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Folge 5 (1885)
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trahenten eigenhändig unterschrieben und besiegelt worden, so auch dem knrfürstl.sächs. hochlöbl. OAAmt oonüriuanZniri vorgetragen werden soll. So geschehenLeinnngen, den 20. Mai L.c>. 1695.

Christian Ludewig von Eberstein.

Andreas Liebau, bestätigter Lvmltercs der Gemeinde Rötha.

Lorenz Grempler, LynälenL der Gemeinde Horla.

kicurrs de? Grafen ttrnno uo» Mansfeld wegen der von den Unterthnnen zu Groß-Leinnngen, Morlinge», Uothn, tjorta nnd Horlahayn zu leistenden Dienste,Dirnstgcldrr rtr. cl. ct. Emleben, l. Inli IZliZ.

Wir Bruno Graf und Herr zu Mansfeld vor Uns, Unsere Erben undNachkommen gegen jedermänniglichen dieses Unsers Brieses ansichtigen öffentlichbekennen. Nachdem die Wolgebornen Herrn Hans George, Herr PeterErnst, Hr. Hans Albrecht, Herr HanS Hoher und Herr Hans ErnstGebrüdere, Grafen und Herrn zu Mansfeld und Edle Herren zu Heldrungen,Unsere freundliche liebe Vettern, in Betrachtung Unserer allerseits Graf- undHerrschaft besten Nutzes und Frommen willen das Amt Morungen, so UnserHerr Vater Graf Philipps zu Mansfeld von Grafen Gebhard zu Mans-feld, beider sel. und chrichlicher Gedächtnis, wiederkäuflich an sich bracht hatund Uns allein zuständig, mit allen seinen Nutzungen, Zu- und Eingehörungen,nichts davon ausgeschlossen, den gestrengen und ehrenvesten Unfern günstigenlieben Besondern Ascha von Holla und Ludolf von Bortfeld uf einenrechtbeständigen Wiederkauf wiederum nf 12 Jahr lang fürder und weiterverpfändet und um eine namhafte Summa wiederkäuflich verkauft haben Inhaltsnnd vermöge Kaufverschreibung darüber aufgerichtet, welche Äerschreibung anDato stehet im Schloß zu Eisleben nach Christi Geburt im fünfzehn-hundert und zweiundsechzigsten Jahre in den vier heiligen Oster-feiertagen, darinne unter andern vermeldet, daß die Einwohner und Unter-thanen in bemeldtem Amte durch den von Holla und denen von Bortfeld,Obgenannten, mit keiner Neuerung beschweret, sondern bei ihrer alten Gerechtig-keit und Gewohnheiten vermöge und Inhalts der alten und jetzigen neuenPfandverschreibung unverhindert gelassen und darüber in einigerlei Gestalt nichtbeschweret werden sollten, dergestalt sie auch angewiesen wurden.

Als sich aber folgende zugetragen, daß uf den gestrengen und ehrenvestenGeorgen von Werthers uf der Herrschaft Wiehe und Christoph Stammcrs,Hauptmanns zu Eislebcn, uf Nachlassung wohlgedachter Unser freundlichenlieben Vettern zwischen Ascha von Holla und Ludolf von Bortfeld einen, undden Nnterthanen im Amtsämtl. und sonderlichen am andernTheil der jährlichenDienste halber mit beider Part gutem Wissen nnd Bewilligung fürgenommenerHandlunge die Unterthanen in: Amt, damit sie ihre Nahrung mit Kohlfuhrennnd Holzfuhre und andern vorten und ausrichten mögen, aus Gutwilligkeitdie Zeit über, dicweil Ascha von Holla und Bortfeld berührt Amt wieder-käufltchen einHaben, bewilliget und zugesaget haben, nämlich wie folget: DieAckerleute zu Rötha und Horla wollen über ihre gesatzte und geordnete Dienst-gelde, als jährlich vier Gülden, darneben ein jeder in jede Art einen Taghelfen pflügen, einen Tag Getreidig einführen und einen Tag Mist führen unddas Heu einführen, zu Horlahastn wie sie zuvor geführet haben. Die Kärnerwollen einen Tag im Herbste und zwcen Tag in der Fasten helfen eggen undein jeder zwei Gülden Dienstgeld geben und zwei Tage auf der Hafer helfen,damit sollen sie der Jagd verschonet bleiben, und das Heu, wie vor geschehen,sammlen und ausbringen und zu den Gebäuden ziemliche Hülfe thun. Die vonGroß-LcinniM» und Mornugen wollen die Ackerleute geben ihr Dienstgeld,als jährlich vier Gülden und in eine jede Art einen Tag zu Morungen Pflügen,einen Tag Mist führen, einen Tag helfen einführen, dagegen sollen sie mit derJagd verschonet bleiben. Die Kärner wollen auch drei Tage helfen eggen undihr Dienstgeld, als zwei Gülden, geben; doch welche Pferde haben, sollen thun