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Folge 5 (1885)
Entstehung
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wegen wider sie beim kurfürstl. sächs. hochlöbl. OAAmt Aktion nngcstellet. Alsnun dieses zu einer weitläufig und kostbaren Rechtfertigung sich ansehen lassen,solche aber zwischen Obrigkeit und Ilnterthancn soviel möglich zu quittiren, istdurch friedliebender Leute Jnterposition die Sache folgcndergcstalt in der Gütegehoben und beigelegct worden, und zwar es hat oftbcsagtcr Herr Obrist-Wacht-meistcr, als jetziger Mit-Amtsinhaber des Amtes Lein- und Morungen und erb-licher Besitzer des Gutes Passend rnch, sich dahin aus sonderlichem friedlieben-den Gemüth und obrigkeitlicher Affektion gegen die beiden Gemeinden erboten,so lang als derselbe oder die Seinen Inhaber des Amts Leinnngen und Besitzerdes Gutes Passenbrnch sein würden, nnnmchro es allerdings bei der alten Obser-vanz des Dienstgeldes und gemessenen Diensten ans das Gut Passenbrnch undVorwerk Horla bewenden zu lassen. Welches obrigkeitl. Erbieten beiderseitsGemeinden durch vorermeldtc ihre L^näieos dergestalt angenommen, daß aussonderlicher gehorsamer Dankbezcigung jeder Unterthan, er sei gleich Hintersättleroder Ackermann, oder Erbkärner, einen Tag über die alljährlich bishero ge-thanc Hand-, Pflug- und Egen-Dienste zuzulegen versprochen, maßen denn in-sonderheit jeder Ackermann, so einen ganzen Acker hat, und sonstcn sechs Tagejährlich mit dem Pfluge gedienet, jetzo in Zukunft sieben Tage, und ein halberAckerhof und Erbkärner, der sonstcn drei Tage jährl. mit dem Pfluge oderEge gcdienet, vier Tage zu dienen versprochen. Jedoch ist dieses dabei zu ge-denken, daß, da aus zweien halben Ackcrhöfen wieder ein ganzer gemacht würde,er dennoch nicht mehr als sieben Tage gleich den jetzigen ganzen Ackerhöfenzu thun verbunden. Und gleich wie die Hintersättler, so keine Pferde halten,auch bishero exclusive der Heu- und Baudienste drei Tage nur bei Aufsamm-lnng des Gctrcidigs alljährlich mit der Hand, die aber Pferde halten dreiTage mit Pferden gedicnet; also haben sie auch jeder einen Tag alljährlichdrüber, und also in Zukunft vier Tage mit der Hand, und die Pferde haltenvier Tage mit Pferden zu dienen versprochen. Und hat sie hochermeldterHerr Obrist-Wachtmeistcr des zugelegten halben Tages halber nach Gefallen derDienste mit der Hand, jedoch auch bei gewöhnlicher Fwhnkost zu gebrauchen.Worbei aber beiderseits Gemeinden dieses exprcsse rcserviret, diesen aus freienWillen zugelegten Tag keineswegs auf einen andern Inhaber des Amts Leinnngenoder Besitzern des Guts Papenbruch außer dem Herrn Obristen Wachtmeistervon Eberstein und Dero hohen Camillas transferiren zu lassen. Sondern, da-ferne über kurz oder lang etwan eine Veränderung mit dem Gute Passenbrnchund dem Amt Leinnngen geschehen und ein anderer Inhaber solches bekommen,sollte dieser zugelegte Tag allerdings wieder hinweg fallen und sie bei vorigerObservanz der Dienste und Dicnstgeldcr gelassen und darüber im geringstennicht beschweret werden sollen.

Maßen denn auch der Hr. Obrist-Wachtmeistcr ihnen versprochen, sie beiihren Diensten nicht über Gebühr treiben zu lassen, sondern damit zufrieden seinwill, daß sie gegen sechs Uhren des Morgens anfangen und des Abends nach6 Uhren Feierabend machen, worbei sie aber auch angelobet, allen mügl. Fleißallezeit anzuwenden. Wie denn der Herr Obrist-Wachtmcister ferner des ReiheDreschens wegen mit ein Mal herum zu dreschen (sowohl auf dem VorwerkPassenbruch als Horla, jedoch daß jeder drei Tage stehe und fleißig sei)friedlich sein will.

Welcher Transaktion beiderseits Theile also genau in allen Punkten undKlausuln zu inhärircn und in keinem solcher zuwider zu leben sich kraft diesverbindlich gemacht, auch dnhero allen und jeden einem oder dem andern Theilsonst in Rechten zugut geordneten Exceptionen und Beneficien in speois ckoli.malt, psrsnasionis, laesionis, ooi non sie sock aliteo ^sstas ssu non satis in-tellectas .... volle dessen die Witfrauen insonderheit deutlich versichertworden und anderer, sie mögen Namen haben wie sie wollen kam in Zensusgnain in Speele wohlbedächtig rcnunciirct. Urkundlich ist diese Transaktion alsowohlbedächtig beliebet in ckuplo gefertiget, von beiderseits rosxeetivs Herrn Kon-