie hiermit in das Exercitium des cedirtcnlluris ostuomli des Vorwerks Rötha samt allen dessen Ein- und Znbehörnngenunter denen Bedingungen

1) daß der von dem weiland Hrn. Major Wilhelm von Eberstein hinter-lassene Lehnstamm an 6000 Mfl. jedoch abs^ris omni novakicms inAnsehung der Münzsorten, welche ^.o. 1718 dem innern Gehalt nach weitbesser gewesen als die gegenwärtig knrsirenden, und auch nur auf 1 Jahrgegen 4 pro Liönl Interessen auf dem Vorwerke Rötha stehen bleibensollte, und 2) daß der Herr Liossiooarias Hr. Wilhelm Ludwig GottlobFreiherr von Eberstein sich obligirete, das Agio ans den Rest des Relnitions-guanti derer 1069 Thlr. 20 Gr. 4 Pf. nach dem Werths oder innern Ge-halte derer ^.o. 1718 im Kurs gewesenen Münzsorten der gemeinschaft-' W lichen Erbschaftskasse nach einem einzuholenden pflichtmäßigen Sonsal-

^.Itsskats nach und nach zu zahlen und zu bonificiren, auch 3) daß mitdiesem Reste des Relnitionsquanti an 1069 Thlr. 20 Gr. 4 Pf. eine ge-meinschaftliche Erbschafts-Passivschnld getilget werden sollte,nicht nur konsentireten, sondern auch dem Hrn. döWionaeio Herrn WilhelmLudwig Gottlob en Freiherrn von Eberstein unter denen obbemeldtcn undsich vorbehalten«! Bedingungen das Vorwerk Rötha vom. omrridrrs psrkinöirimskraft dieses übergeben wollten.

Wie nun der Herr vsssiormr-irrs Hr. Wilhelm Ludwig Gottlob Freiherrvon Eberstein dieses alles bestens acceptirete, die soll dio. 1, 2 st 3 stipulirtenBedingungen zu erfüllen angelobte und den Überrest des Relnitionsquanti aneintausend und neunundsechzig Thaler 20 Groschen und 4 Pfennige an denHerrn Hauptmann Albrecht Rudolf Freiherrn von Eberstein, als gemeinschaft-lichen Herrn Kassenführer, in folgenden Sorten, als 600 Thlr. in vollwichtigenI^ouisä'oo g, 5 Thlr. und 469 Thlr. 20 Gr. 4 Pf. in kursmäßigen Konventions-Species-Thalern und kursächs. konventionsmäßigem Gelde sogleich baar ans-zahleten, sich aber dabei noch vorbehielten, daß, da er von Michael a. o. anerst in den Genuß der Nutzungen des Vorwerks Rötha und dessen Pertinentientrete, der ll'srmioms a quo der Lehnstammszinscn hingegen Johannis a. o. wäre, diegemeinschaftliche Erschaftskasse die Lehnstammszinscn von Johannis a. o. bis Michaelo. o., und also auf Jahr, von dem auf dem Vorwerke Rötha stehen bleibendenLehnstamm beitragen müßte; Also haben der Hr. Hauptmann Albrccht RudolfFreiherr von Eberstein diesen Rest des Relnitionsquanti an 1069 Thlr. 20 Gr.4 Pf. in Empfang genommen, darüber unter Entsagung der Ausflucht desRichtempfangs in bester Rechtsform und mit der Kondition, dieses Reluitions-quantnm auf der Hütte zu Leinungen zu deponiren, quittirct und dem Herrnvossiormrio die Kondition wegen derer ans üi Jahr zu bezahlenden Lehnstammszinsennebst denen übrigen Herren Interessenten accordiret, sich aber überhaupt einander

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