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Folge 5 (1885)
Entstehung
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Zehnten für 300 Gulden wieder einzulösen. Bürgen: Karl v. Eberstein undKunz Zollner zu Friesenhausen.

1444

24. April ertheilte der Bischof von Würzburg dem Karl v. Eberstein seine Ge-nehmigung dazu, daß dieser folgende von seinem Stifte lehnrührige Lehen, als'/, Zehent zu Waldsachsen und'/ Zehent zu GreusingshauscnKunzen Zollner für 110 Gulden auf Wiederlösung verpfändet habe, und be-kannte lctzterm zugleich diese Summe auf die genannten Zehentantheile für dienächsten 4 Jahre. Gesch. 625. Nr. 513.

1445

24. Febr. verkauften Karle v. Eberstein zu Marktsteinach und Margarethe,Eheleute, ihren Theil des Zehnten zu Albersfeld und ihre am Stöckichhinter der Burg in der Flur daselbst gelegenen Artäcker ihrem Oheim, demRitter Eberhard v. Schaumberg, und dessen Sohne Heinz für 300 Guldenrhu. mit dem Vorbehalte, daß die Verkäufer ermächtigt sein sollten, innerhalbder nächsten 6 Jahre diesen Zehnteil alle Jahre an jedem St. PeterstageKathedra gen. wieder einzulösen. Bürgen: Jorge Zollner zu Birkenfeld undAsmus v. Eberstein.

1445

28. Juni stellte der Würzburgische Rath Eberhard v. Eberstein einen Reversdarüber aus, daß für die treuen Dienste, welche er dem Bischöfe Gottfried zuWürzburg und dessen Vorfahren lange Zeit gethan, dieser mit Wissen desDomkapitels ihm die vormals von dem Bischöfe Johann v. Brunn HelmreichertTylen und Reinharden und Hansen v. Baumbach zum Tannenberg bis ansWiderruf auf die würzbnrgische Stadt Fladungen verschriebenen, zu Martinifälligen 30 Gulden rhu. auf seine Lebenszeit verschrieben habe, jedoch mit demVorbehalte, daß er, Eberhard, bis zu seinem Tode des Stifts WürzburgDiener sein und bleiben sollte. Gesch. 303. Nr. 209.

1445

11. Juli stellte Eberhard v. Eberstein einen Revers darüber aus, daß ihmund seinen Erben Abt Johann zu Bildhausen

а, des Klosters Hof zu Strahlungen, den vor Zeiten Hermann Fleisch-mann inne gehabt und der damals dem Kloster 1 Pfund zu Martini,1 Martinshuhn und 1 Brod für 1 Schilling zn Weihnachten gczinst,

und folgende in der Mark zu Strahlungen liegende Stücke, als

d, eine Hofstatt mit einem Baumgarten, die dem Kloster 6 Schillingeund 4 Heller zu Martini gezinst;

e, einen Acker Weingarten am Mittelleib, der ein Martinshuhn, und 2Acker Weingarten vor dem Winterholze, die 2 Martinshühner gezinst,

б, eine Hofstatt, die dem Kloster 8 Pfund Unschlitt und '/« PfundWachs gezinst,

zinsfrei zu rechtem Mannlehn geliehen habe, jedoch mit der Einschränkung, daß,im Fall er oder seine Erben diesen Hof nebst Zubehör in Zukunft etwa einemarmen Manne, er sei Bürger oder Bauer, verkaufen wollten, es nur mit denoben aufgeführten Zinsen und Renten geschehen dürfe, welche letztere dann demKloster wie vormals wieder zustehen sollten. Gesch. 303. Nr. 210.

144«

29. Juni empfing Karl v. Eberstein

einen Hof zu Bayern nebst Zubehör und was er zn Schonung hattevom Stifte Würzburg zu Lehn. Auch bestätigte an diesem Tage BischofGottfried das Lehnsvermächtnis Karl's v. Ebcrstein an dessen eheliche Hans-frau Margarethe von 400 Gulden rhu., welche ihr derselbe auf seinenHof zu Bayern und auf seineGüter zn Schonungen und Geldcrsheim