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dessen Güter besitzen wird zc., alle Anwartschaft, so ich hatte an künftigen odergegenwärtigen, so eigenthümlichen als lehcnbaren Gütern, Einkünften, Unter-tanen, Rechten zc., oder was mir auch sonsten etwa zc. vermacht werden möchte,nichts davon ausgenommen, außer daß mir nicht nur allein aus diesen re-nuntiirten Gütern jährlich ti-no. Nartas Geburt und zwar gleich 1730 für daserste Mal pro pscaUto zc. 200 fl. rhein. zc. zum Gebrauch extraordinairen Not-wendigkeiten in so lang und viel gereichet werden sollen, bis ich durch zc. Dis-position meines zc. Fürsten zc. versorget sein; sondern von dem väterl. fernersfür die von Sr. hochfürstl. Gnaden zu hoffen habenden und mir gestattetenReisen 2000 fl. rhein. nebst denen sonstigen Notwendigkeiten, gleich'mein inhiesigem Konvent wirklich seiender Bruder Emilian solches bekommen zc., ge-reichet und nach meines zc. Fürsten zc. Disposition mir gegeben werden sollte;demnach auch, was anjetzo wegen meines mütterlich mir zukommenden Anteilsmir in ein und anderen zc. vorbehalten werde, also zwar, daß von denen Aktiv-kapitalien, welche von meinem Hrn. Großvater und Frau Großmutterv. Frankenstein auf meine vielgeliebte Frau Mutter erblich gefallen und aufmeinen Antheil kommt, ein viertel zu einem Kapital sicher gegen Verzinsungansgelehnei oder aber von der Pfarrei zu Messelhausen gegen die gewöhn-lichen zc. Interessen versorget werden solle, von welchem Zins zwei Unterthanen-Kinder nach der Herrschaft Gntbefinden ein Handwerk lernen und ferners bissolche ansgelernet ihre Nahrung haben zc. könnten. Dann ferner solle derPfarrer wöchentlich auf alle Samstag eine heilige Meß für meine ganze Familieund Freundschaft zu lesen vbligiret sein, hingegen auch dafür bezahlet werden,wie ich dann zu diesem Ende ein viertel ebenfalls für ein Ewiges hierzu ver-schaffe und ein zeitlicher Pfarrer dafür besorget sein soll. Die übrigen mir zu-stehenden mütterliche Theil aber will ich hiermit nach meiner lieben Elternzc. Tod meinen beeden Frauen Schwestern von Dalberg und Boineburgverschafft haben ?c. zc.
Fuld, den 11. Nov. 1730.
Unterschriften: Ferdinandus v. Zobel von Giebelstadt; Adalbert Frhr.v. Walderdorff, Kapit. st Lupm-ic»-; Leopold Specht de Bubenheim, Kapit.;I. Fried. Anton Valentinus Zobel v. Giebelstadt; Hugo Philipp Frhr.von und zu Dalberg zc.
19.
Dicweilen im Jahr zc. 1730 von meinem mir ungehörigen mütterlichenErbtheil meinen Frauen Schwestern Antonetta von Boineburg undSophia von Dalberg, beide geborne von Zobel, 2 Theil (näml. 2 Viertel)vermachet zc., als habe solches zu meiner zc. Schwestern zc. Sicherheit zc. kon-firmiren wollen. Fuld, den 13. Sept. 1731.
(D. 8.) Ferdinand Zobel von Giebelstadt.
20.
Auch Ferdinand's Z. v. G. Bruder: lZmilianas, stellte am 14. Febr. 1730zu Fulda einen Schein darüber aus, daß er seiner Profession wegen jederseiner beiden Schwestern ein Viertel von dem ihm zugekommenen mütter-lichen neunten Kindertheil (38048 fl. 28 .Kr.) vermacht habe.
21.
Kund zc. scie hiermit zc. Demnach ich Maria Anna Josepha Sophia Frei-frau von Münster geborne von Zobel betrachtet zc., daß ich zc. dem zeitlichenTod unterworfen seie zc., und besonders da ich mich dermalen in schwachenLeibesumständcn befinde zc.; Als habe mich ?c.entschlossen, über mein mir zustehendesgesamtes Vermögen eine testamentarische Disposition folgendergestalten zc. zu er-richten zc. Zu solchem Ende also 1) empfehle ich meine arme Seel bei ihremHinscheiden in die Händ ihres Erlösers ?c. Jesu Christi, und will ich 2) daßmein entseelter Leichnam christkatholisch cm Gebrauch nach und standsmäßigzc. zur Erden bestättiget werden solle; nicht minder 3) vermache ich 100 fl. rhein.