— 168 —
auf Ostern nach Berlin gehet, oder dem Rath Rudloff bekannt zu machtn undauf eine schleunige Antwort und Erklärung darüber anzutragen und zu dringen.Ans diese Art erhielt der Herr Oberst Ew. Gnaden Resolution nur etwas später,als die hiesigen Herren, wäre, wenn diese ihren Bericht einsendeten, schon unter-richtet und würde, wenn man hier zögerte, selbst auf die Beschleunigung derSache dringen, weil ihm, wie ich gewiß weiß, viel daran liegt. Sind dann
4) die Präliminarien fertig und unterzeichnet, so lassen alsdann Ew. Gnadenin deni Oberaufseher-Amte durch ein ordentliches Schreiben, welches Sie Selbstunterzeichnen werden, dahin antragen, daß mir das Oberaufseher-Amt auftragenoder anbefehlen möchte, die Vergleichs- und Ccssions-Jnstrnmcnte alsKurator des Herrn Kammerherrn zu unterschreiben.
5) Bei dem Auftrage an Hrn. Heydrich würde derselbe zugleich zur Ne-kognition der Unterschrift von Hrn. Ludwig Ernst, die Wiedereinlösungs-Cession betreffend, zu autorisiren sein. 6) Die Kondition, daß der Hr. Oberstzugestehen sollte, dem Hrn. Kammerherrn gegen Erlegung des Wiedcrkaufs-Prctiizu '/ztel dessen '/ztcl Autheil an dem Gute allemal wieder einzulösen, möchteder Herr Oberst wohl nicht eingehen; ich glaube auch, daß Ew. Gnaden dabeikeinen Vortheil haben und sich gnädig gefallen lassen werden, solche auszusetzen.Freilich wäre es so unrecht nicht, wenn man hoffen dürfte, daß sie eingegangenwerden könnte, znmal wenn die Cession von Hrn. Ludwig Ernst fehlen undder Herr Kammerherr dann das Gütchen zur Hälfte erhalten sollte. Allein ichglaube, daß diese Sache ihre Richtigkeit hat, weil der Herr Oberst, che er ausPreußen ao. 1772 herausgekommen, schon seinen Plan wegen Horla fertiggehabt hat. Außerdem würde in der ganzen Sache die gehörige Aufmerksamkeitnicht zu versäumen sein, ob ich gleich selbst noch nicht weiß, ob ich auch insolchem Falle dem Hrn. Kammerherrn rathen dürfte, sich in eine Kommunionvon diesem Gütchen, welches außer denen Holzgeldern, die jährlich ohngcfähr160 Thlr. betragen, wenig baarcs Gefälle hat, mit dem Hrn. Obersten einzulassen.Die Schäferei ist das beste Pcrtinenzstück bei Horla, und doch trägt sie demGute wenig ein, wenn es nicht ein Besitzer von Morungen hat, der solche aufseine nahe bei Horla gelegene Länderei treiben und sodann Nutzen davon ziehenkann. Der Besitzer von Lcinungcn wird keine Seide dabei spinnen.
7) Die Kondition wegen richtiger Bezahlung der Zinsen von dem aufHorla haftenden Lehnstamm des Hrn. Kammerherrn und Ludwig Ernstwird sich der Hr. Oberst gern gefallen lassen; sie bleibet eine Obliegenheit zuallen Zeiten für den Besitzer von Horla.
8) Wie ich merke, so macht man sich Hoffnung zu einem großen Nachlassevon den Forderungen. Ew. Gnaden werden das Beste resolviren und ichwerde diese meine nnvorschrciblichen Vorschläge dem Hrn. Heydrich kommuniciren.
A. v. Ebersten?.
Schreibe» des Oberste» Frhr«. u. Oberste?» »n seine Schwägerin in Mnmchen».
Hochwohlgeborne Freifrau, gnädige Frau Schwägerin! Ew. Gnaden sindmeiner Schuldigkeit mit der größten Politcsse und Gütigkeit zuvorgekommen,indeine Dieselben vermittelst Dero Zracignsen Schreiben vom 13. Dez. p.mir so viel Gutes zum eingetretenen Neuen Jahr anznwünschen und zugleichDcroselben gnädigen Anthcil wegen meines Avancements zun? Obersten mirzn marquiren belieben. Empfangen Ew. Gnaden hiermit den vcrpflichtcstcn,nnterthänigcn Dank für beides und erlauben mir zu versichern, daß in AnsehungDero und Dero werthestcn Angehörigen beständigen Wohlfahrt und beglückteWohlgehen alle Tage bei mir Neujahrstage sind ..........
Einlösung weder für mich, noch meine»? Bruder' vorteilhaft sein 'würde. D-iich aber das Amt Leinnngen acguiriret habe aus Roth gedrungen, um einenKonkurs zn verhindern, welcher der ganzen Familie zum größten Umsturzgewesen, und dieses Vorwerk in gewisser Verbindung mit dein Amte Leinungen