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Folge 5 (1885)
Entstehung
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Dies ist eS, was mich bestimmt, den freiwilligen Verkauf des Gutes vor-ziehen zu müssen. Hier können wir dem Käufer, da es Lehne ist, Präpositionenmachen, die Lehne abzutreten, auch, wenn es verlangt wird, zu allodificiren.Übrigens kann der Besitzstand durch das getrennte Avolsnm des Dcichdammguts,wenn der Käufer den Werth desselben bezahlt, vergrößert werden, im Fall esvon ihm verlangt würde. Wir ersparen dadurch Gerichtskosten und erlangeneinen höhern Werth, als wenn man nnsern Willen durch gerichtliche Einmischungbeschränkt. Wir haben die Wahl unter den Käufern. Ncgotiantcngebührenfallen weg, denn wir bedürfen derselben nicht, weil die Kapitalien nicht erforder-lich sind, wenn wir ihnen bekannt machen, daß wir in Verkaufsunterhandlungstünden.

Der Domhof hat zwei Hauptmängel, die manchen Käufer abschrecken: alsdas Wohnhaus und Jnventarium. Es gehört wirklich ein Sümmchen dazu,diese Gegenstände zu repariren und in den Stand zu setzen. Sollte die Schuldnicht ganz getilgt werden können, so will ich doch jetzt lieber ein geringes anmeinem freien Einkommen verlieren, als mich künftig in eine drückende Se-questration verwickelt zu sehen. Hierbei fühle ich mich noch privatim verletzt.Vom Domhof bin ich Besitzer von '/, und ^/g. Ist kein Geld vorhanden, sohat man zu der Fideikommißkasse seine Zuflucht genommen, wo mir nicht alleinein höherer Erwäg, sondern 5'/z Dreizehntheil zustehet. Dies muß nun erstwieder ausgeglichen werden, indem ich doch nicht mehr bezahlen kann, als meinBesitzstand erfordert. Belieben Sie das, was ich hier ausgezeichnet habe, inÜberlegung zu nehmen. Es können übrigens alle Juristen darüber absprechen,ob sie meinen Ansichten hierbei nicht beitreten würden. Mit aller Hochachtungzeichnet sich ^hr ergebenster Vetter Ernst Freiherr v. Eberstcin.

Fcrncrmcitcs Schreiben des Hmiptiiin»» Ernst an seinen Vetter Gnstnu <i, ll, Groß-

Lcinniijre», 26. chcbr. l832.

Mein Herr Vetter! Wenn Sie meinen Vorschlag gütigst berücksichtigenwollten, so gäben wir dem Amtmann Hammer nunmehr» Nachricht, daß unsdie Nothwcndigkcit gebiete, den Dom- und Hackenhof verkaufen zu müssen; wirböten ihn doch die beiden Güter, Harras, und Trebra's, für den alten Pachtund sonstigen Verhältnissen des Kontrakts an, bemerkten zugleich, wenn er Aus-stellungen machen sollte, sie anderweit verpachten müßten. Sollte er jedochdie Pachtung beibehalten und dadurch mit uns in Verbindung bleiben, so dürfteder junge Hammer geschickt genug sein, einen zweckmäßigen Anschlag zu fertigen.Hierin muß nun alles aufgenommen sein, alle Branchen, sowohl Vierfüßigenals Federviehes, als Ertrag abgeschätzt werden. So könnten wir auch gleich dieKäufer an den Amtmann Hammer nach Gehofcn weisen. Es versteht sich, daßwir ihm offeriren, diese Gefälligkeit ans eine andere Art zu vergütigen. DerAnschlag muß allemal die Forderung übersteigen. Ich nehme an: wir fordern36 000 Thlr., so muß immer die Summe des Anschlags sich gegen 40 000THW.belaufen.

Nun müssen die Materialien, welche zum Anschlage erforderlich sind, demAmtmann Hammer, oder wer sonst damit beauftragt wird, geliefert werden. Wenn-gleich die Felder jetzt mit Schnee bedeckt sind, so sind wir doch Ende Januarius.Die Vorbereitungen zum Verkauf nehmen immer noch Zeit weg, ehe sich Käuferfinden, und so werden auch die Felder besichtigungsfähig. Ohnedem glaube ich,daß sich entfernte Käufer nicht einfinden werden, sondern nur solche, die in derNähe wohnen und mit der Gegend bekannt sind. In öffentlichen Blättern läßtman ohngefähr das setzen was gewöhnlich ist: Ein Mannlehn-Rittergut mitallen Gerechtsamen, als Gerichtsbarkeit, ckos pairormims, Jagd, Fischerei, welchesin der Goldenen Aue belegen, stehet ans freier Hand Familienverhältnisse halberzu verkaufen, wo? erfährt man in der Zeitungs-Expedition und wo man auchdas Nähere durch portofreie Briefe erfahren kann. Dies ist es vor der Hand,