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Folge 5 (1885)
Entstehung
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selbst innerhalb der Ebersteinischen Familie als eine Fremde suhlende Prin-cipalin leicht dazu, daß sie gegen die alleinige Übernahme des gräflichenNachlasses Seitens des einen Neffen ihres verstorbenen Mannes Protest ein-legte, und zwar in ihrer Eigenschaft als Vormündern« ihres Sohnes WilhelmLudwig Gottlob Frhrn. v. Eberstein, dem sie durch das famose, angeblichnoch von ihrem verstorbenen Manne (4 Tage nach bei diesen« eingetretenentödtlichen Schlagflusse) diktirte Testament unter Benachtheiligung ihrerStiefsöhne Vortheile verschafft hatte (vgl, Nachtr, v. 1883 S. 321 ff.).

Auch gelang es den« schlauen Koch, den Major Heinrich FriedrichWilhelm zu Magdeburg, welcher der Familicnkonferenz nicht beigewohnthatte, und die Sachlage nicht genau kannte, zu gleichen« Schritte zu verleite««.Die Frau Jägermeistern« hatte bei ihrem Proteste freilich noch etwas sienah Berührendes in« Hintergrunde. Es war ja nämlich mit der Übernahmevon Leinnngen auch das Recht zur Wiedereinlösung des bei Lebzeitendes Majors Wilhelm v. Eberstein für dessen Rechnung und nach des MajorsTode für Rechnung der Erbschafts-Kommune der Neuhäuser Linie zuerst anihren verstorbenen Mann, dann an sie selbst verpachteten Vorwerks Röthaverbunden, und dies Gut mochte sie nicht wieder aus ihren Hände«« lassen;sie hatte sich daran gewöhnt, solches als ihr Eigenthun« zi« betrachten. Nochweniger wollte es ihr in den Sinn, daß der nnnmehrige Besitzer vonLeinungen, der als solcher (als Esssioimrüm des Hrn. v. Hausen, vgl.Nachtr. v. 1883. S. 269) Rötha einlösen konnte, außerdem auch nochin Gemeinschaft mit seine«« damals noch lebenden zivei Brüdern das vonseinein Vater 24. Zum 1720 an ihren Mann, den Jägermeister Christianv. Eberstein, wiederkäuflich verkaufte Gut Horla einlösen wollte.

Zu letzterem Zwecke hatte sich der Oberstl. Karl mit seiner Schwägerinin Mannhein« als Kurantin ihres Gatten und seines in« Kloster Weinheim

bittenden Vorstellungen vor ihrer Güte. Leider wurde ich aber von der Allgewaltihrer Eigcnthnmsliebe ans eine Art zurückgeschcucht, welche mir es verbot, mirvon ihrer gütigen Seite mein Eigenthum und meine Ansprüche zu erkämpfen.

Wenn ich nun so frei war, Ew. Hochwohlgeboren die Beschaffenheit nnd denHergang der Ereignisse unbefangen und der Wahrheit entsprechend zu erzählen, was«Verden Hochdieselbcn mir darüber und über den Umstand rathen, welchen der Majorin seinem Kontrakte unumstößlich vcrwob: daß «venu auch sein Bruder seinenAntheil erb- und eigenthümlich nach seinem Tode erhielte, er mir und meinemBruder die Mitbelehnschaft auf das Gut verschaffen nnd einsetzen sollte. Er sollteferner verbunden sein, die Vererbung von Morungen beim höchsten Laudesherrnnachzusuchen, welches, wenn es nicht geschehen würde, den Kontrakt ungültig macheuwürde. Dies sind ungefähr die Hauptbcdingungcn des Kontraktes, keine derselben wurdeaber von der Frau Ober-Jägermcisterin bisher, trotz meinen Vorstellungen erfüllt,vielmehr hat sie sich auf eine unrechtmäßige Art in den Besitz der Hälfte von Morungenversetzt.

Mein ältester Bruder, der sich Ew. Hochwohlgeboren, sowie ineine ganzeFamilie gehorsamst empfiehlt, ist von denselben Empfindungen beseelt, womit ich esversuche, mich Ihres gewogcntlicheu Rathes in dieser Angelegenheit zu widmen. Ew.Hochwohlgeboren wissen, in welcher Situation von jeher sich meine Familie erblickte;Dieselben «Verden im Rückblick auf derer Vergangenheit das Haus Morungen inder That für die Büchse der Pandora erachten müssen, die eS an keinen Unannehm-lichkeiten für selbige fehlen ließ. Mit offnem Herzen vertraue ich mich daher ebensogerecht Ihren gewogcntlicheu Gesinnungen, als ich mit Zuversicht Dero Rathschlüssenentgegen harren «verde. Erkenntlichkeit ist das wenigste, was mich an Elv. Hochwohl-geboren Gewogenheit fesseln tvird, sondern die Daner meiner innigsten Empfindungen«verde» Dieselben überzeugen, daß ich mit Hochachtung und Ergebenheit die Ehrehaben werde, stets zu beharren Ew. Hochwohlgeboren ganz ergebenster Dienerund Vetter Carl v. Eberstein.