Druckschrift 
Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
167
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Thlr. Gr. Pf.

lli'A.N8poi't> 950. 3. 10Hrn. Schwager ersetzet werden, nnd machet von 1760 bis 1770 aus

875 Thlr., Nämlich alle Jahr 87 Thlr. 12 Gr., 875.. -

Die Summa von 102 Thlrn., welche nit in des Grafen Rechnung stehet, 102..

Desgleichen auch nit die ............ . .... 2b. 13. 8

Lumina Thlr. 2042. 16. 18ohne was noch zeit der Rechnung von 1763 bis zu des Grafen Todabzurechnen war.

87 Thlr. 12 Gr. ererbten Lehnstammszins von dem verstorbenen Hrn.

Schwager Ludwig Ernst, nämlich vor das Jahr 1774 und 1775.

Der Hauptmann Albrccht u. Ebcrftcin äußert steh über die ttedingungr», unterwelchen dir Frau u. Eberstein in Mannheim die Einwilligung zur lllirdrrrin-lösnng von Horla Seitens des Obersten v. Ebrrstrin zn Tilsit geben bönnr.

Der Herr Vetter zu Leipzig (der nachmalige Hofrath Wilhelm) sowohl,als der Rath Rudlofi haben zu öftern Malen (wie ich auch bereits gemeldet zuhaben der Meinung bin) gegen mich geäußert, daß der Hr. Obrist b. Eber-stein wegen derer von dem verstorbenen Hrn. Grafen herrührenden Forderungenmeines Herrn Kurandcn sich in der Güte schwerlich zn was Rechtes verstehenwürde, wenn man nicht von Seiten des Hrn. Kammerherrn in die von demHrn. Obersten angetragene Wiedereinlösung von Horla konscntirte und wegendes '/ziel Antheils gemeldeten Herrn Kammerherrn vsLsionsw ertheilte. Nunäußern Ew. Gnaden in dero Briefe an den Hrn. Heydrich, daß Sie nebstdenen Herrn Beiständen unter gewissen Konditionen dergl. Cession zu ertheilengesonnen sind und auch was an Zinsen von denen Forderungen schwinden lassenwollen, wobei Sie mir aufgetragen, aufrichtig meine Meinung darüber zu er-öffnen, oder einen kleinen Plan zu Beendigung dieser Angelegenheiten zu ent-werfen. Diesen lege ich dann, sowie ich ihn bei meinen dermaligen Umständenund wenigen Nachrichten zu entwerfen im stände gewesen bin, Ew. Gnaden ge-horsamst für.

1) Ew. Gnaden fassen einen festen Entschluß, wieviel Sie im Fall, daßein Vergleich stattfinden sollte, an Kapital oder Zinsen wollen schwinden lassen.

2) Wenn der Hr. Oberste die Cession wegen Wiedereinlösung vonHorla haben und erhalten will und Ew. Gnaden ihm diese zugestehen wollen,so muß er sich verbindlich machen o.) die Cession zn Wiedereinlösung von Horlaauf den Antheil des Hrn. Ludwig Ernst, die er nach Aussage des RathRudloff's in Händen haben soll, bei Unterzeichnung des Vergleichs oder Cessions-Jnstruments zn produciren. Weil nun bei der und zu der Rekognition derUnterschrift von Hrn. Ludwig Ernst jemand antorisiret werden muß, hier aberniemand ist, dem dessen Hand bekannt wäre, so würde erforderlich sein, daßEw. Gnaden, wenn Sie etwa Briefe von ihm in Händen haben, deren einigehierher sendeten; b) nach Ew. Gnaden Vorschlage, diejenigen Lehnstamms-zinsen, welche der Herr Lieut. Friedrich zu Morungen schuldig verbleibet,von denen bei der Wiedereinlösung an das Haus Morungen zu zahlendenGeldern innezubehaltcn, solche Ew. Gnaden zuzustellen und die Priorität vorallen andern Forderungen zuzustehen; e) den Punkt im Absterbnngsfall^ seinermännlichen Linie zu aceordiren und festzusetzen; ä) das nach Abzug des Erlassesvon denen vom Herrn Grafen herrührenden Forderungen des Hrn. Kammerherrnbleibende Residuum baar oder auf gewisse Termine zu bezahlen, und wenn dieZahlung auf Termine gesetzet wird, bis zur Bezahlung hinlängliche Sicherheitzu stellen. Mit der baaren Bezahlung möchte es vielleicht so schleunignicht gehen, weil der Hr. Oberst 8000 Thlr. Schulden, die der Hr. Graf hinter-lassen hat, in den nächsten halben Jahre bezahlen soll und wird.)

3) Diese Vorschläge zu einem Vergleich ließen nun, wenn ich aufrichtigrathen soll, Ew. Gnaden dort ordentlich abfassen, sendeten solche so schleunigals möglich ein Mal an den Herrn Ob ersten Selbst und ein Mal hierher anden Hrn. Hehdrich, trügen dem förmlich auf, solche dem Hrn. Vetter, der