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nicht eingetroffen wäre. Übrigens kontestire gegen Dieselbe ich die größte Hochach-tung, empfehle mich auch zu beharrlichen Wohlwollen und bin allstets Ew. Wohlgeb.ganz gehorsamer Diener
Heldrungen, den 13. Juni 1773. Kettembeil.
Bereits unterm 18. Mai 1773 hatte Fräulein Charlotte v. Ebersteiuzu Groß-Leinungeu, welche nach Art. 2 der oben angeführten Instruktionnach des Grafen Friedrich v. E. Tode die die Eberstcinischen Kinder zuMannheim betreffenden Vormundschafts-Akten in Verwahrung genommen, derFrau v. Ebersteiu geb. v. Dalberg u. a. gemeldet, daß die dem Gerichts-Direktor Kettembeil übersandte Vollmacht nicht legal sei und daher nichtproducirt werden könne. Zugleich theilte Frln. Charlotte mit, daß ihrBruder zu Tilsit, Kommandeur des Appenburg. Dragoner-Rgts., dieAllodial-Erbschaft des Grafen Friedrich v. E. am 17. Febr. 1773 sx Ekssion.des grast. Ebersteinischen Allodialerben Frhru. v. Hansen angetreten habe:
Reichsfrei Hochwohlgeborne Frau, sehr liebe Frau Schwägerin! Ew. Hoch-wolgebornen hätten die größte Ursache von der Welt, mir mein langes Still-schweigen übel aufzunehmen. Ich bin aber von Deroselben freundschaftlichenBilligkeit zu sehr überführt, daß Sie mir es gütigst verzeihen, wenn ich Ihnensage, daß meine Augen sich jetzt in so schlechten Umständen befinden, daß es mirviele Mühe kostet, einen Brief zu lesen, nmsomehr, einen zu schreiben (vgl.Nachtr. v. 1883 S. 256), und überdem sind seit einiger Zeit hier so viele Ver-änderungen vorgefallen, welche, da sie mir cinestheils auch viele Geschäfte ver-ursachet, auch bis hieher abgehalten, Denensclben durch ein Schreiben meiner er-gebenen Hochachtung zu versichern.
Des sel. Herrn Grafen sehr bronilUrt hinterlassene Umstände haben derFamilie seit einiger Zeit erstaunend viel zu schaffen gemacht und dieselbe, wennman nicht alles zu verlieren Gefahr laufen wollte, in manchen sauren Apfelzu beißen gezwungen. Der Familie Haupt-Interesse, da des Hrn. GrafenSchulden dessen Nachlaß weit übertrafen, war, einen Konkurs auf die geschicktesteArt zu verhindern, indem solcher wegen des Zusammenhanges, darin unsereKupferhütte mit dem Gute Leinungen stehet, von erschrecklichen und derganzen Familie den Ruin drohenden Folgen sein würde. Zu befürchten war,daß die Kreditores zufallen würden und sich vielleicht einfallen ließen, einenKonkurs zu eröffnen. Und was würde daraus entstanden sein, da fast all' land-herrlichen Konsens bei ihrer Hypothek hatten! In fremde Hände und aus derFamilie konnte man oben angeführter Ürsachcn halber das Amt Leinungennicht lassen. Ein Kommunwerk wie zum Exempel GeHosen daraus zu machenund also die Verwirrung und Unordnung, die leider durch die Kommunionin unserer Familie schon stark genug ist, noch zu vergrößern, wäre im Ganzenund besonders für die auswärtigen Interessenten höchst schädlich gewesen (vgl.Nachtr. v. 1883 S. 257). Man mußte also zu dem Mittel greifen, da derHerr von Hausen, als rechtmäßiger Erbe, alle seine Rechte wegen derdie Erbschaft um ein Ansehnliches übersteigenden Schulden gerne einemaus der Familie cedircn wollte, einen derer Herren von Ebcrstein dahinzu bewegen, solche Cession des Erbrechts unter leidlichen Bedingungen zuncceptircn und die Erbschaft anzutreten, wozu sich denn auf vieles Zuredenderer sämtlichen Herrn Vetttern mein ältester Herr Bruder, der königl.preußische Obristlieutenant und Commandeur des v. Appenburgschen Dragoner-Regiments zu Tilsit, endlich entschloß und den 19. Februar a. o. die Erb-schaft onru dsnotieio invsntarii ex Lössion. d. Hrn. v. Hausen antrat.
In welche Weitläufigkeiten nun mein Bruder bloß zum Besten der Familiesich gesetzet, können meine liebe Frau Schwester sich wohl von selbst vorstellen,indem die Unordnung des sel. Herrn Grafen in seinen Sachen eine fast nichtzu entwickelnde Verwirrung hinterlassen hat, mein Bruder in Preußen, 180
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