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stehend darüber ausgefertigte Urkunde dergestalt und also, daß darüber zu allenZeiten stät, fest und unverbrüchlich gehalten und jedem Theile zu seinem darauserlangten Rechte auf Anmelden allezeit unweigerlich verholfen werden solle;jedoch Jhro Kurfürstl. Durchl. zu Sachsen w., Meinem gnädigsten Herrn, an Derohohen llnl'idns, dem hiesigen Obcraufscher-Amte, Mir und den Meinigen ohneSchaden und Nachthcil. Urkundlich habe ich diese Konfirmation mit dem jetzogebräuchlichen Obernnfscher-Amts-Jnsiegel wissentlich bcidrucken lassen und selbigeeigcnhädig unterschrieben. So geschehen Eis leben, den 6. Dsodr. 1776.
Jhro Kurfürstl. Durchl. in Sachsen bestallter Oberanfseher der GrafschaftMansfeld und Kammerherr(U. 8.) C. G. von Burgsdorff.
Christian Andreas Borges 8.
Daß bevorstehende Abschriften mit der Original-Cession und deren Konfirmationdurchgängig gleichlautend und von Wort zu Wort übereinstimmend sind, wird praevia,oollatious ciiligsuti unter Amts-Hand und Siegel hiermit beurkundet. Datum Groß-Lcinnngcn, am 15. Januar 1777.
Freiherr!. Eberstciuisches Amt daselbst.
(U. 8.) Augustin Polycarp Friedrich Rndloff,
Rath und Amtmauu.
Der Oberst Johann Karl Friedrich Freiherr v. Eberstein starb 27. Okt.1778. Über die Theiluug des väterlichen Nnchlasses geriethen seine Söhne:Hofrath Wilhelm und der nachmalige Kriegsrath Karl, mit einanderin einen Rechtshandel. Nachdem im Sommer 1791 ein Auseinandersetzungs-Receß zu stände gekommen war, wurde dem Hofrath das Wiedereinlö-snngsrecht von Rötha allein überlassen, welches derselbe aber schon am8. Aug. desselben Jahres seinem Vetter Gottlob auf Mornngen unterder Bedingung, daß ihm eine Remuneration von 2509 Thlrn. gezahltund der Leinunger Backhauszins zu seiner Disposition überlassen würden,abtrat.
Der Baron Gottlob behielt die von dem Major Wilhelm hinter-lassenen 6000 Mfl. Lehnstamm auf Rötha und zahlte die an dem Wieder-kanfsschillinge noch fehlende 1222 Mfl. 14 Gr. 4 Pf. an die gemeinschaftlicheErbschaftskasse.
Der Hauptmann Albrecht aus Groß-Leinungen nahm diesen „Überrestdes Reluitionsquanti" unter der Bedingung in Empfang, daß er denselbenauf der Hütte in Leinungen deponiren könne. An dem oben genanntenTage hatten sich nämlich bei ihrem Vetter Gottlob in Mornngen dieHauptleute Albrecht, Leopold und Friedrich aus Leinungen als Erbendes Major Wilhelm eingefunden, um das Reluitionsgeschäft zu realisiren.
Obgleich vermöge eines Protokolls v. 4. Okt. 1791 dem BaronGottlob der Lehnstamm des Major Wilhelm auf dem Vorwerke Röthanoch auf ein Zahr gegen 4 pr. E. jährl. Zinsen überlassen morden war,versprach er dennoch, die Antheile, welche seine Vettern: die GebrüderLeopold und Albrecht, dann Wolf Heinrich und seine, Gottlob's, Brüder:Hauptmann Friedrich und Major Wilhelm v. Eberstein an dem genanntenLehnstamme hatten, jährlich mit 5 xr. Et. zu verzinsen:
Zu wissen denen es zu wissen nöthig. Demnach wegen Wiedereinlösungdes Vorwerks Rötha und dessen Pcrtinenticn, des einen Viertels des Lein- undMornngischen Amtsforstes, soviel die Kohlholznutzung überhaupt betrifft, desQuarts der Hohen und Niedern Jagd und des Ertrags des Lohnbrods zur freienHälfte aus dem Backhause zu Leinungcn seit dem Jahre 1775 Differenzenventiliret worden und solche am Ende dahin ausgeschlagen sind, daß auf die