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1473
stiftete Jutta vom Stein, Philippus v. Eberstein hinterlassene Wirthin, beidem Kloster Schlüchtern ein Seelgeräth mit Gütern zu Fellen und Rcngers-born. — Gesch. 514. Nr. 381 und Nachtr. v. 1878. S. 10 Nr. 14.
1473
17. Mai empfing abermals Hermann v. Ebcrstein die Kemnate und denHof zu Eckweisbach, inmaßen die mit ihren Zugehörungen von seinem Vaterseligen auf ihn gekommen waren. — Gesch. 315. Nr. 231.
1478
25. Juli verkauften Hermann v. Eberstcin, Jorge, sein Sohn, und Kone,Hermnnn's Hausfrau, an die Gebrüder Philipp und Mangold v. Ebcrstein,ihre Vettern bzw. Schwäger, ihre vom Stifte Fnlda„zn Lehn rührende Kem-nate und das Dorf Eckwcisbach mit allen Äckern, Wiesen, Holz, Feld,Wildbann, Fischereien, Stein, Rain, Wonnen und Weiden, Rechten, Freiheitenund Herrlichkeiten, Zinsen und Gülten, wie sie das von ihren Eltern geerbt, für290 Gulden rhn.
Die genannten v. Eberstcin hatten auch dem Abte die verkauften Lehngüteraufgegeben und ihn gebeten, sie den Käufern zu leihen, was darauf auch er-folgte. — Gesch. 41. Nr. 7.
1479
1. Mai verkauften mit lehnherrlichcm Konsense des Grafen Philipp v. Hanaudes Jungen die Gevettern Hans und Ulrich v. Schlüchtern, die man nannteKatzenbiß, dem Hans v. Edersberg, als dem Vormunde der von Philippv. Eberstein hinterlassenen Kinder: Philipp und Mangold, 3 Wiesenflecke inNiedcr-Marborn, die damals Ludwig Rüdiger zu Marborn inne hatte unddie jährlich 16 Tornus Zins gaben, für 22 Gulden rhn. unter der Bedingung,daß ihnen der Wicderkauf gestattet sei, wenn sie 14 Tage vor St. Walpurgetagdenselben begehrten. — Gesch. 518. Nr. 389.
1489
ließ Graf Wilhelm von Hennebcrg ein großes Lehnhofsbuch anlegen, worin esheißt: „Hermann v. Elmstein hat von uns zu rechtem Mannlehen empfangenden Zehnten zu Gräfenhain,
seinen Theil an der Wüstung zum Dithaues, was er hat zu Nüd-
lingen, das Holz daselbst, genannt am Höhn, undeinen Hof zu Gräfenhain, den itznnt Hermann v. Weyhers inne hat".Ferner: „Hermann v. Elmstein hat von uns zu rechtem Mannlehen empfangenDitzen Sitz zu Mollfcld mit Höfen, Leuten, Gütern, Diensten, Herbergen,
Lägern, Atzungen, Herrlichkeiten, Gerichten und Freiheiten, auchdie Burggüter zu Henncberg auf dem Schlosse unddie Wüstenung zum Ruchschnydtmit allem Zubehör in Burg, Dörfern und Feldern, als er das um Albr echtenSchrympsen gekauft und dieser vorher zu Lehen innegehabt hat.
Auch so haben wir dem genannten Hermann die Gunst gethan, ob er vonTods wegen abging und nicht ehelicher Söhne, sondern Töchter nach seinemTode ließe, dieselben sein eheliche Töchter sollen wir w. ungehindert w. aufsolchen Lehen vorgenannt w. sitzen w. lafsen so lang, bis Hermann's Lehns-erbcn kommen zu seinen Töchtern, ob er die nach seinem Tode ließe, und ihm800 Gulden rhn. bezahlt haben." — Gesch. 1217.
1482
27. Juni empfing Jörg v. Eberstein zu Mühlfeld vom Stifte Würzburg zu Lehn1 Hof zu Burglaner, 4 Acker Weinberge an dem Höhberge unddabei, 4 Acker Weinberge an dem Höhberge zu Strahlungen,einen kleinen Zehnten unter dem Hohenberge gegen Burglaner,der auch in den obgemeldten Hof gehörte,