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jener Jahre hinzu, welche so vielen Ökonomen den Ruin brachten. DerPächter der beiden Stammgüter, welcher auch den neuzugekauftcn Domhofhinzu erhalten hatte, war zweimal genöthigt gewesen, sich insolvent zu er-klären. Nun war überdies noch der söhnclose Hauptmann Ernst v. Eber-stcin von der Morunger Branche, der an dem Besitze des Domhofes nie einrechtes Interesse gehabt hatte, dein Major Gustav gegenüber unermüdlich inDarlegung seiner einseitigen Ansicht, daß der Zulauf des Domhofs eingroßer Fehler gewesen und dieser daher sobald wie möglich wieder giltgemacht werden müsse:
Schreit»?» dr? Hauptm»»»? Ernst v. Elirrstcin nn scinc» Urtier Major Gusto»
v. Elierstein ä. ct. Groß-Leinnngcn, W. Dez. I8N.
Mein Herr Vetter! Ich beehre mich, Ihnen meine Ansichten und Wünschein Betreff des Domhofes mitzutheilcn. Der Kauf dieses Guts ist aufrichtigdurch Übereilung von uns geschehen. Wir besitzen ihn nun bereits über 13 Jahr.Wer kann sich aber rühmen, nur den Werth eines Buttcrbrods davon gesehenzu haben? — Die Vortheile, die allenfalls damit verbunden sind, gehören demPächter an. Dieser aber weigert sich für die Zukunft auch das geringste mehrPacht zahlen zu wollen und mit dem gegenwärtigen kommen wir bei dem Geld-bedarf nicht aus.
Belieben Sie die- Summen zusammcu zu addiren, die darauf haften, sosind es über 26 000 Thlr. Schulden. Hier fehlen aber noch 1000 Thlr., welchevon jetzt an bis Ostern au die Frau Amtschösserin Osterloh gezahlt werdenmüssen. Die Hälfte hiervon wird zwar zu decken sein, aber wo bleibt der an-dere Theil, der im April gefällig ist? — Hier erwächst uns abermal eine neueVerlegenheit, und diese zu lösen, wird unS neue Kosten verursachen und so wirdes fortgehen. Wenn wir ein Übel bekämpft oder beseitigt haben, so tritt dasandere hervor. Das Drückende liegt darin, daß wir nicht wenigstens einen Theilaus eigenen Mitteln auf dies Gut bezahlen können, so wäre man nicht immerder Gefahr ausgesetzt, das Ganze herbei schaffen zu müssen. Ich gedenke nochnicht der Mühseligkeiten, Reisen, Korrespondenz u. s. w., was damit verbunden ist.
Wenn ich mir nun die Frage vorlege: Du hast keine Lehnserben, meinBruder ist dem ganzen Besitzstande von jeher abhold gewesen; mein freies Ein-kommen muß ich dabei aufs Spiel setzen, um dagegen nichts zu gewinnen, alsMühseligkeit; so muß ich daher unbedingt den freien Verkauf wünschen und vor-ziehen, zumal weil es noch Zeit dazu ist. Man gestattet uns nicht einmal soviel darauf zu borgen, als der Bedarf erfordert. — Gesetzt auch, wir setzten esdurch mit der Aufhebung des Fideikommißes, so geht aber wenigstens ein Jahrhin, wenn es nur auf dem kürzesten Wege ausgemacht, vielweniger wenn wires mittels Prozeß durchführen wollen. — Bei den Kapitalien, die uns nunwährend dieser Zeit gekündiget werden, tritt nicht nur doppelte Verzinsung ein,sondern wir werden auch in Prozesse verwickelt, indem ein jeder fürchtet, dasSeine nicht zu erlangen, und so erfolgen Arrestanlagen und zuletzt Subhastatiou,wozu wir es durchaus nicht kommen lassen dürfen.
Bei einem Gute, das durch entstandenen Debit subhastirt wird, bekommtder Eigener nie den Werth desfalls wieder, weil ein jeder Käufer darauf rechnet,daß der Verkauf geschehen muß und danach richtet er auch sein Gebot ein.Dies ist aber mit vielen Kosten verbunden; denn jede Branche der Gläubigerschickt einen Deputirten bei jedem Termine und jeder Verhandlung, um zu sehen,wie es mit seinem Kapital steht; sowie jeder Kreditor, der an GeHofen gerichtlichoder außergerichtlich zu fordern hat, ist sich selbst verbunden zu liquidiren. Diesist die Ursache, warum die Kosten steigen. — Wir wollen uns hier nicht täuschen,wenn der jetzige Schuldbedarf nicht herauskommt, so wird die Arrestanlage aufdie übrigen schuldenfreien Güter übergetragen, und so ist die Sequestration fertig,wenn wir nicht zeitig der Sache eine andere Wendung geben.