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stehet, so ist dieses die einzige Ursache der gefaßten Iclss, Hörle zu reluiren.Zweitens ist es ja allzeit vor meinen Bruder oder dessen Descendcnz vortheil-haftcr, wann ich es besitze, als ein Fremder; da ohnehin die alten Familien-Verträge durch diese Einlösung nicht im geringsten alteriret werden, sondernwann ich oder meine Nachkommen dieses Vorwerk etwa wieder verkaufen wollten,muß es der Familie zuvorderst angeboten werden, und dann sind mein Bruderoder dessen Descendcnz die nächsten; die Lehnstämmc, so alleweile daraufhaften, bleiben ohnverrückt darauf stehen und Sie behalten dieserhalb eineHypothek darauf. Es ist aber hierbei noch 3tens am allermehrsten in Betrachtzu ziehen, daß die Ämter Lein- und Morungcn gräflich mansfeldische Ämtersind, die von den Ebcrstcinischcn Besitzern wiederkäuflich besessen werden undfür das Neluitions-Quantnm einstens ..............
binden; und nimmermehr würde, wie schon gesagt, meinem Bruder oder dessenDeSccndenz auch durch die Einlösung des Vorwerks Hörle eine Avantage er-wachsen, wann auch der Kasus dereinst existiren würde, daß meine Kinder undderen Descendcnz vollkommen absterben sollten. Erkundigen Sich Ew. Gnadendesfalls in der ganzen dortigen Gegend und bei allen, denen diese Umständeeinigermaßen bekannt sind, und dann bin ich versichert, Dieselben werden Sichdieses Verlangens von Selbst begeben.
Was nun hiernächst die Forderungen wegen des verstorbenen Grafenbetrifft, so hat man mir gemeldet, daß man eine Summa von 950 Thlr. 3 Gr.10 Pf. ausfindig gemacht, welche der Herr Graf etwa meinem Bruder schuldiggeblieben sein könnte; obgleich dessen geführte Rechnung so konfus als möglich,ich möchte sagen, so wie dessen ganzes Leben, so habe man von beiden Seiten,um endlich ans dieser tüvlmussii Sache auf eine freundschaftliche Weise zukommen, diese Summa festgesetzt; man machte aber außer diesem noch eineForderung von einer Post von 192 Thlr. und eine von 25 Thlr. 13 Gr. 8 Pf.,welche aber ganz nicht ansznmitteln wäre .............
zu können und uns aus aller Konnexion mit dem Amte Lein- und Mornngenund folglich auch mit dem Berg- und Hüttenwesen zu setzen, führet einen vormich sehr kostbaren Prozeß mit mir vor dem Oberaufseher-Amt, welchen ichzwar am Ende gewiß gewinnen werde; unterdessen aber habe ich die Kosten zubestreiten und Sorge und Arbeit mit vielem Verdruß vor meine gute Intention.So habe ich die Sache nun einmal unternommen und muß also zufrieden sein,wie es gehet. Was aber diese und dergleichen Schulden, als Dieselben formircn,betrifft, so habe ich solche nach dem Familienvergleich vom 18. Febr. 1773 nichtmit übernommen. Es fällt selbige also denen sämtlichen Vettern zur Mit-leidenschaft, und muß ein jeder das Seine mit beitragen zu Dero Befriedigung,welches Dieselben durch Hrn. Hauptmann Alb re cht sich näher dcmonstrirenzu lassen belieben werden. Und wann sodann dieses alles Ew. Gnaden mitIhren Herrn Vormündern in Erwägung ziehen, so hoffe ich, Dieselben werdenvon abgedachter Summa der 950 Thlr. 3 Gr. 10 Pf. noch freiwillig etwasschwinden lassen, welches indessen Demselben billiger Denkweise ......
Schreibe» des Hauptninn» Alb recht u. Ebrrstrin an die Frau u. Ebcrstcin in
Mannheim «I. «I. Gralj-Lcinnngc», 4. Aug. !77k.
Hochwohlgeborne Freifrau, gnädige und hochverehrte Frau Base! Tausend-mal, meine gnädige und hochverehrte Frau Base, bitte ich um Verzeihung, daßHochdcro letzteres, worinnen die Quittung über 200 Thlr. 18 Gr. eingelegtwar, nicht eher beantwortet habe. Aus folgenden Umständen, besonders aberaus der gnädigen, mir so angenehmen Freundschaft und Hinneigung hoffe ichauch diese Verzeihung gar wohl zu erhalten. Die erste Zeit war meine Ab-wesenheit ein Hindernis, bald hernach dachte ich, die Morungschen Lehnstamms-