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Folge 5 (1885)
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Bruders Antheil herauskommt. Die Dillenburgische Regierung wird schon vonselbst so klug sein und diese Gelder, so auf den Bruder fallen, der Frau v.Guttcnbcrg nicht auszahlen.

Daß der Herr Vetter Albrecht die Vormundschaft über Dero Hrn. Ge-mahl und Kinder übernommen, ist mir angenehm zu vernehmen. Ich wünsche,daß er solcher besser, als der verstorbene Graf, vorstehen möge, und daß auchDemselben Praetensions baldc abgemacht werden. Und da ich versichert bin,daß solche gegründet sein werden, so ist kein Zweifel, daß nicht alles zu DeroZufriedenheit abgemacht werden sollte. Von meiner Seite ist nichts zu befürchten,dann ich die Billigkeit zu allen Zeiten stattfinden lassen werde.

Was die erwähnten gemeinschaftlichen Familien-Prozesse betrifft, so binich davon nicht so informiret, Ew. Gnaden deshalb die gehörige Auskunft gebenzu können. Dem Hrn. Vetter Albrecht wird dieses alles am besten bekanntsein, ingleichen in wieweit eine Jnterccssion des dortigen Hofes nutz- und brauch-bar sein könne. Nach nochmaliger ergebenster Empfehlung der Meinigen habedie Ehre, in der vorzüglichsten Hochachtung und aufrichtiger Gesinnung zu be-harren Ew. Hochwohlgeboren nnterthäniger Diener

Tilse, 2. Januarii 1775. Eberstein.

Schreibe» de? Johann Florian Hrydrich, Liirgcrmristers zu Altern, an die Frauu. Ebrrstcin zu Mannheim <1. «I. Ariern, 7. Aug. 1773, dir Mitthrilnng, das;er mit dem Sohne de? Glierstlieutenants v. E. zn Tilsit, des trammerhcrr»u. E. Forderungen an dir Erben des Grafen Friedrich n. E. mit 939 Thlr.3 Gr. ll) Pf. berechnet habe; dann Aufführung der uon dem Gberstlicut. u. E.bei Acgnisttion des Amtes Lrinnngrn nbernommrnen Schulden, ferner einevon dem Karo» u. E. zn». anfgrstrlltr Ausrinandrrsehnng der Sesttz-Verhältnisse der llrnhnuS'Ebrrftrin'schen Familie nnd endlich Wiederholungder Sitte um Zustellung einer Cessio» des dem üammerhcrrn u. E. anfljorlazustehenden Mrdereinlöfnngs-Uechtcs enthaltend.

Hochwohlgeborne Frau, gnädige Frau! Nachdem numnehro mit JhroHochwohlgeb. dem Herrn Baron von Eber st ein, dem Herrn Sohne JhroHochwohlgeb. Gnaden des königl. prcuß. Herrn Obrist-Lieutcnants Baronvon Eberstein zu Tilsit, wegen dererjcnigen Rcvcnücn, so der hochscl. HerrGraf Friedrich von Ebcrstein zu Leinnngen vor Dero Herrn Gemahl er-hoben, bis zu des crsteren Absterben der Entwurf zu einer Berechnung bis aufEw. Hochwohlgeb. Gnaden Genehmigung gemacht worden, so überwache ichsolchen sab A nebst denen dabei inducirtcn Quittungen und Belegen sud No. 1nsgns 12 iuel. in Abschrift hierbei. Zugleich bemerke ich unterthänig, daß manum deshalb die in dem mir gnädig in Abschrift kommunicirten itt-o msmor.des hochsel. Herrn Grafen von Eberstein ll. ä. 23. Decbr. 1768 bemerkte, der-malen als rückständig angegebene Summe derer 1176 Thlr. 17 Gr. zum Grundeannehmen müssen, weil auf die vorherige Zeit kein richtiges Anhalten, sowohlin Absicht der gehabten Einnahme, als in Absicht derer von dem hochsel.Hrn. Grafen v. Ebcrstein darauf ausgezahlten Posten zn finden gewesen,sondern die Sache in großer Verwirrung war und ich nicht weiß, inwelcher yrmlitö und seit welcher Zeit Hvchdieselben vor Ew. Hochwohlgeb.Gnaden Herrn Gemahl agirct haben, ob als Bevollmächtigter oder alsVormund. Das erstcre kann ich nicht vermuthen, weil sich keine hinläng-liche Vollmacht vorfindet, und die Vormundschafts-Bestätigung ist, wasletztere betrifft, auch allererst im Jahr 1768 geschehen. Man hat inzwischen denEntwurf zur Berechnung soweit möglich aus denen Rechnungen und nach denenan die Hand gegebenen und gefundenen Nachrichten gemacht; und nach solchenbetrüge das Quantum, so Ew. Hochwohlgeb. Gnaden Herr Gemahl bis zumAbsterben des Herrn Grafen v. Eberstein Excellenz aus Hochderoselben Nach-lasse annoch als rückständig zu fordern hätten, an Kapitale nnd exclusivederer am Schlüsse des Entwurfes sud A in einem ?ro wsworis, erwähnten2 Posten an 192 Thlr. und 25 Thlr. 13 Gr. 8 Pf. und exclus. des Interesse950 Thlr. 3 Gr. 19 Pf. ^ n