Druckschrift 
Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
178
Einzelbild herunterladen
 

178

von Ebcrstein plsimris eigenthümlich überlassen hat: So agnosciret der HerrHof- und Justitien - Rath Freiherr von Eberstein genannt von Büring alsMitintcresscnte der Fidcikommißmasse des weiland Herrn Major Wilhelm'svon Eberstein mehrerwähnten seinen Herrn Vetter Herrn Wilhelm LudwigGottlob Freiherrn von Eberstein für den Inhaber des Vorwerks Rötha unddazu ohne Ausnahme geschlagenen ein Vicrthcils des Amtsforstes und Jagd-befugnisses, williget auch hiermit darein, daß nach Inhalt der Familien-Recessccks ^.o. 1718 st 1721 der von dem weiland Herrn Major Wilhelm vonEbcrstein Hinterbliebene Lehnstamm auf dem Vorwerke Rötha fernerhin haftenund stehen bleiben soll, und stellet dessen Aufkündigung in des Herrn vsssioimriiWillkür, welches Herr Wilhelm Ludwig Gottlob Freiherr von Eberstein bestensangenommen und seines Orts den Herrn Ccdenten Herrn Hof- und Justitien-Rath Wilhelm Freihern von Eberstein für den Eigcnthümer des freien Theilsdes Backhauses zu Leinungen und für den Pcrcipicnten derer eations krustrinmpsrssptornm ebencrwähntcrmaßen zn machenden Ansprüche agnosciret, auch dieZahlung des Hsrauvseatlons-lZnanti an zweitausend und fünfhundertThalcrn oben bedungenermaßen zu leisten versprochen; Als haben beide HerrenPaciscenten allen denen dieser Cession entgegen stehenden Ausflüchten undrechtlichen Behelfen sowohl überhaupt als insonderheit der listigen Überredung,des Schcinhandcls, des Miß- oder Nichtoerstandes, anders abgeredeter als nieder-geschriebenen Dinge, der Verletzung über oder unter die Hälfte, der Rcchtsregul,daß eine allgemeine Verzicht nicht gelte, wo nicht eine besondere Erzählungvorhergegangen, und wie solche sonst Namen haben mögen, wissentlich undwohlbedächtig rennnciirct und entsaget, diesen Receß in cknplo abgefaßt und inBeisein derer am Ende mit unterschriebenen Zeugen eigenhändig unterschrieben.So geschehen Groß-Leinungen, den 8. August 1791.

(ll. 8.) Wilhelm Frh. Eberstein genannt von Büring.

(I.. 8.) Wilhelm Ludwig Gottlob Frhr. v. Eberstein.

Gottfried Johann Andreas Koch gns, Isstis.

livss. Morlinge«, de» 4. Oktlir. 1791.

Nachdem der Herr Hof- und Justitien-Rath Wilhelm Freiherr von Eber-stein genannt von Büring auf Horla ?c. Hochwohlgeb. theils sx jurs proprio,theils sx jors cssso ihres jüngeren Herrn Bruders Herrn Kammer- und Forst-L.sssssoris Karl Friedrich August's Freiherrn v. Eberstein auf LeinungenHochwohlgeb. das Ins rslnoncki des Vorwerks Rötha und dessen Pertinentienan Gerichten, Gerichts-Nutzungen, Geld-, Getreide-, Feder- und Wiesen-Zinsen,Dienst-, Ein- und Abzugs-, auch Strafgeldern, Wiesen, an einem Viertel vonden Lein- und Morunger Amtsforsten, sowohl in Ansehung der Kohlholz-nutzung, als auch i-ations des verkauftwerdenden Oberbaums und alleranderen Forstnutzungen, ohne alle Ausnahmen und Einschränkung und an einemViertel von der Hohen und Niedern Jagd, so zu denen Ämtern Lein- undMoruugen gehöret, onm omni juri st aotions tarn äirseta gnam «tili an HerrnWilhelm Ludewig Gottlob Freiherrn von Eberstein auf Morungen undRötha ?c. Hochwohlgcb. unter gewissen unter sich festgesetzten Bedingungen lautdes snb ckslo Groß-Leinungen, den 8. August a. o. abgeschlossenen Recessescedirct und abgetreten haben und dann Herr Wilhelm Ludewig Gottlob Frei-herr von Eberstein als Osssionarius denen Hochwohlgebornen Herren Freiherrenvon Eberstein Neuhäusischer Linie, als des weil. Herrn Major Wilhelm'svon Ebcrstein hinterlassenen Herrn Erben, nicht nur diese Cession, sondern auchzugleich, daß Sie, Herr Wilhelm Ludewig Gottlob Freiherr von Eberstein,dieses cediret erhaltene Ins rslusnäi des Vorwerks Rötha omnidus psr-linsnlüs die jetzige Michael a. o., und zwar in folgender Maße, daß Sie desweil. Hrn. Major Wilhelm's von Eberstein hinterlassenen Lehnstamm ansechstausend Gülden ans dem Vorwerke Rötha gegen 4 pro vsnl Interessen be-halten und den Überrest des Reluitionsquanti an eintausend zweihundert