Druckschrift 
Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
73
Einzelbild herunterladen
 

— 73 —

item an dem Gut zu Wesung, das nm Härtung von der Thann ge-kauft worden ist;item was sie haben zum Alhards;item was sie haben zu Dehlbach;

item ihren Antheil an dem halben Hof zu Landenhansen mit etlichen

Gütern, die darein gehören;item ihren Thcil der Frohnwiescn zu Nieder-Biebra;item ihren Theil an einem Burggut zu Biebra stein mit seiner Zugehörung

nach Burggutsrecht;item was sie haben zu Harbach in der Wüstung undihren Theil an Eckweisbach mit seiner Zugihörung, als das Philippund Mangold von Eberstein sei. um Hermann von Ebersteingekauft haben.

Leihen und bekennen Sr. Ld. und ihnen solche obbeschriebene Lehenstückhiermit und in Kraft dieses Briefs zu Neuem Lehen nach Mannslehen Rechtund Gewohnheit also und dergestalt, daß, wann obgemeldte von Rosenbachund ihrer absteigender Linien mannliiche Erben durch den Willen Gottes tödlichabgehen sollten, dieselben Lehen alsdann nf solchen Fall uf ihre nächste Erbenweibliches Geschlechs, die von demselben Rosenbachischem Stamm undGeblüt herkommen, fallen sollen. Treulich und ohne Gefährde. Daß alles zuUrkund haben Wir Unser Sekret wissentlich an diesen Brief henken lassen.

Geben in unser Stadt Fuld, Montags den dritten vsosrnbris im sechszehen-hundert vier und siebenzigsten Jahre.

IflTP, ÄNg. 31. Lchrnlirirf über zwei Fünftheil Elicrsteniischrr Güter.

Wir Bernard Gustav von Gottes Gnaden der heiligen römischen KirchenKardinal, Abt der fnrstl. Stifter Fulda und Kempten, römischer Kaiserin Erz-kanzlar und Erzmarschall, durch Germanien und Gallien Primas, Markgraf zuBaden und Hochberg, Administrator zu Syburg, Landgraf zu Sansenberg,Graf zu Sponheim und Eberstein, Herr zu Röteln, Badenweiler, Lahr undMahlberg, der Erz- und hohen Domstifter Köln, Straßburg, Passau und Lüttich«ü-rxitrUsris, bekennen vor Uns, Unser Nachkommen und Stift, daß uf Absterbendes hochwürdigen Fürsten und Herrn Johann Hartmann's, Bischofens zuWürzburg und Herzogen zu Franken, hochsel. Andenkens vor Uns kommen diehochehrwürdige edle Unser besonders Liebe und Getreue Herr Franz Christoph,des hohen Domstifts zu Würzburg Domdechant und der Kollegiatstifter zu Haugund Neumünster Propst, und Herr Johann Konrad, des gemeldten hohenDomstifts Dvmsänger und Landrichter des Herzogthums zu Franken und Propstzu Wechterswinkel, Gevettere von Roscnbach, vor sich und anstatt ihrer minder-jährigen Vettern, bcnanntlich Philipp Ludwig's, Johann Hartmann's,Franz Albert's und Konrad Antoni Philibert's Gebrüdere von Rosen-bach mit nnterthänigcr Vitt, daß Wir ihnen nachbeschriebene Lehen, so sie vonUns und Unserm Stift haben und tragen sollen, leihen und bekennen wollten.Deshalben Wir angesehen ihr fleißige Vitt und Ersuchen, ihnen und ihrenErben solche Lehen, einem jeden seinen gebührenden Theil, inmaßen sie solchenach Absterben Philipsen von Karsbach, Ludigern von Mansbach undOswald von Fechenbach sel., welche drei dieselbige Lehen von Unserm Vor-fahren und Stift laut Brief darüber sagende empfänglich herbracht, von ihrenEhegemahlin erblich bekommen und zum Theil erkauft haben und ererbt,nämlich gemeldten von Roscnbach zwei Theil gnädiglich geliehen undbekannt haben.

Leihen und bekennen ihnen deren mit Kraft dies Briefs nach fuldischerLehen Herkommen und Recht, wie die etwa Geörg von Eberstein sel. ererbtund empfänglich herbracht, doch Unser, Unsers Stifts und eines jeden R chtund Herkommen hiermit unverschrieben.

Und seind dies die Lehen, davon abgeschrieben stehet mit Namen: das