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Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
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kauft ist worden; item was sie haben zum Alhards; item was sie haben zuDöllbach; item ihren Antheil an dem halben Hof zu Landenhausen mitetlichen Gütern, die darein gehören; item ihren Theil der Frohnwiescn znNieder-Biebra; item ihren Theil an einem Burg gut zu Biebrastein mitseiner Zugehörung nach Burggutsrecht; item was sie haben zu Harbach inder Wüstung und ihren Theil an Eckweisbach mit seiner Zugehörung, als dasPhilips und Mangold von Eberstein sei. um Hermann von Ebersteinsel. gekauft haben. Leihen und bekennen ihnen solche obbeschriebene Lehenstuckshiemit und in Kraft dies Briefs zu neuen Lehen nach Mannlehens Recht undGewohnheit also und dergestalt, daß wann obgemeldtc von Rosenbach undihrer absteigender Linien mannliche Erben durch den Willen Gottes tödlich ab-gehen sollten, dieselben Lehen alsdann uf solchen Fall uf ihre nächste Erbenweibliches Geschlechts, die von derselben Rosenbachischem Stamm undGeblüt herkommen, fallen sollen, treulich und ohne Gefährde. Des alles zuUrkund haben Wir Unser Sekret wissentlich an diesen Brief henken lassen.Geben in Unser Stadt Fuld Samstag den zwei und zwanzigsten Novembrisim sechzehenhnndert und siebenzigsten Jahr.

1li74, Äks. 3. Fürstl. Fnldischrr Lrhenüricf über die drei fünfte Theil Schackau-ifchcr Güter.

Wir Bernard Gustav von Gottes Gnaden der heiligen römischen KirchenKardinal Abt der fürstlichen Stifter Fulda und Kempten, romischer KaiserinErzkanzlar und Erzmarschall, durch Germanien und Gallien Urimns, Markgrafzu Baden und Hochberg, Administrator zu Syburg, Landgraf zu Sausenberg,Graf zu Sponheim und Eberstein, Herr zu Röbeln, Badenweiler, Lahr undMahlberg, der Erz- und hohen Domstifter Köln und Straßburg, Passau undLüttich Lnpitulneis und rsspeeiüvs Llanonions, bekennen vor Uns, Unsere Nach-kommen und Stift, daß vor Uns kommen der hochwürdige Fürst und HerrJohann Hartmann Bischof zu Würzburg und Herzog zu Franken, Unserbesonders lieber Herr und Freund, auch Herr Bruder, vor sich undanstatt derer minderjährigen Vetter, benanntlichenPhilipp Lndwig's, Johann Hartmann's, Frjanz Albert's undKonrad Anton Philibert's Gebrüdere von Rosenbachmit freundlicher Vitt, daß Wir Sr. Ld. und ihnen solche nachgeschriebene Lehen,so sie von Uns und Unserm Stift haben und tragen sollen, leihen und bekennenwollten. Deßbalben Wir angesehen ihr fleißig Vitt und Ersuchen Sr. Ld.,ihnen und ihren Erben solche Lehen freund- und gnädiglich geliehen und bekannthaben, inmaßcn sie solche mit Unsers Herrn Vorfahren sel. g. Bewilligung vondenen auch vesten Unfern lieben Getreuen

Adolf Ernsten, Johann Ernsten und Geörg Hansen Gevettern

und Gebrüdern von Fechenbach einen fünften Theil, sodann vonDanieln, Karln, Ott Henrichen und Ludwigen Gebrüdern von undzu Mansbach auch einen fünften Theil, und dann von dem auch vestenUnserm lieben GetreuenJohann Friedrichen von Mansbach zu Poppenhausen mit Unsers HerrnVorfahren Verwilligung einen fünften Theil,also zusammen drei fünfte Theil Schackauischer Güter käuflich an sich gebrachthaben, nämlichen

solche drey fünfte Theil an denen Schackauischen Gütern mit allen

Zugehörungcn, Recht und Gerechtigkeiten in Holz und Feld;

Item ihren Theil an einem Gut daselbsten, das etwan um die von

Bimbach gekauft worden ist;item ihren Theil am Sassen, Gerhards, an dem Hof und Mühl zuLangenbiebra;

item zu Weyhers an der Mühlstatt und was sie daselbst haben;item ihren Theil zu Langenberg mit seiner Zugehörung;