Druckschrift 
Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
173
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Horla mit allen darzn gehörigen Pcrtinenzien, Jurisdiktion, Lehnen, Strafen,Zinsen, Diensten, Gefällen, Ländercien, Holze, Fischereien, Jntraden, Einkünften,Hohen und Niedern Jagden und überhaupt mit allen Rechten, Gerechtigkeiten,Freiheiten, Ein- und Zugehörnngen, wie solches sein Herr Vater besessen undauf ihn solchergestalt bei der brüderlichen Erbthcilung transferirct worden, anseinen Herrn Bruder, den weil, grast, stolbergischen Hof- und Jägermeister HerrnAugust Christian Wilhelm von Eberstein sub ckato Neuhaus, den24. Junii 1720 ans 9 Jahr lang für 1 l 000 st. also und dergestalt wieder-käuflich verkaufet, daß die unter denen Eberstcinischen Herren Gebrüdern zueinem Lchnstamme festgesetzten 6000 st. darauf stehen bleiben und jährlichmit 300 st, verzinset werden sollen, 5000 st. aber Herr Wiedertäufer baarerhalten und mit Herrn Wiederkäufern dahin kontrahiret hat, daß, wanner oder seine Lehnsfolgcr und Erben solchen Wiederkanfs-Kontrakt, welchernach Ablauf derer ersten 9 Jahre so ipso von 6 Jahren zu 6 Jahren prolon-giret werden und bis dahin unverrückt bleiben sollte, '/- Jahr vor Ablauf des6ten Jahres aufkündigen und sodann bei dessen Endignng sothane baareWiederkaufssumme derer 5000 st. samt denen beweislichen und mit Herrn Ver-käufers Vorwissen gemachten Meliorations-Kostcn baar erlegen, auch dastaxato überlassene Jnventarium nach der ausfallenden Taxa bezahlen würde,Herr Wiederverkäufer und dessen Erben sothanes Vorwerk Horla und Znbe-hörnng in solchem Stande, wie er solches empfangen, wiederum abzutretenschuldig und gehalten sein sollten und wollten. Und dann mit dem 24. Junides künftigen 1777. Jahres abermals ein 8sxsnnium zu Ende gehet, mit welchemder königl. preuß. Obriste von der Kavallerie und Kommandeur eines Regi-ments Dragoner, Herr Johann Karl Friedrich Freiherr von Eber-stein Vorhabens ist, dieses väterliche, wiederkäuflich veräußerte Gut wiede-rum einzulösen und das ans ihn verfällete äus rslnsncli zu exerciren: sohat er mich Endes-Unterschricbcnen, als Lwratorsm msntis seines noch leben-den einzigen Herrn Bruders, des kurpfälzischcn Kammcrherrn Karl Christian'svon Eberstein zu Mannheim, wegen meines Beitritts in Ansehungdes meinem Herrn (lurancko daran kompetirendcn Antheils angegangen.Allermaßen nun aber vorgenannter mein Herr LWi-nnclas einestheils gegen-wärtig bei denen baaren Mitteln nicht ist, die ans seinen Antheil kommendeRelnitions-Summe und etwanige Meliorations-Kosten und Jnventarien-Preisvortheilhaft herzugeben und aufzubringen; anderntheils das Vorwerk Horla vonder Beschaffenheit ist, daß, wann es nicht entweder zu dem Amte Leinungenoder Mornngen gezogen werden kann, sondern wie solchenfalls erforderlich ist,besonders bewirthschaftct werden soll und muß, der Ertrag derer Zinsen desaufzuwendenden Kapitals niemals herauszubringen sein würde; also drittenthcilsdemselben und denen Seinigen unter diesen Umständen der Besitz des VorwerksHorla, und zwar la oominuuions, zu allen Zeiten offenbar mehr schädlich, alsnützlich sein würde, mithin ich demselben für weit zuträglicher erachte, von so-thancm jars i-slusuäl zu seinem Antheilc gänzlich abzustehen und solches seinemHerrn Äruder, vorgenannten Herrn Obristen und Kommandeur von Ebersteinalleinig zu überlassen, ans vorangeführten triftigen und vor Augen liegendenGründen auch ich mir den Beifall, das Dckretnm und die Konfirmation undEinwilligung des knrfürstl. sächs. hochlöbl. Oberanfseher-Amts der GrafschaftMansfeld zu Eisleben angezweifelt versprechen kann: als cedirc, überlasse undübereigene unter anhoffender Genehmigung hochgedachten Oberanfseher-Amtsmehr genannten Herrn Obristcn und Kommandeur Herrn Johann KarlFriedrich Freiherrn von Eberstein, dessen Lchnsfolgern, Nachkommen undErben ich hiermit und in Kraft dieses im Namen und anstatt meines Herrnvm-ancli, des kurpfälzischcn Kammerherrn Herrn Karl Christian von Eber-stein, und als dessen konstituirter 0nrs,toi- rvsnlis für ihn, seine Descendenten,Lehnfolgere, Nachkommen und Erben in der besten und beständigsten FormRechtens sothanes meinein Herrn IWranäo an dem Vorwerk Horla und dessen