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Folge 5 (1885)
Entstehung
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166
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k) Stehen pro ,774 et 1775 die Halbschied von jährl. 87 Thlr. IS Gr. zurück,welche nach Ableben des Herrn Ludwig Ernst v. Eberstein auf desseu Hrn. Bruder,den Kanlmcrherr Karl, vcrcrbfällct worden und also nnnoch nachzufordern sind.

7) Williget man zwar diesseits in die vorgeschlagene Reluition des demMornngischen Hause wiederkänflich nbcrlasseneu Gutes Horla dem Herrn Obrist zuTilsit zu gefallen ein, bedinget sich aber dennoch hierbei ausdrückt, aus, daß, wennetwan dessen Mannsstainni heut oder morgen vollends aussterben sollte, dem diesseitigenfrei bleibe, solches pro eociem protio anwicderum an sich zu reluireu, wobei aber 8)zu beobachten, daß, wenn die Cessio» zu stände kommt, das Anthcil des Herrn Friedrichv. Eberstein zu Morungen, wie auch desseu Herrn Brüder Antheil, wenn sie dasVorgemerkte (Art. 5) selbsteu nicht bezahlen sollten, einzubehalten und anhero zu ver-güten wäre. Und obgleich es

9) diesseitiger Kuratel sehr beschwerlich fallen will, an einer so äußerstgefreiten Schuldfordernng, znmalen in eigenem Beuöthigungsfall ihrer Kuraudeu,etwas nachzusehen, so haben sie sich dennoch entschlossen, zum Besten der frhrl. Familiedie hochaufgeschwolleuen Interessen aufzuopfern. Endlich 10) wenn nach obigem dieCessio» von Horla zu stände kömmt, so kann man diesseits geschehen lassen, daßsowohl hierbei als bei den abgeglichenen Forderungen selbsteu die Bestätigung beidem hochlöbl Oberaufseher-Amte zu Eisleben cingeholet werde.

Ein so anderes hat man dem Hrm Heiderich zu seiner weiter» Instruktion undum den diensamen Gebrauch hiervon machen zu können, hiermit eröffnen wollen.Mannheim, den 30. 7bris >775. Frik.

Den Schreibensaufsatz finde meinerorts denen mit der gnädigen Frau von Eber-steiu geuonnenen Abschlüssen konform. v. Venningen.

Vorstehende Instruktion und ihren Brief an Heydrich sandte die Frauv. Eberstein zu Mannheim am 2. Okt. 1775 an den Kurator ihres Geniahls,Hauptmann Albrecht v. Eberstein zu Groß-Leinungen, zur Keuntnisnahmemit dem Ersuchen, einen Plan zur Beendigung der gu. Angelegenheiten zuentwerfen. Sie schreibt an ihren Vetter Albrecht:

Ich habe den Brief an Hrn. Heydrich nit zupitschirt, damit Ew. Hochw.ihn lesen können. Bitte mir darüber Dero Meinung aus, oder noch bessermachen Sie Selbst einen Aufsatz, wie dann die sämtlichen Affaircn in Sachsengehen könnten und solche doch einmal könnten geendiget werden; denn es liegtmir sehr an, daß alles in Richtigkeit und Ordnung kommet. Und sollten wirdadurch auch etwas einbüßen, so erachte es doch vor besser, als beständig inUnruhe und Verdruß mit nahen Anverwandten zn leben. Beziehe mich übrigensauf das Schreiben an Hrn. Heydrich. Wann wir nur in der Güte mit denenMorun ger Herren auskommen. Aber ich fürchte, als es giebt mit ihnen noch Ver-druß, dann man mag der Fron Jägermeisterin v. Eberstein nachgeben, sovielman will, so thnt sie doch als die Zahlung von einer Zeit zur andern aufschieben(Ew. Hochw. wissen ja selbst, daß wir sind eingangen, um mit der Zahlungvon Hrn. Friedrich Ludwig zu warten und unterdessen von seinen 2 Hrn.Brüdern ihren Antheil Zahlung anzunehmen). Durch das Verzögern und daßman ohne ausgerichtcr Sache muß auf Morungen schicken, machet uns abernur vergebliche Kosten, wie dann die Reis dahin von Hrn. Heydrich auchfruchtlos ist abgelofen. Ich bitte Ew. Hochw. nit länger diese Sache anstehenzn lassen, und, so man jetzt wieder uns leer will abweisen, zu klagen. Wirhaben 4 Jahr von 1771 bis jetzt den Lehnstammzins zu fordern, erwarteeine vollständige Rechnung von 1768 bis jetzt und Hrn. Heydrich nach ver-richter Affairen seine Bemühungen zu rekompensiren, wie gebräuchlich und billig.

Protrusion au Hrn. Schumger. Thlr. Gr. Pf

Der alte Rückstand, so Hr. Graf noch uns schuldig ohne Interessen . . 950. 3. 10Lchnstammszins, so die Herreu von Moruu'gcn behaupten, ihm,

Grafen, vor meinen Mann ausgezahlt zu haben, ich aber den letztenLehnstammszins bekommen von 1759; mithin, da keine jüngereQuittung von mir unterschrieben ist aufzuweisen, so muß solches uns von

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