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so uns dieshalben etwan zustatten kommen könnten, deren wir allerseits wohlverständiget und wissend sind, daß wir diesen unseru beiden Brüdern auf denFall, wann solche Orte und Vorwerke ouin suis pertinsntüs wieder von unfernVettern oder deren Lehnserben sollten cingclösct, oder ihnen solcher wegen An-sprüche gcmachet werden, ihnen dcShalben gebührende hinlängliche Satisfaktionsolchergestalt machen sollen und wollen, daß ihnen ein jeder von uns, und zwarIch Wolf Dietrich, der Hauptmann, 2000 fl. von GeHofen,
Karl, der Ober-Jägermeister, 2000 fl. von Horl,
Anton Gottlob, der Berghauptmann, 2000 fl. auch von GeHofen,als nämlich 1000 fl. von dem gemachten Lehnstamme und 1000 fl. vonder Übermaße meiner angenommenen Güter; nicht wenigerErnst Rudolf von denen den Kammerhcrrn zu fordern habenden3978 fl. . . 2000 fl. und
Wilhelm mit Autorität und Vollwort unserer liebsten Frau Mutter,als meiner Vormünderin, von denen von dem Kammerherrn zu fordernhabenden 3533 fl. . . 2000 fl.zu dem Behuf aussetzen und stehen lassen und nicht aufheben, sondern erpressesie beide darauf assooouriron thun, damit ihnen davon auf den Fall Lei NN Ilgenund Morungen von des Hrn. Oheims des Domhcrrns Söhnen und Lehns-folgcr dereinst über kurz oder lang eingelösct oder sie in Anspruch genommenwerden sollten, die völlige Satisfaktion geschehen soll und sie von der väterlichenVcrlasscnschaft mit uns ganz durchgängig und vollkommen gleiche Portioncsdurch solche 2000 fl. von jedem bekommen und erlangen, um wesscnthalben ichWolf Dietrich, ich Karl und ich Anton Gottlob ihnen insbesondere darohüber 6000 fl. unter heutigem ckoio verbindige Handschrift gegeben; ich aberErnst Rudolf mich aufs rechtskräftigste verbinde, nicht mehr als 1978 fl. vomKammerherrn aufzukündigen und zu erheben, setze hingegen ihnen beiden diesfallsdie übrigen 2000 fl. zur ausdrücklichen beständigen Hypothek snb olansula eon-stiimti possossorü sk p>g,oko sxoeukivo ein, um sich daran zu erholen und schad-los machen zu können. Und ich Wilhelm mit Konsens und Autorität meinerFrau Mutter mich ebenmäßig erkläre, verbinde und reversire, daß ich mehr nichtals 1533 fl. den Kammerherrn aufzukündigen und wegzunehmen Macht habensoll, will und könne; die übrigen 2000 fl. aber gegen landüblichc Verzinsungä 5 p. vsilk bis dahin bei ihm stehen lassen will und müsse, wie ihnen beidendann zu dem Behuf solche 2000 fl. zur ausdrücklichen und wahren Hypotheksoll olilusulo, ooilkiiimki posssssorii sl paoko öxsonkivo specialiter gesetzct seinund haften sollen. Daferne aber dem Kammerherrn gefallen sollte, nnS beidenletztern Ernst Rudolf und Wilhelmen auch diese 2000 fl. einem jeden ab-zulegen, wollen wir gehalten sein, ihnen davor in dem Kurfürstenthum SachsenHypothek und Sicherheit zuvorcnthero rechtsbcständig zu stellen und zu machen.Wie wir uns dann ebenmäßig reserviren, daß, daferne wir beiden Brüdern aufdie ihnen zur Hypothek gesetzten 2000 fl. im Kurfürstcnthum Sachsen genügsameAssekuration solcher Satisfaktion machen wollten und solche Kapitalia wohl an-legen könnten, selbige auch aufkündigen zu können. Nichtweniger verbinden wiruns sämtlich sub K^xmiwoog. lionorum, dafern diese ausgesetzten 1O000fl., undzwar von einem jeden 2000 fl., sie beide zu satisfaciren nicht zulangen sollten,wir ihnen alles, was noch mehr dazu erfordert werden möchte, von unsermübrigen bereitesten Vermögen gut thun und bezahlen wollen. Gleichwie wiruns hingegen reserviren, daß, wann ein wcnigers als 10 000 fl. von uns Fünfenzu ihrer Satisfaktion anreichend wäre, uns der Überrest zu gute gehen und ver-verbleiben soll.
So soll auch dieser Revers nicht eher seine Exekution erlangen, es wäredann, daß die würklichc Einlösung geschehen; daferne aber wir gesamte Gebrüderaus gesamter Massa die Lehnsvcttern zu einem Erbkauf oder Rennnciation ihresNelnitionSrechts über gedachte Amthöfe und Pcrtinentien persnadiren würden, soll