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gcrathen werden; solchem Unheil jedoch bei Lebzeiten vorzukommen, Hab ich nachreiflich gepflogenem Rath verständiger Leute mit Belieben, Konsens und Vorwissenmeiner Kinder eine stäte, feste und nnwiderrufliche Ubergabe, Transaktion undErbvergleich aller sowohl väterlich als mütterlichen Güter, Gefälle, Zinsen undRenterein auszurichten Vonnöthen zu sein befunden. Wie ich dann hiemit undin Kraft dieses meinen sämtlichen Kindern und Erben den Eigenthum oderDominium äirsotnm aller Väter- und mütterlichen Güter, Recht und Gerechtig-keiten, Passiv- und Aktiv- Schuldforderungen ohnwiderruflich übergebe, ccdireund überlasse; das Dominium utils aber und Abnutzung deren Güter intionsmeiner daran habenden Leibzucht mir psr sxprsssnw vorbehalten will. Vonmir solchcmnach ist zum andern mit gütlicher Einwilligung des jttngern SohnsHrn. Ernst Karl und aller Erben, um Mann und Namen zu erhalten, demältesten Sohn Herrn Johann Georg von Selbach abgestanden wordendas Mannhaus mit allen seinen Appertinentien und Gerechtigkeiten; jedochsoll drittens der Hof Hartenborn dem jüngern Bruder onm suis psitinentüsganz frei und die Halbschied deren Mannslehn vorbehalten sein. Viertens istferner verabredet, daß einer jeden Tochter, sowohl geheiratheten als Stifts-fräulein, aus aller väterlich- und mütterlichen Verlassenschaft einmal vor all pmeiuavis iiliali poi'tious siebenhundert Rthlr. erb- und eigenthümlich gegebenwerden soll und muß, in welchen bemeldten siebenhundert Rthlr. jedoch nichtbegriffen sein sollen die 300 Thlr., so der Tochter Wilhelmina und ihremEheherrn Johann Engelbert von Selbach bei Lebzeiten ihres HerrnVaters selig, bei dem Herrn Vogt Beel sel. zu Burbach angewiesen, noch auchdie 300 Thlr., so der Tochter Agatha und ihrem Ehehenn von Quernheimloeo äotis gegeben worden ?c. Sechtens ist dem auch hochwohlgeboren Hrn.Henrich Ernst von Quernheim, ebenfalls uxoi-io nomine, nach Abzug derloco äotis empfangenen 300 Thlr. von dessen rcstircnden 700 Thlrn. zu seinemSpezial-Unterpfand eingesetzt worden die Selbachischen Höfe zu Zeppenfeld,Wildenstein und Walbach. Und zu unwiderruflicher Festhaltung obiges allenhaben sich die Frau Mutter und sämtliche Kinder samt und sonders mitihren eigenen Händen unterschrieben und mit ihren angcbornen Petschaftenunterdrucket. So geschehen Zeppenfeld, den 4. Febr. 1701.
(D. 8.) Johannetta von und zu Hees, Wittib von Selbach.
(D. 3.) Wilhelmina Katharina von Selbach.
(D. 3.) Agatha Margaretha von Quernheim geborne von Selbach.
(D. 3.) Charlotta Louisa von Selbach, DImnoinssss cks UsMsl.
(D. 3.) Mar. Sophia von Selbach, Dlmnoinssss äo Hsrtollö.
(D. 3.) Joan Georg von Selbach.
(hier fehlt die Unterschrift des jüngern Bruders Ernst Karl v. S.)
(D. 3.) Joan Engelbert von Selbach.
(D. 3.) Heinrich Ernst von Quernheim.
3.
Ich Endesunterzeichneter Urkunde und bekenne in Kraft gegenwärtigenTot enscheins, daß im Jahr Christi 1744 den i sten Monats Februarii die hoch-wohlgeborne Freifrau Agatha Margaretha von Quernheim geborne von Selbachin größter Geduld zu jedermanns Beispiel und in den Willen Gottes bestensresigniret im Herrn selig verschieden in der Pfarr Frickhofen zu Langendern-bach in ihrer eigenthümlichcn Behausung, sofort hochdercnselben entseelter Leich-nam in des damaligen Hrn. Pfarrers und anderer Christgläubiger Begleitungzu erwähntem Langendernbach in dasiger Kapell solemniter beigesetzet und zurErde bestattet worden. Zu dessen mehrer Beglaubigung gegenwärtige Zeugnisnach Inhalt der bei der Pfarrei Frickhofen vcrwahrlich aufbehaltenen Toten-Matricnl eigenhändig unterschrieben und derselben gewöhnliches Petschaft bei-gedrucket habe. Frickhofen, 3. Januar 1779.
(D. 3.) Martinus Thüringer, Pfarrer.