Druckschrift 
Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
146
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Familie besorget und jemand in Sachsen bevollmächtiget, welcher die ksvonnosdes Bruders einnimmt und ihm gehörig berechnet. So würde die Sache diesesGeschäftes wenigstens legal traktirct, und ich glaube nicht, daß außer diesem sichso leichte jemand damit wird gerne abgeben wollen. Ich rathe, den fürstl.Sondcrshausischcn Rath Polycarp Rudloff in Sangerhansen, welcher ein red-licher Mann ist, darzn zu wählen. Dieser ist mein Justizamtmann und führetmeine und des Bruders Ludwig Ernst ganze Angelegenheiten in Sachsen, undman wird hierbei am sichersten und besten fahren. Er wird die ksvsnnss desBruders mit denen unfern zugleich einkassircn und dem Herrn Vormund alleJahr oder halbe Jahre gehörig berechnen, und dieser kann die Gelder sodannan Ew. Gnaden oder an wen es sein soll assigniren oder selbst empfangen undgehörig berechnen. Ich weiß keinen bessern Rath zu geben als diesen. Ichwerde unterdessen bei aller Gelegenheit und bei allen Vorfällen mir das größteVergnügen sein lassen, Ew. Gnaden Beweise bon der vorzüglichsten Hochachtungzu geben, in welcher ohnausgesctzt zu beharren die Ehre habe Ew. Gnadennnterthäniger Diener

Tilse, den 18. Juli 1773. Eberstein.

?, 8. Die Meimgen empfehlen sich Ew. Gnaden gehorsamst und nnterthänigst,und wir bitten Dero Familie, von deren Anzahl und Alter mir eine kleineNachricht erbitte, unsere Ergebenheit zu versichrcn.

N. S. Ew. Gnaden habe hierdurch noch avertiren wollen, daß ich voreinigen Posttagcn und ehe noch die Ehre hatte, Demselben wcrtbcstes Schreibenzu erhalten, mich genöthigct gesehen, mich wegen einer unserer Privat-Angelegen -heilen direkte an Se. Kurfürst!. Durchl. zu wenden. Unser sel. Vater hat anno1720 ein ihme in der väterl. Theilung zugefallenes Gut Namens Horla, undworauf noch jetzo unser Lehnstamm ä 6000 Mfl. stehet, an das Morung'sch eHaus wicderkänflich verkauft. Die jetzigen Besitzer aber haben uns schon be-reits (seit) etlichen Jahren unsere darauf haftenden Lehnstammszinsen nichtordentlich bezahlet, und es ist zu befürchten, daß wir in Zukunft noch unsereWeitläufigkeiten untergehen müssen. Bei meinem letzten Draußensein habe des-falls schon viele Wortwechsel gehabt. Ich habe mich also resolvirct, dieses väterl.Grund- und Erbstück, um allen Weitläufigkeiten vorzubeugen, als der ältestemeiner Hrn. Brüder einzulösen. Mein Bruder Ludwig Ernst hat auch schonden nöthigcn Konsens hierzu gegeben. Da mir aber noch der Konsens DeroHrn. Gemahls zu Erreichung meines Endzwecks nöthig ist, so habe Se. Kur-fürst!. Durchl. nnterthänigst gebeten, mir denselben gnädigst zu verschaffen, ent-weder daß der Bruder die Cessionsakte selbst unterschreibe, oder ihme einVormund von dortiger Regierung gesetzt werde, welcher solches in dessen Namenverrichte und zur völligen Gültigkeit diese Cessio« von Sr. Kurfürst!. Durchl.oder höchst Dero Regierung konfirmiret und approbirct werde. Die Schriften,woraus die Lage der Sache zu ersehen und zu bcurtheilen, habe zugleich mit-geschickt und ich ersuche Ew. Gnaden, Sich in dieser Sache mit dahin zu ver-wenden, daß solche baldmöglichst ans ein oder die andre Art zu stände ge-bracht und mir die Ccssion-Schrift gebetencrmaßen unterschrieben remittirctwerde, damit in Zeiten meine Maßregeln darnach nehmen kann und wir nichtferner von der Diskretion dieser Branche abhangen. Unser Lehnstamm bleibetnach wie vor ans dem Gute stehen, und meine Herren Brüder werden natürlicher-weise lieber sehen, daß dieses Gut in meinen Händen und nicht in fremden ist.Ich kann, da ich nunmchro der Besitzer von Leinnngcn bin, dieses Gütchennutzen, außcrdiesem aber wäre es weder mir noch einem meiner Brüder nutzbar.Es ist kein Wohngebäude darbci, liegt aber nur 2 Stunden von Leinnngcn undgehöret auch eigentlich zu dem Amte. Grund und Boden ist etwas schlecht, eshat aber einige gute Wiesen, die in dortiger gebirgiger Gegend etwas knappsind. Ich habe die Ehre zu beharren eck in littwris Eber st ein.