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Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
132
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I.stst

Dieser ihr Justitiar nun, der Amtmann Gottsried Johann AndreasKoch, konnte bei der genauen Kenntnis der Sach- und Personenverhältnissesich sagen, daß, wenn bezüglich des Schlosses Leinungen ein gemeinschaftlicherBesitz sämmtlicher Mitglieder der Neuhäuser Linie der Eberstcinischen Fainilieeinträte, wie solcher schon in Bezug auf das Berg- und Hüttenwerk, wieauch in Bezug ans das Harrasische und Zrebraische Rittergut zu GeHofenherrschte, damit ganz unausbleiblich eine neue matar clisooräinrum geborenwürde, und solche war ja gerade sein Lebenselemeut. Er brachte daherseine so schon von der ausgeprägten Eigensucht gefangen gehaltenen^), sich

") Vgl. Brief des Major Karl von der Morungcr Branche an den HofrathN. ä. Lcinnngen am 22. Okt. 1807:Hoch- und Wohlgcborencr Herr Hof- und Justiz-Rath, Jnsondcrs Hochgeehrtester Herr Vetter! Ew. Hochwohlgcboren erlauben mirgewiß einige Augenblicke der Unterhaltung, wenn ich Dcnensclben zu vcrsichren dieEhre habe, daß das innigste Vertrauen, welches Sie mir und meiner ganzen Familie stetseinflößten, mich zn dieser Freiheit veranlasset.

Seit einigen Jahren bin ich mit meiner Sticfgroßmutter, der Frau Ober-Jagcr-meisterin v. Eberstein, in eine Menge von Streitigkeiten, Processe und Unannehmlich-keiten verwickelt. Der Tod meiner beiden Onkels berechtigen mich zu Forderungen,die theils in den alten Familien-Nccessen, zum größten Thcile aber in den Verträgenjener Onkels gegründet waren. Die gute Frau Großmutter konnte und vermag bisherimmer noch nicht das Meinige von dem Ihrigen zu trennen, und so ist es gekommen,daß sie den auf Worringen haftenden Lchnstamm von 6000 Mfl. nicht alleinverleugnet, sondern es auch zu einem förmlichen Prozesse hat kommen lassen. Wieweit sie damit kommen wird, muß die Erfahrung entscheiden. Soviel Anforderungenich nun durch die erwähnten Gründe zu machen veranlaßt bin, soviel Einwendungenvon ihrer Seite, und ebenso viel Processe würden entstehen müssen, wenn ich nichtberücksichtigte, daß ich kein Krösus bin, um ein Heer von Advokaten zu besolden.Zwei Processen, die zwischen uns obwalten, konnte ich indessen trotz aller Mäßigungnicht ans dem Wege gehen. Jenem, den ich Ew. Hochwohlgeboren zu erwähnen dieEhre hatte, und einem zweiten über den Kstus des dem Major schuldigen Reluitions-Kapitals von Horla.

Der Major v. Eberstein, der die Hälfte von Worringen besaß, machte sn baukomme mit seinem Stiefbruder einen Pacht- und Kanfcontrakt, worin er letzteremnach seinem Tode gegen 7000 Thlr. seine Eigenthumsrechte cedirte. Sie erlaubenmir, über diesen Vertrag etwas ins ästaille zu gehen, indem mich dessen Erörterungzn der gehorsamen Bitte führet, Dero geläuterten und so richtigen Einsichten inAnspruch zu nehmen.

Eine der ersten Bedingungen in jenem Kontrakte war die, daß sich der Major,solange er leben würde, sein Eigenthnmsrecht und den Besitzthum von seiner Hälftean Morungen vorbehielt. Er nahm unter dem Namen eines Pachtguantums mit dersehr mäßigen Pension von jährlich 2S0 Thlr. vorlieb. Die unbeständigen Götter desmenschlichen Lebens und irdischen Willens hatten beschlossen, aus ihrer zeitlichenRechnung einen Anachronismus zumachen, indem der hoffnungsvolle Philosoph,Freiherr Gottlob v. Ebersteiu, zu aller Erstaunen und Bedauern die Blüten seinesLebens eher zu Grabe trug, als es den Parcen gefiel, den martialischen Lebensfadendes alten Majors der Ewigkeit anzuknüpfen. Jetzt war guter Rath theuer, iudcmnun der Major immer noch Eigenthümcr seiner Hälfte von Morungen blieb und seineAnsprüche in dem Augenblicke, sowie den Vertrag zurücknehmen wollte, als ihn derTod ebenfalls zu seinen Vätern berief. Nichts wäre natürlicher gewesen, als daß ich undmeine Familie als natürliche Erben von dem Major auch die Hälfte vonMorungen hätten statt der uns ausgezahlten 7000 Thlr. ererben müssen. MeinBruder und ich waren zu diesem Zeitpunkte auf dem Marsche gegen die Franzosenbegriffen und wir mußten ruhig zusehen, wie sich die Frau Obcr-Jägermeisterinmit ihrem Geschäfts-Ksmus Herrn Witsche! auch in den Besitz der Hälfte versetzte.Was konnte ich in der Abwesenheit dagegen und gegen den beliebigen Grundsatzmachen, den mir die Frau Jägermeistern? entgegnete, indem sie behauptete, alles vonihrem unvergeßlichen Sohne, auch die anuullirtcn Verträge sogar ererbt zu haben.Ich kannte damals das eiserne Gemüth meiner Frau Großmama noch nicht indein Grade, als mir die Erfahrung es späterhin gelehret hatte, und ich erschien mit