Druckschrift 
Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
99
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5 x. 0srU, aber werden jährlich an denen zu zahlenden Pachtgeldern cksaonickioslw. DaS zum Gute gehörige Holz bleibt Herr VerPachtern allein, jedoch giebter Herr Pachtern daraus wie es in der Hauunge folget alljährlich 4 Ackerlinterholz zum Deputat w. ?c. Urkundlich haben sie dieses doppelt zu Papierbringen lassen. So geschehen GeHofen, den 25. Juli 1724.

(U. 8.) George Christoph Herr von (U. 8.) Wolfs Dietrich von Eberstein.

Werthern (Wi-atoi-W imm. (U. 8.) Anthon Gottlob von Eberstein.

H. Wilhclm's vonEberstein. (4,. 8.) August Christian Wilhelm von(4. 8.) Wilhelm von Eberstein. Eberstein.

(4. 8.) Otto Maximilian ck'blbsrstein.

Daß die Konfirmation der zwischen oben genannten vier Brüdern v. E.errichteten Kaufverträge nicht ertheilt, vielmehr durch Verfügung v. 7. Ja-nuar 1726 auferlegt wurde, das Gut entweder in Gemeinschaft zu behalten,oder daß Einer es allein annehmen solle, ist S. 188 meiner Geschichteausführlich besprochen worden. Demgemäß und in Folge der Verfügungv. 13. Juli 1728 übernahm der Hauptmann Wolf Dietrich zu seinem Vgnoch die °/g seiner Brüder durch Cessson ci. ä. Groß-Leinungcn, 31. Aug. 1729und erwarb lt. Kaufs cl. ä. GeHofen, 6. April 1730 das Vg des Oberstlieut.Wolf Friedrich v. E. Das Gut kam aber dadurch erst wieder in EineHand, daß der nachmalige Major Wilhelm v. E. 9. März 1741 vonseinem Bruder Wolf Dietrich die °/<> für 32 000 Thlr. und 14. Dez. 1743von den Erben Otto Maximilians v. E. das V-> für 2100 Thlr. durchKauf an sich brachte.

S. 187.

tlrlnmdrn betreffend die Einwilligung der Vetlern Nenhänser Liniezur Äufnohmc einer Hypothek von 15 <M Thnlcrn auf den Dom- oderHackenhof zn GeHofen Seitens des Hauptmanns Otto Ehriftophv. Eberhein dafetbft nnd drlfen Brüder Ernft jAtbrecht zu Markdors,Fran; Heinrich zu Haag und Ernft Ludwig zu Leeuwardrn.

Uortrag über dir Lage des Aomhofrs, bei Härte der Kreditoren zu fassendenEntschluß, an einen guten Frrnnd, dessen und des hohen LoNechi Gutachtenzu erhalten. Geh ose», den 18. Gkt. 1789.

Die Gläubiger, so Anspruch auf unser väterl. Gut machen, reden bald so,bald so, und ich komme nicht zum Zweck eines Vergleiches, um ein Kapital zusuchen, sie per truusg.ot auf einmal bezahlen zu können. Vor meine Personein Kapital ohne Transakt zu suchen, ist unübersehlich schwer, es sei denn, daßmich gerade an Jhro Kurfürstl. Durchl. wendete mit.meiner Roth; und daHöchstdieselben denen in Schulden steckenden Kommunen aus der Roth durchVorleihung der Gelder mit billigem Interesse helfen wollen, so würde ja auchwohl eines Vasallen Roth zu Herzen gehen. Und als Landesherr stehet Ihnenbei dem Konsens auf das Lehn niemand im Wege. Was meinen Sie nndunsere Freunde des dollsZii darzu?

An einem beifälligen Bericht, wenn er höchsten Orts erforderlich würde,zweifle nicht, da Ihnen allerseits die Lage und meine Person bekannt. Undmeine habenden Vollmachten sein ja vollkommen, indem mit allen Gläubigernmich abgeben und sie befriedigen soll; mithin habe die Vollmacht, ein Kapital aufzu-nehmen und alle nach denen Umständen zu befriedigen. Ist also immer besser, nurEinen als viele Gläubiger zu haben. Nach meinem Erachten muß das nöthigeKapital gesucht und besprochen werden, jedoch daß Darleiher eine Versicherung gibt:wenn dieserhalb mit denen habenden Kreditoren alles in Ordnung, so wolle er danndas Kapital in einer gesetzten Frist bezahlen, und mit der wirklichen Aus-zahlungszeit giengen dann die Interessen an. Wäre nun dieser Punkt gehoben,