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Folge 5 (1885)
Entstehung
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159
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Ew. Hochwohlgeb. Gnaden geruhen gnädig, diesen Entwurf zu prüfen,besonders diejenigen Posten, so nach denen abschriftlich beigefügten Quittungenund Belegen, deren Original-Produktion erfolgen soll, und sonst als bezahltangegeben werden, zu untersuchen, weil Ihnen hiervon die beste Wissenschaftbeiwohnen wird, ich aber nicht weiß, was etwan noch abzurechnen sein möchte,weil darunter verschiedene Posten befindlich, so seit ao. 1761, also lange vorÜbersendung des ?ro wsm. 6. 6. 23. Dez. 1768 bezahlt wären. Hierüber möchtesowohl, als über den Umstand wegen des Interesse von dem Rückstände undob darauf bestanden werden soll, ingleichen, was jedesmal an Dero HerrnGemahl oder Dieselben vor Sorten bezahlet worden, Dero Erklärung nöthigsein, und ich bitte dahero nntcrthänig, bei dieser verwirrten und dunkeln Sachespecicll und soviel möglich Erläuterung zu geben.

In dem Rcchnnngs - EntWurfe sind auch die Lehnstamms - Interessen vonHorla bis Johan. 1771 mit in Ansatz gebracht worden, weil der hochsel. Grafv. Eberstein sich dieserhalb mit dem Morungischen Hause berechnet, solche inEmpfang genommen und guittiret haben, dieses hingegen bis dahin an Lehn-stammszinscn nichts mehr schuldig ist.

Weil nach der abschriftl. Beilage suk 1Z des Hern. Grafen v. Ebersteinhinterlasscncr Ltatms passivus beträchtlich ist und dem Angeben nach den Ltaturnaottvuiu übersteiget, so wird Ew. Hochwohlgeb. Gnaden, wie ich vermuthe, derAntrag zu einem Vergleiche in Bausch und Bogen und dahin, daß sie dasInteresse schwinden lassen möchten, vielleicht gemacht werden. So viel ist aller-dings an dem, daß man bei der konfusen Lage der Sache, und da es an einemrichtigen Anhalten des Isrwiui a guo der Rechnung ermangelt, zu einem voll-ständigen lllljuiäo nicht wohl gelangen kann und schwerlich die Ausrechnung aufdas genaueste zu machen im stände sein wird, und es möchte dahero ein gütlichAbkommen nicht so schlechterdings zu refüsiren sein, nur würde es darauf an-kommen, ob nach gemachtem Überschlage ein proportionirliches und billigesQuantum geboten wird, und sodann möchte zur Sicherung von Seiten des hoch-löblichen Obcraufseher-Amtes zu Eisleben die Ertheilung des vsm-sti äs trau-siAsuäo und die Konfirmation des Vergleiches nöthig sein. Wenn also die Sacheauf die vergangene Zeit bis zum Absterben Jhro des Hrn. Grafen v. EbersteinExcellenz durch Vergleich abgethan würde, so würde nunmehro solche leichter inOrdnung erhalten werden können.

Noch einen Umstand soll ich ans Verlangen des Herrn Baron von Eberstcinerinnern. Es sind nämlich des Herrn Obristlicutcnant Baron von Ebersteinzu Tilsit Hochwohlgeb. Gnaden gesonnen, das von ihrem Herrn Vater demMorungischen Hause wiederkänflich überlassen«: Horla wiederum einzulösen.Hierzu brauchen Sie von Seiten Dero Herrn Gemahls Hochwohlgeb. Gnadenzu Ihrem Antheile die Cession desRelnitions - Rechtes. Ew. Hochwohlgeb.Gnad. soll ich dahero gehorsamst zur Überlegung anHeim stellen, ob diese Cessionnicht erthcilt werden könnte, da es ohnehin mit keinem Vortheile verbunden seinwürde, wenn Sie Horla, so überhaupt vor 11(100 fl. wiederkänflich weggegebenworden und worauf 6000 fl. Lehnstamm stehen bleiben müssen, bei so weiterEntfernung in oominrmions rcluircn wollten. Ew. Hochwohlgeb. Gnad. werdenhierauf Sich zu entschließen gnädig geruhen; auch hier aber würde das Dekrctumdes hochlöblichcn Oberaufscher-Amtes zu Eisleben erforderlich sein.

Endlich soll ich auch mit Vermeidung gehorsamen Kompliments beikommendesvon dem Herrn Baron von Eberstcin entworfenes, verschiedene Nachrichten derhochadl. Ebersteinischen Familie enthaltendes Lroursurorw sab (1 abschriftlichübcrmachen. Ich vermuthe aber, daß Dieselben, besonders über dasjenige, wasgegen den Schluß desselben darinnen enthalten ist, Erläuterung und den allegirtenReceß und Cession zu sehen verlangen werden, wovon denn der Herr Haupt-mann Albrecht v. Eberstcin Auskunft geben können. Ich beharre mit voll-kommenstem Respekte Ew. Hochwohlgeb. Gnad. unterthäniger Diener

Artern, 7. Aug. 1775. Johann Florian Heydrich.