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Folge 5 (1885)
Entstehung
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160
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Folgendes haben der Herr Graf Friedrich von Eberstein für den HerrnOber-Hofmeister und Kammerherrn Karl Christian Frhrn. v. Eberstein von

1761 iliel. bis an seinen Tod eingenommen:

Laut einem Lromsmoriu, welches d. Hr. Graf v. Eberstein nebst einer Thlr. Gr. Pf.angeschlossenen Rechnung unterm 2S. Dez. 1768 an die FrauKammerherrin v. Eberstein geb. v. Dalberg übersendet, erwähnenderselbe, daß er von 1761 bis 1768 inel. zahlen müßte .... 1478. 17. 10

Nach der Zeit haben derselbe für ihn eingenommen (hier wird nuneinzeln aufgeführt, was aus der Hütten- und Erbschafts-Kommun-kasse, an Lehnstammszinsen und Theilungen 1769, 70 u. 71 gezahltworden) zusammen ................ 416. 4. 10

Aus der Erbschafts-Kommunkasse laut Rechnung äs Johanni 1771 bisdahin 1772: u) Zinsen von des sel. Hrn. Ober-BerghauptmannsAnton Gottlob v. Eberstein hinterlassenen Lehnstamme undJndemnisations-Kapitale, welche bis zu der Frau Ober-Berg-Hauptmann v. Eberstein geb. v. Werthern Tode an dieselbe alsein Vitulitium für ihre inferirte und ins Lehn zu Gestosen gewandteKapitalien per pactum tamilias ä. ä. Harzgerode, 31. Aug. 1747gereichet worden und nun durch ihr Absterben wiederum in 5Branchen vertheilet werden, 20 Thlr.; b) Lehnstammszinsen dessel. Major Wilhelm v. Eberstein 17 Thlr. 12 Gr.; s) Theilungen1S0 Thlr., zusammen . ............. 187. 12.

Dazu die Lehnstammszinsen von 1757 bis Joh. 1771, jährl. -1 100Mfl. oder 87 Thlr. 12 Gr., zusammen 14 Jahre . . . . . .

Lumina der Einnahme Thlr. Ausgabe

1225..6307. 10. 82357. 6. 10

bleibt Thlr. 950. 3. 10ü. N. Außer diesen Summen finden sich noch 192 Thlr. rückständigeLehnstamms-Jnteressen und Theilungsgelder in der Rechnung äs msus. 7dr.1768 bis Joh. 1769 0ap. XII. Xo. 10 den 26. 7W. 1768 und 25 Thlr.13 Gr. 8 Pf. bis zum Quartal Immas 1768 Hüttenkassengelder, welchebeide Posten bis hierher nicht auszumachen gewesen, ob solche unter denenvon deni Herrn Grafen d. 23. Xkr. 1768 in dem übersandten ?. N.angemerkten 1478 Thlr. 17 Gr. 10 Pf. stecken, oder erstlich von ihm einge-nommen worden sind.

Nachstehendes ist seit s.o. 1761 irmi. außer denen den 23. Xdr. 1768 in dendem ?. HI. belügenden Rechnungen bereits aufgeführten Abzügen von dem HerrnGrafen Friedrich v. Eberstein an den Herrn Ober-Hofmeister und Kammer-herrn Karl Christian v. Eberstein theils selbst, seit seinem aber für denselbenaufhabenden Ourutorio msntis an dessen Frau Gemahlin, theils por ^.ssiZuatiougezahlet oder sonst ausgegeben worden.

Hier wird nun eine in 14 Posten vom 31. März 1761 bis zu dem Tode des GrafenFriedrich v. E. gezahlte Summe von 2357 Thlrn. 6 Gr. 10 Pf. berechnet.

Quittungen zu der zwischen weil. Hern. Friedrich Grafen von EbersteinHrn. Erben und Hrn. Kammerherrn und Ober-Hofmeister Karl Christian v.Eberstein gepflogenen Berechnung gehörig.

Die Quittung Xo. 3 lautet: Quittung über zc. 437 Rthlr. 12 Gr. Lehnstamms-zinsen, welche mir vor die 5 verflossenen Jahre, von Joh. 1756 bis Joh. 1761 gerechnet,von meinem Herzgeliebtesten Herrn Ohm vöu Eberstein zu Worringen richtig ans-gezahlet worden. Mannheim, 10. 8br. 1761. Carl von Eberstein.

Qnittuug d!o. 10: Ich Endesunterschricbenc bekenne hiermit, daß mir heute äutomein lieber Herr Vetter Graf von Eberstein auf die Interessen, welche wir rechteGeschwister von denen Herren Stiefbrüdern wegen der Wicderlage-Kapital bekommenmüssen, fünfzehn Reichsthalcr baar und richtig bezahlet. Das andere habe von den Horl'-schen Mühleneinkünften genommen. Leinuugcn, 29. 7br. 1771

Charlotte von Ebcrstein.

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