Druckschrift 
Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
139
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Eberstein zn Morungen der Lehnstammszins ein mich mit jährl. 87 Thlr.12 Gr. zn entrichten gewesen. Selbiger haftet aber pro 1760 inei. zurück, worauf einzig den26. April 1771 . . . 262 Thlr. iL Gr. empfangen, obgleich nach besagtem Vergleichdie Herren v. Ebcrstcin zn Mornngen jährlich einen dreijährigen Rückstand abzu-führen haben, zu welcher vergleichsmäßigen Schuldigkeits-Entrichtung selbige ebenmäßiganzustrengen wären.

10) Versehe mich zu dem Hrn. Mandatarins, daß er in allen diesen Punkten oderdenjenigen, so hierinnen nicht ausgedrückt, gleichwohlcn die Folgen don diesen seienoder daraus abstammen werden und sollen, sein abhabendes Amt völligst und getreuerfüllen werde.

Mannheim, den 23. Xbris. 1772.

Da die Umstände des Gerichts-Direktors Kettembeil ihm jedoch nichtgestatteten, des Kammerherrn Karl Christian v. Eberstein Geschäfte in derGrafschaft Mansfeld zu führen, so sandte derselbe Ende April 1773 dieihm zugeschickten Schriftstücke der Frau v. Eberstein in Mannheim wiederzurück. Des Hrn. Gerichts-Direktors Schreiben scheint jedoch sehr langeunterwegs gewesen oder gar verloren gegangen zn sein, denn unterm2. Zum 1773 schreibt der 3. Beistand der Frau v. E., an Hrn. DirektorKettembeil:

Ans besondere Anempfehlung haben die Frfrau v. Eberstein geb. Freiinv. Dalberg dahier Ew. ?c. allbereits zu Ende des abgewichenen Jahres ihremit den übrigen Frhrn. von Ebersteinischen Erbs-Jnteresscnten gemein habendenAngelegenheiten übertragen, sohin die hierzu nöthige Vollmacht und Instruktionausgefertigt. So sehr nun auch dieselbe gewünschet, es würden Ew. Hochedel-gcboren in diesem so langen Zeitverlauf von der Lage dieser Sachen etwas ansie gelangen lassen, so ist sie gleichwohlcn annoch immer in der ersten Verlegenheit.Hieraus werden Ew. zc. selbstcn beliebig ermessen, wie viel der Frfrau v. Eber-stedt und derselben Kuratel daran gelegen, von diesen ihren Zuständnissen etwasVerlustiges in Erfahrung zu bringen, wozmnalen gnnoch andere Ursachen diesesallerdings erheischen. Sollte aber Ew. w. die Übernehmung dieser Geschäftebeschwerlicher als anfänglich geworden sein, so belieben Dieselben sich hierunternur zu äußern, wo dann bald andere Verfügungen getroffen werden sollen. Diefrhrl. v. Ebersteinischc Kuratel, zu welcher Seine Kurfürst!. Durchl. desHerrn Regierungs - Präsidenten Frhrn. von Venningen Excellenz, den HerrnGeheimen Rath Frhrn. v. Frik und mich gnädigst ernennt, würde es ihrerPflicht zuwider achten, wenn sie fcrners ohne behörige Kundschaft aller deren inder Instruktion benannten Gegenstände sich sehen sollte. Ich ersuche derowegcnnochmalen Ew. ?c. um schien ige Auskunft über sämtl. frhrl. v. EbersteinischcAngelegenheiten und versichere meines Orts, daß ich mit vieler Hochachtung znverharren die Ehre habe Ew. Hochedelgeborcn gehorsamer . . .

Antwort dc? Gcrichts-Dircktors Äcttcmtiril «I. «I. Hcidrilngc», 13. Juni 1773.

Hochgeehrtester Herr Rath! Auf Ew. Wohlgcboren w. Schreiben ä. c>.Mannheim, 2. Juni a. c., welches am 11. chrmü. zu erhalten ich die Ehregehabt habe, melde ich in gehorsamster Antwort, daß der Freifrau v. EbersteinGnaden zu Mannheim unter deren Adresse ich im Monat Aprilis a. e. mittelsunterth. Schreibens von einigen Ebersteimschen Angelegenheiten Meldunggcthan und dabei zugleich, daß meine Umstände nicht wohl leiden wollten, desHerrn Kannnerhcrrn v. Eberstein Hvchwohlgcb. zn Mannheim Geschäfte in derGrafschaft Mansfeld und sonst zu führen, mit Remission der erhaltenen Sachenund Bemerkung einiger Umstände geziemend geäußert habe. Sothanes meinSchreiben ist am 29. besagten Monats Aprilis von hier zur ordinairen Postwirklich abgegangen und hat von mir bis Mannheim bezahlet werden müssen.Ew. Wohlgeb. geruhen demnach, hochgedachter Freifrau v. Eberstein Gnaden mitmeiner unterthänigen Respekts-Vermeidung zu versichern, daß ich keinen Verzuginterponirt habe und mir sehr leid ist, wann mehrermeldtes mein Schreiben