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Karl Wolfgang Frhr», v. Hausen, war bereits 2. Aug. 1758 gestorbenmit Hinterlassung eines Sohnes Karl Friedrich. Auf diesen damals14jährigen Enkel des Grafel? Friedrich fiel daher das Amt Leinungen nebstZubehör und hierunter das gegen sämmtliche Erben des 1757 ch MajorsWilhelm geltend zu machende Recht zier Wiedereinlösung des VorwerksRötha — zugleich aber auch mit diesen Rechten eine nicht unbedeutende,den Anschlagswerth der Güter beinahe übertreffende Schuldeillast.
Der damalige Oberstlieutenant Joh. Karl Friedr. Frhr. v. Ebersteinzu Tilsit erkannte sofort die äußerst prekäre Lage der Dinge, er sah voraus,daß das Schuldenwescn des Grafen nicht sobald rcgulirt werden, vielmehrarge Verwirrung hervorrufen würde; indessen hielt er an der Aufrechthaltnngund der Geltendmachung der alten Fannlienverträge als der „Grundbasis"für die Familie fest. Hiernach durfte er Leinungen unbedingt nicht infremde Hände gelangeil lasseil ohne völligeil Ruin der ganzen Familie. Alleinwer von dcil damals lebenden 13 Vettern der Neuhäuscr Linie sollte undwer konnte es annehmen?! Zu einem Kommunbesitze es zu erwerben, wiees einige Vettern beabsichtigten, da sie es allein nicht zu erwerben im ständewaren, darein konnte er aber in weiser Voraussicht der Zukunft nimmermehrwilligen und mochte dazu keinen Groschen opfern. Er gab daher behufsder Wahl der zu ergreifenden Maßregeln zunächst seinem Sohne Wilhelm,der zu Leipzig studirte, auf, „genau zu hören, wo die Herren Vettern hinauswollten und hiernach sich zu richten, ohne sich bloß zu geben und der ver-stellteil Vertraulichkeit nicht zu viel zuzutrauen". Es sei' aus den Erbver-gleichen von 1718 und 1721 vor allen Dingen festzustellen: „hat der Grafso viele, den ein für alle Male feststehenden Anschlag übersteigende Schuldenans Leinungen machen dürfen? lind ist die Familie als solche schuldig, die-selben alle zu bezahlen?" An diesem Falle sei kein ander Mittel, als esmuß einer ans der Familie die Verlassenschast des Herrn Grafen übernehmenund für die Bezahlung der Schulden sorgeil. Ohne daß aber die ganzeFamilie mit zuträte lind in Ansehung der Frau Gräfin und der hinter-lasfenen Schwestern eine billige lebenslängliche Alimentation übernähme,vermuthete der Oberstlieutenant Karl sehr richtig, würde sich keiner dazuverstehen wolleil: dann aber sei allerdings kein anderer Rath, als daß dieganze Sache im Wege des Konkurses ihre definitive Erledigung fände.Wenil ihm indessen annehmbare Bedingungen vorgeschlagen würdeil, sodaßer im stände sein würde, Leinungcn ohne allzugroße Gefahr selbst anzunehmen,würde er in allgemeinem Interesse sich vielleicht dazu bereit finden lassen.Sein Sohil möge daher mit Martini (Wilhelm's Hofmeister) die Sachenwohl überdenken, wie alles am besten einzurichten sei, und hofft, daß er,wenn er demnächst selbst nach Leinungen komme, schon etwas vorgearbeitetfinden möchte; Urlaub zu der Reise dahin habe er bereits vom Könige ver-willigt erhalten und hoffe, Ende Januar dort einzutreffen.
Für Wilhelm war nun unter solchen Umständen der Aufenthalt inLeinungen von Anfang August bis Ende September nichts weniger als eineZerstreuung. Nicht nur liefen sich die Interessen der einzelnen EbersteinischenVettern schnurstracks entgegen, auch diejenigen der gräflichen Witwe, sowieder übrigen Ebersteinischen Frauen lind Fräulein trugen nicht wenig dazubei, die zu betreibenden Unterhandlungen und Ausgleichungen doppelt intrikatzu machen. Da indessen Wilhelm seit seinem 12. Zahre seines VatersFamilien-Korrespondenz hatte führeil müssen, so führteil ihn die dortigeil
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