eingesperrt gehaltenen Stifbrudcrs Karl Christian in Verbindung gesetztund endlich nach 3'/s jährigen Unterhandlungen eine Renunciationsurkuude inBetreff des Gutes Horla, ä. ä. Mannheim 16. Nov. 1776 und konfirmirtam 6. Dez. dess. Jahres erhalten. Da sein Bruder Ludwig Ernstam 8. Dez. 1773 gestorben war, so setzte er nun das ihm allein zustehendeWiederciulösungsrccht der Frau Zägermeisteriu zum Trotze durch. Daß dieseihm aber unendlich viele Weitläufigkeiten machte, geht aus vielen Briefenan seinen Sohn Wilhelm hervor; so schreibt er im Zuli 1775:
Es ist bei solchen Sachen ein schlechter Trost für mich, wann Du mirschreibest, daß in 12 Jahren ich und das Moruugsche Haus nicht ausProzessen herauskommen werden, und die Frau Jägermeisterin denketnicht unrecht, wann sie mich dadurch zu ermüden glaubet. Undwie Du schreibest, habe ich wegen Horla auch nicht viel Gutes zu hoffen;ich möchte aber wohl wissen, warum? Der Wiederkauf hat doch seineRichtigkeit und stehet doch deutlich da: außer denen Meliorationskosten,deren nur aber keine angezeigt worden, können sie doch nichts weiter fordern,als das Kaufpretium.
Und unter dem 5. Mai 1775:
Es ist freilich eine übele Sache, daß der Part durch die eigensinnigenAffekten des Sachwalters immer leiden muß. Der Koch muß indessen einböser Mann sein, daß er unsere Gegenpart nur aufhetzt. Sie macheu mirwohl viel Weitläufigkeiten und verursachen mir viel Kosten, allein sie spinnendoch auch keine Seide dabei. Das lmal ist davon, daß wir uns beiderseitsin Kosten bringen, dahingegen eine friedsame Einigkeit ihnen so vor-theilhaft, als mir sein würde. Diese hat die Familie die vielen Jahreher noch erhalten; denn noch nie hat die Familie einen Rechtshandel untersich angefangen.
Das so klare Wiedereiulösuugs-Recht in Betreff des Guthes Röthaaber mußte in der That erst durch alle Instanzen erstritten werden, bisendlich das Appellationsgericht rechtskräftig auf Abtretung von Rötha gegenden ursprünglichen Wiederkaufsschilling (7222 Mfl. 14 Gr. 4 Pf.) cmmkruelibus xaresMs at psreixiauckis erkannt wurde.
Nach dein am 11. Nov. 1763 sich zugetragenen (allem Auscheine nachaus Eisersucht erwachseneu) betrübenden Vorfalle wurde der kurpfälz. Ober-Hosmeister und Kammerherr Karl Christian Freiherr v. Eberstein von deinKurfürsten Karl Theodor als ein Geisteskranker angesehen und behandelt,auch demgemäß in dein Kloster Weinheim bis zu seinem erst am 22. Febr.1795 erfolgten Lebensende (also 31^ Jahre) iuternirt gehalten, woselbstihn ohne ausdrückliche kurfürstliche Erlaubnis und außer in Beisein desPriors, sowie der eigenen Frau niemand scheu und sprechen durfte (vgl.meine Gesch. S. 1193 u. Nachtr. v. 1883. S. 57 u. 286). Seine Ge-mahlin Sophia geb. v. Dalberg wurde Vormünderin ihrer Kinder:Augusta (später verm. mit dem kurmaiuz. Kammerherru Frhrn. v. Neuen)und Karl Theodor (nachmal. grherz. fraukf. Staatsminister). Außerdemernannte der Kurfürst zu Mitvormüudern und Beiständen der Frau v.Eberstein den Regicrungs-Präsidenten Frhrn. v. Venningen und denGeheimen Rath Frhrn. v. Frik zu Mannheim. Von dem Prinzen Xaver,damaligen Administrator der Kursachsen, aber wurde der zum Euratormentis seines Vetters Karl Christian ausersehcne Graf Friedrich v. Eber-