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also gesetzten Verzicht mich nit schützen noch schirmen solle einigerlei Gnad,Freiheit, Gericht, geist- oder weltliche, päpst. oder kaiserliche nnd königliche von-illitutiouös und Satzungen oder Lxcsptioirss und Behelf, wie die immer Namenhaben nnd diesem meinem Verzicht entgegen erdacht werden mögen. Dessen allesnnd jedes, fürnehmlich aber dem weiblichen Geschlecht zum Besten verordnetendsirsüllii 8. 0. VsIlsMri (von dessen Inhalt ich zuvor von meinen Herrn Bei-ständen genugsam verständiget worden), wie nit weniger der bixospliori -Zoll,trauclis, lassiorus snorroissiroas, loeirsüoii rsslilulioiris aä irwsAimro nebst demRechten, sagend, daß ein General-Verzeihung nicht binde, es gehe eine besonderevorhero, in best und beständigster Form Rechtens mich begebend und verzeihend.Welchemnach ich mich (auch?) zu desto beständiger Vollzieh- und Festhaltungabgeschriebenen allen mit Rath und gutem Vorwissen abgedachter meiner HerrnBeiständen freiwillig, ohne Zwang, Bered- oder Bedrohung, bei guter Vernunft,nf vorgehende genügsame Unterricht und Erinnerung alles dessen, so in diesemVerzicht begriffen und einverleibet ist, einen leiblichen Eid mit Auflegung derrechten Hand auf die linke Brust solsimitsr zu Gott und seinen Heiligen mitgelehrten Worten geschworen, diese Verzeihung und Renuntiation in allem ihrenInhalt. Meinung und Begriff ohne alles Dispensiren, Widerrufen, Restituirenund all andere Wege wie die durch Menschen Sinn oder Vernunft erdacht werdenmöchten, wahr, stet, fest und unverbrüchlich zu halten, darwider nit zu sein, zuihnen noch zu schaffen, alles getreulich und ohne Gefährde. Dessen zu wahrerUrkund habe ich nnd meine Herrn Beistände unser angcbornes Jnstegel hiervorgcdrucket und uns zugleich eigenhändig unterschrieben. So geben und geschehenWürzburg den dritten Julii im Jahr eintausend siebenhundert und eins.(U. 8.) Maria Francisea Jnliana (U. 8.) Johan Frantz Schenckhvon Dalberg geborneFüchsin Freyherr von Stauffenberg
von Dornheimb. als Beystandt.
(U. 8.) Frantz Eckenderth Cämmerer (U. 8.) Hanns Eyrich Freyherr vonvon Wormbß Freyherr von Münster alß Beystandt.
Dalberg.
17.
bix1rg.oi.n8 sx Uglriorria. bapli^alornw pörgnain vslsri bioolsoias NsWslbri8g.rmiz.
.1669 den 11. April ist abends zwischen 6 und 7 Uhr der freireichs wohl-edelgeborne Herr Johann Franz Zobel von Giebelstadt geboren worden.Semd seine Taufpathen gewesen der hochwürdige, freireichs wohledelgeborne HerrHr. Johann Samuel von Thüngen, der beeden hohen Domstiftern Bambergnnd Würzburg Kapitnlar, und der hochwürdige, freireichs wohledelgeborne Hr.Hr. Johann Reinhard von Bechdolsh., zu Würzburg Domicellarherr.
Läse iisäsm vsrbis st «Mabis in Natrieulg. bg.xti?atoi'nin llusatis Loelesigs eontinsriet a ins subseripto lläslitsr extraots. ssss inann sigillogus xroxrüs attsstor. ÄIssssI-Iisussn äis 5. lanuarü 1779.
<1,. 8.) lognnss dsorZinL Ussell x. t. Lnratus.
18.
Zu wissen seie hiermit w., daß nachdeme zu Befolgung göttlichen Berufsvon w. ilÄolxiii Akten des Stifts Fulda w. ich endsberührter FerdinandZobel von Giebelstadt auf allhiesiges hochfürstl. Stift nicht allein bereitsvorm Jahr w. statutenmäßig aufgeschworen, sondern auch nach fast in hiesigemw. Konvent all 8. 8g.Ivatoröin überstandenem ammm Uovi1ig,w8 zur wirklichenProfession aus w. hochfürstl. und eins w. Kapituls Genehmhaltung nnd resp.Disposition w. admittiret worden, mithin die Zeit meines w. Lebens mit Abthuungaller weltlichen Geschäfte sab rsZrUs. 8. U. Usnsäioli hinzubringen schlüssig bin,höchstgedachte Seine hochfürstl. Gnaden aber mir ?c. erlaubet zc>, über meine gegen-wärtigen oder künftigen Habseligkeiten oder erbschaftlichen Anfälle vorhero zudisponiren: solchemnach zc. aworö oon8örva.iiäg.s kamilias zc. cedire zc. ich meinemhochverehrtesten Herrn Vater und nach ihm dem Bruder, so Stammherr und