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Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
74
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Schackau mit aller seiner Zugehörnng in Holz und Feld und ein Gut dasclbstengelegen, das etwa um die von Bimbach gekauft worden ist; item das Sassen;item das Gerhards; item den Hof und Mühlen zu Langen-Biebra; itemzu Weyhers die Mühl statt und was sie daselbst haben; item Langenbergmit seiner Zugehörnng; item ein Gut zu Wesung, das um Härtung von derThann erkauft worden ist; item was sie haben zum Alhards; item was siezu Dehlbach haben; item den Hof zu Landenhausen mit etlichen Gütern,die darein gehören; item ihren Theil der Frohnwiesen zu Nieder-Biebra;item ein Burggut zu Bieberstein mit seiner Zugehörung nach Burggntsrecht;item was sie haben zu Harbach in der Wüstung; item Eckweisbach mit seinerZugehörnng, als das Philipp und Mangold von Ebcrstein sel. um Hermannvon Eberstein gekaust haben. Des alles zu Urkund haben Wir Unser Sekretwissentlich an diesen Brief henken lassen. Geben in Unser Stadt Fulda, Freitagden einnndzwanzigsten Augusti im sechzehnhnndert sechs und siebenzigsten Jahre.

ünuflirirs über die fuldischr» Lchengüter über ^ Theil.

Wir Franz Christoph und Johann Konrad Gcvettere von Rosen-bach, der beeden hohen Dom- und adeligen Ritterstifter Würzburg und Bam-berg esspsctivs Domdechant, Kantor und Kapitularherrn, Landrichter des kaiserl.Landgerichts Herzogthums zu Franken, auch Propst der Kollegiatstifter Hang,Neuen-Münster und Kloster Wcchterswinkel Johann Wilhelm Zobel von und zuGiebelstadt, Obrister und hochfürstl. würzburg. Amtmann zu Rötingen, und mitihme sein Ehegemahel Maria Susanna Zoblin von und zu Giebelstadtgeborene von Rosenbach, Florian von Wessenburg, Obrister, und mit ihmesein Ehegemahel Maria Ester von Wessenburg geborne von Roscnbach,Maria Johanna von Tastungin geborne von Rosenbach, Wittibin, undTheobald von Rcinach und mit ihme Maria Ursula von Reinach gebornevon Rosenbach bekennen hicmit und thun kund jedermänniglich vor uns, unsereTestamentarien, Erben und Erbnehmen. Nachdeme uf Absterben des hoch-würdigsten Fürsten und Herrn Herrn Johann Hartmann, Bischöfen zuWürzburg und Herzogen zu Franken, des Geschlechts von Roscnbach, hochscl.Gedächtnus, das von dero Vettern Herrn Johann Dietherich von Roscn-bach, gewesenen knrfürstl. mainz. Rath und Ober- Amtmann der HerrschaftKönigstcin, sel. erblich angefallene, dem hohen Stift Fulda lehnbarc Gut zuBerstadt und dann zwei Fünftheil an den also genannten Eberstein.Güter zum Schackau, Eckweisbach und allen andern zugehörigen Orten undAppertinentien nach denen fnldischen Lehenrechten uns insgesamt und jedem derEin sechste Theil doran erblich zukommen seind, und wir, unscrm Geschlechtvon Rosenbach zum Besten so ernannte zwei fünftheil zn übrigen dreifünftheil verkäuflichen zulassen, einhelliglich entschlossen haben, daß wir aufvorhcro zeitlich darum gehabten Rath zu allerseitigcn Nutzey und Frommen frei-willig und wohlbedächtig, insonderheit aber mit gnädigstein Vorwissen und Kon-sens des hochwürdigsten Fürsten und Herrn, Herrn LWeicki, des heil. röm.Reichs Fürsten, Abtcn zu Fulda und der röm. Kaiserin Erzkanzlern, durchGermanien nnd Gallien LAiuati, eines ewig beständig und unwiderruflichenKaufs, wie derselbe in- und außerhalb Rechtens volle Kraft und Macht habensoll, kann und mag, zu Urthet, ufricht und redlich verkauft und zu kaufen gebenhaben, verkaufen und geben hiemit auch zu kaufen weil, des hochedelgeborenenHerrn Franz Rudolf von Rosenbach, gewesenen hochfürstl. würzburg. Amt-mann zu Rotenfels und Rittmeistern, hinterlassenen vier Söhnen als PhilippLudwig, Johann Hartmann, Franz Alberten und Konrad AntonPHili Herten, unfern freundlichen lieben Vettern nnd Schwägern, ihren Erbenund Erbnehmcn obged. unser Gut zu Berstadt und zwei fünftheil an denenalso genannten Eberstein- Gütern zum Schackau und Eckweis dach, allenandern darzu gehörigen Orten und Appertinentien samt und sonders, nichts da-von ausgenommen, wie solche vom hohen Stift Fulda zu Söhn- und Töchtern-