als auch dessen Sohn zu übernehmen geruhet haben: so schätze Denselben inseinem Elende glücklich und lege HöchstDencnsclben meinen nnterthänigstenDank diesfalls zu Füßen, bitte aber auch zugleich um die Höchste Gnade,
„ob Ewr. Kurfürstlichen Durchlaucht nicht geruhen möchten, diese (lesstons-L.-zts meinem Bruder, oder daferne dessen Zustand es nicht gestattet, des-selben Vormund zur Unterschrift vorlegen und sodann diese Cessio» zurvöllig Gültigkeit Höchstgnädigst approbiren zu lassen".
Ich zweifle an gnädigster Deferirnng dieses meines nnterthänigsten Gesuchsum so weniger, da dieses Einlösungsrecht außer mir keinem von meinen Brüdernetwas fruchten kann, ein Kummunion aber bei solchem kleinen Gütchen unsBrüdern zu einem offenbaren Schaden gereichen würde. Ewr. KurfürstlichenDurchlaucht werden mir gewiß zu Höchsten Gnaden halten, wenn ich in diesemimmediaten nnterthänigsten Vortrage geirret haben sollte und bitte auf solchenFall ganz snbmissest um gnädigste Anweisung, ob und bei welchem hohenKollegio ich etwa niit Erlaubnis meines Allergnädigsten Königs diese Sachedurch den dasigen Gesandten vortragen lassen müsse?
Ewr. Kurfürstlichen Durchlaucht empfehle mich zu Höchsten Gnaden understerbe in der submissesten Ehrfurcht Ewr. Kurfürstlichen Durchlaucht unter-thänigster Knecht
Joh. Carl Friedrich Frhr. v. Eberstein,lilsit in Preußen, Er. Königl. Maj. in Preußen bestallter Obrist-Lieut.den 9. lul. davaUsriö und (lomirmväsur des von
1773. dru'Z'schen RaZt. VraZonsr.
Auch seiner Schwägerin Sophia geb. v. Dalberg zu Mannheim machteder Oberstl. Karl v. E. zu Tilsit am 18. Zuli 1773 von seinem Vorhaben,Horla wieder einzulösen, Mittheilnng, zugleich aber auch davon, daß er desGrafen Friedrich v. E. zu Groß-Leinungen ganze Nachlassenschaft untergewissen Bedingungen und mit einer festgesetzten Schuldenlast übernommenhabe, daß die liquiden Schulden des Grafen sich auf 30 000 Thlr. belaufenund die Familie sogar genöthigt gewesen sei, der gräfl. Witwe die Zinsendes ans Leinungen haftenden Lehnsstamms auf ihre Lebenszeit zu überlassen.
Hochwohlgeborne Frau, gnädige Frau Schwester. Es gereichet mir zueinem besonderen Vergnügen von Ew. Gnaden mich mit einem Schreiben,welches mit voriger Post wohl erhalten, beehret zu sehen, und obgleich die Ur-sachen, welche mir diese Ehre verschaffet, so wenig vor Ew. Gnaden, als michselbsten angenehm sein können, so danke Denenselben ich dennoch verbundenstvor das gnädige Zu- und Vertrauen, welches Dieselben bei solchen Umständenund bei dieser Gelegenheit gegen mich zu äußern belieben. Ich würde es mirgewiß zu einer Schuldigkeit machen, Ew. Gnaden sowohl als Dero Hrn. Gemahl,meinem Bruder, und dessen Familie nutz- und dienstbar sein zu können, wannich nur wüßte, wie und welchergestalt ich solches bewerkstelligen könnte. Wannmir aber die Umstände und Verfassung, in welcher mein unglücklicher Brudermit dem verstorbenen Grafen von Ebcrstein gestanden, ganz und gar nichtbekannt sind, so finde mich vor der Hand auch gar nicht im stände, Ew. Gnadenmit einem guten und richtigen Rath an die Hand zu gehen. Gehöret habewohl, daß der Graf meines Bruders Einkünfte in Sachsen zu heben Vollmachtgehabt, und wie ich nicht änderst weiß, so hat er solche auch bis an seinen Todeingehoben. Ich vermuthe ja also auch, daß gedachter Graf seine Einnahmegehörig und wenigstens alle Jahre berechnet haben und die Gelder abgetragenhaben wird; widrigenfalls würde es um einen Rückstand sehr mißlich aussehen,da gedachter Graf so viele Schulden nachgelassen, daß sein gehabtes Vermögenzu Bezahlung derselben bei weitem nicht hinreichet, ja seine nachgelassene Witweist in solche desolade Umstände von ihm gesetzt, daß sogar die Familie, undselbige nicht zu ihrer äesllavimnr ganz ohne Lebensunterhalt zu lassen, zutreten