Meilen von Lcinnngen, stehet und wegen seines kurzen Urlaubs nicht volle9 Wochen hicselbst sich hat aufhalten können, sondern schon den 15. März wiedernach seiner Garnison abgegangen ist (traf 10. April 1773 wieder in Tilsit ein,s. Nachtr. v. 1883, S. 257).
Bei der Konnnun-Hüttenkasse sind auch verschiedene zu fernerer Ord-nung und Genauigkeit abzielende Einrichtungen gemacht, daß, wenn einmalwegen des leidigen Prozesses das Hüttenwerk sich wieder erholet, denen bisheri-gen Unordnungen so ziemlich vorgebcnget worden ist.
Die an den Herrn Gerichtsdircktor Kettembeil übersandte Vollmacht be-treffend, so ist solche nicht legal und kann auch aus diesen Ursachen, welche ichEw. Hochwohlgebvrnen, da ich keine Kenntnis der Rechte besitze, deutlich zudetailliren nicht im stände bin, von demselben nicht produciret werden. Es wirdder Herr Kettembeil ohnedem schon meiner lieben Frau Schwägerin davonwohl, als auch von den übrigen Dero Hrn. Gemahl betreffenden Angelegen-heiten umständliche Nachricht ertheilet haben, besonders auch, was den Rückstandder von dem sel. Grafen (als mit landesherrl. Konsens bestätigten Lini-atormsiwi« Ihres Herrn Gemahls) für denselben eingenommenen Gelder anlanget;doch wird der Rückstand nicht groß sein, indem die letzten 4 Jahre die Hüttegar keine Ausbeute gegeben und also nichts hat eingenommen werden können,als seit 1768 aus der Erbschaftskasse, welches zum 15. Theil nicht sehr vielträgt, besonders da bei dem 2 Jahre nach einander in GeHofen gehabtenHagel- und Wasserschaden der Pachter daselbst allezeit einen Remiß hat erhaltenmüssen, wodurch die Kommune also in ihren Einnahmen, die bloß ans denRevenüen dieser beiden Güter zu GeHofen bestehen, großen Verlust erlittenhat. Sein Dieselben so gütig und schreiben mir oder dem Hrn. Kettembeildoch, wie viele Jahre nach einander und von welcher Zeit der sel. Herr GrafIhnen die Pension, die er in Mainz erhoben, assigniret, damit derselbe sichdarnach zu richten im stände ist. Übrigens aber bitte, von mir versichert zusein, daß ich mit der freundschaftlichen Ergebenheit und Hochachtung zeitlebensbin Ew. Hochwohlgebvrnen ergebenste Dienerin
Groß-Leinnngen, 18. Mai 1773. Charlotte von Eberstein.
Dem fürstl. nassau-dillenb. Ober-Jägermeister Karl Frhrn. v. Ebersteinwar bei der brüderl. Theilung i. I. 1718 das Dorf und Vorwerk Horlaans dem Harze zugefallen, welches derselbe aber am 24. Juni 1720 anseinen Bruder Christian auf Morungen zunächst auf 9 Jahre, und fallsdie Wiedereinlösnng nach dieser Zeit nicht erfolgen sollte, alsdann von 6 zu6 Jahren wiederkäuflich verkauft hatte. Der Kaufpreis betrug zwar 11000 Mfl.,es konnten davon dem Verkäufer jedoch nur 5000 Mfl. ausgezahlt werden,weil nach den Familienverträgcn 6000 Mfl. Lehnstamm darauf stehenbleiben mußten (vgl. Nachtr. v. 1883 S. 173. I4L. S. 248. Z. 13 v.oben steht Rötha für Horla):
Demnach Wir Endes unterschriebene gesamte Gebrüdere von „Ebersteinaus Nenhans, Paßbrnch und GeHofen, Jnhabere derer mansfcld. Ämter Lein-und Morungen isspoctivs oum Lui-ntrios unserer liebsten Frau Mutter wegendes jüngsten Bruders Herrn Wilhelm's unter uns einen gewissen Lehn-stamm ausgemachet und vermöge unsers Erbvergleichs uns verbunden, einanderauf die Übermaße unserer Erbportion an denen angenommenen Gütern allesÜbrige zu konsentircn, jedoch daß jeder den gemachten Lehnstamm jedesmal nn-angegriffen und unbeschadet lasse; als konsentiren Wir einer vor alle und allevor einen Unserm lieben Bruder Karln, hochfürstl. dillenb. Ober-Jägermeister,kraft dieses ausdrücklich, vollkömmlich und freiwillig aufs rechtskräftigste, alssolches nur geschehen kann und mag, daß er nämlich auf sein angenommen Vor-werk und Dorf Horla zu seinen Bedürfnissen und Vorfallenheiten, sie habenNamen wie sie wollen, fünftausend Gülden meißnisch nach seinem Gefallen