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Folge 5 (1885)
Entstehung
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89
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sprochenen und gereichten adeligen Bekleidungen eintausend Gülden guterfränkischer Landswährung zu der» Ehe- und Heimstencr gegen gewöhnlichenVerzicht zu geben zugesagct und versprachen worden, welche meine hochgeehrteHerrn Vettern, die hochwürdige hochwohlgeborne Herrn Herrn Philipp Ludwigund Johann Hartmann, der kaiserl. und hohen Domstifter Bamberg undWürzburg rsspsotivs Lnizitnlg.rss, Lobolastions und Landrichter des Herzogthumszu Franken, sodann Herr Anton Philibert, hochfürstl. Würzburg. Hofrath undOber-Amtmann zu Lauringen und Hofheim, samtliche Gebrüdere vonRosenbach, nicht nur auf sich genommen und eine Zeit lang verzinset, sondernauch zu mehrerer Bezeugung dero gegen meine selige Frau Mutter getragenerbrüderlicher Affektion uff zweitausend Gülden vorgedachter fränkischerWährung, als den Thalcr zu achtzehen und den Gülden zu fünfzehn? Patz oderachtundzwäinzig Schillinger gerechnet, verbessert und vermehrt haben: Urkundeund bekenne hiemit, das; nachdeme Gott der Allmächtige obseliggedachte meineFrau Mutter durch einen frühzeitigen Todfall, ehe und bevor deroselben vor-nngeregte zweitausend Gülden vergnügt werden können, von diesem Zeitlichenabgefordert hat, in dero Namen und Statt, als ihrer aus der ersten Ehe hinter-lasfcner Tochter und Erbin, die mir an sothaner Lnwm-z. zustehende Portion,nämlichen fünfhundert Gülden fränkisch, in guten gangbaren nnverschlageuenSorten samt davon verfallen gewesenen Zinsen laut darüber gepflogener Ab-rechnung und producirtc Quittungen an den hochwürdigen hochwohlgebornenHerrn Herrn Johann Philipp Fuchsen von Dornheim, Domkapitularcn rs-spsotivö Kollols-Linonir, st änbilasnlri, dann Pröpsten des Kollegiat-Stifts Neuen-Münsters dahicr zu Würzburg, hochfürstlichcn würzburgischen Geheimen Rathund Kammer-Präsidenten zc., als Vormündern, in ^nno eintausend sechs-hundert fünf und neunzig würklich erleget worden, damithin wegen der vonmeinem hochgeehrtisten Herrn Großvätern, Großmüttern und Herrn Vetternmeiner Frauen Mutter sei. gegönnt und zugesagter Ehesteuer, Heirathgnt undvölligen Abfertigung sattsame Befriedig- und Vergnügung geschehen seie, in-inaßen mich des Auszugs nicht dargezählt oder empfangenen Gelds hiemitwissent- und wohlbedächtig verzeihe und begebe, darauf auch in Kraft dies inBetracht und zu Ehren auch Affcktion abgedachter meiner Herrn Vettern unddes hochadeligen männlichen Stammens deren von Ro send ach Flor undKonservation nach des löbl. fränkischen Reichsadels wohlhergebrachter Observanzund Gewohnheit und ans Art und Weis, als oftsel. gedachter meiner FrauenMutter übrige Frauen Schwestern solches gethan, auch meine Frau Mutter hättethun sollen, auf alles, so meiner Frauen Mutter sel,, sowohl an dero väterlichen(so hauptsächlichen in denen in Lehenbriefen designirten Lehen bestanden) alsmütterlich und brüderlichen Verlasscnschaft, Erbfällen und Gütern, so eigen alsLehen von Rechtswegen gebühren möchte, dergestaltcn renuntiirc und mich ver-zeihe, daß ich samt ineinen Erbe» darzu einen weiteren Zuspruch nit mehrhaben und gewinnen solle; mit diesem Vorbehalt gleichwohlen, da von mehr-gcdacht meinen geistlichen Herrn Vettern aocinisitis durch Donation, Legatenoder andere diesem Verzicht ohnnachtheilige Disposition mir oder denen Meinigenetwas übergeben oder vermacht würde, daß mir durch gegenwärtige Renuntiationnichts prnssriäioiret seie. Wie nicht weniger ich und die Meinige derjenigenErbgerichtigkeit, so mein Frau Mutter zu dero Väter- und Mütterlichen erlanget,sodann von denen brüderlichen Erbfällen ab inlsktato mir wciters gebührenmöchte, inskünftig, falls nämlich obmehrgedachte meine Herrn Vettern (so dochGott väterlich abwenden und dero Generation immerfort groß wachsen lassenwolle) ohne eheliche männliche Leibserben insgesamt verstürben, oder als dermännliche Stammen abgienge, nicht änderst als wann von meinetwegen keinVerzicht geleistet worden wäre, mit und neben andern meiner Frauen Muttersel. Frauen Schwestern oder deren Brüdern uf die renuntiirte und vorhandeneRosenbachische Güter und Mittel mich, oder auch nach meinem tödlichenHintritt meine ässosnäsutss wiederum anzumaßen haben sollen. Wider welchen