Druckschrift 
Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
45
Einzelbild herunterladen
 

45

Bieberstein, auch ihr Recht zu Schoman's Gut und das Gut zuWyhers.

mit allen Herrlichkeiten, Geboten, Verboten, Gewaltsam, Mannschaft, Lehnschaft,Zinsen, Gülten, Renten und Rechten, Fischereien, Wassern, Weiden, Äckern,Wiesen, Wäldern, Wildbann, Mühlen, Mühlstättcn, auch

ihr Recht und Theil an der Langenwinden, Milsenburg und Stellberg.Und da die Langenwinde Pfand sei, so sollte, im Fall dieselbe von denKäufern eingelöst würde, ihnen die Hülste des Einlösungsgeldes zukommen; wennsie aber nicht eingelöst würde, so solle Philipp und Jutte sie mit allen Herrlich-keiten allein nutzen. Die Verkäufer versprachen auch, den Käuferndes KaufsVerwilligungsbriefe" von denjenigen Lehenherren zu beschaffen, von welchen dieseGüter lehnrührig waren. Gesch. 40. Nr. 6.

1461

7. März erhielt Philipp v. Eberstcin von dem Abte Reinhard von Fulda einenLehnbrief über die Lehnstücke, welche er theils von seinen Eltern geerbt, theilsvon seinem Vetter Hermann gekauft hatte. Gesch. 499. Nr. 361.

IM

17. März gelobte Hermann v. Eberstein, die von ihm seinem Vetter Philippkäuflich übcrlasscne Wüstung Gutte zu Dithes, welche von dem GrafenWilhelm v. Hcnneberg zu Lehn rührte, als der älteste Eberstein zu Lehnzu tragen. Gesch. 314. Nr. 226. und S. 1217.

1462

31. März belieh Philipp Graf zu Hanau, als Vormund Philipp's Grafen zuHanau des Jungen, den Philipp v. Eberstein

n, mit den Mann- und Burglehen,welche vormals Heinrich Küchenmeister zu Schwarzenfels von der HerrschaftHanau zu Lehn gehabt;

5, mit einem Freihofe zu Weichersbach,den der Ritter Mangold von Eberstein, Philipp's Vater, zu Mannlehngetragen;

<?, mit einem Gute zu Sachsen bei Steinaunebst den Diensten ans 3 Gütern daselbst, welche Adolf Marschall zu Mann-lehn gehabt. Gesch. 504. Nr. 367.

>452

19. April verkaufte Adolf Marschalke seinem Vetter Philipp v. Ebersteinein Gut zu Sassen,das Frank der Moller damals inne hatte, und darzuDienst und alle Gerechtigkeit nf den Gütern doselbst, die Henn und Kunz Zieglerund Kuschlcn damals inne hatten."

Das alles war bereits 19. Nov. 1430 dem Vater Philipp's für 68 Guldenrhn. verpfändet worden. Gesch. 505. Nr. 368.

1463

21. Dez. stellte Lorenz v. Eberstein einen Revers darüber aus, daß ihm AbtEberhard ans dem Münchberg zu rechtem Mannlehn geliehen habeden halbenTheil des Schlosses und Behausung Grassulz mit seinen Zugehörungen desDorfes und Markes und der Äcker ?c., was er von Hansen von Thanne ge-kauft," und daß er, Lorenz, Mannlehnspflicht geleistet habe. Beigabe v. 1875und 1878 und Nachtr. v. 1878. S. 7.

1464

7. Sept. wurden von dem Bischöfe von Würzburg auf Ansuchen der GebrüderAsmns und Peter v. Eberstein Felen, des genannten Asmus' ehel.Hausfrau, 400 Gulden rhn. ans dem Hofe zu Beyern bekannt,doch daßder Hof des dritten Theils besser sei, dann 400 Gulden". Gesch. 559.Nr. 451.