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halbes Gut zu Sachsen (Klcin-Sassen),
„do Haus von Sula etzwan ufsaß und das dann inne hatte und ufsaß HansSchüßler", an ihren Bruder bzw. Vetter Herrn Mangold v. Eberstein Ritterdergestalt, daß die Verkäufer dies halbe Gut wieder kaufen könnten am nächstenSt. Peterstage Kathedra genannt oder 2 Tage vor- oder nachher; geschähe zudieser Zeit der Rückkauf nicht, so sollte der abgeschlossene Kauf ein ewiger Kaufsein und bleiben. — Gesch. 39. Ztr. 5.
1440
20. Mai verkauften Else v. Rodenhausen, Witwe, Senand und Oswald,ihre Söhne, ihren
Seß und Hof zum Soden,unter Stolzenberg gelegen, als einen freien Hof für 150 Gulden rhu. an ihrenSchwager Herrn Mangold v. Eberstein Ritter.
Am 5. Juni 1440 belieh Abt Hermann von Fulda den Ritter Mangoldv. Eberstcin zu Burggut mit diesem Hofe zu Soden, wie denselben HeinrichPfeffersack und Oswald v. Rodenhausen zu Burggnt von seinem Stiftegehabt haben. — Gesch. 432. Nr. 325 u. 326.
1440
27. Juli verkauften Jorge und Hermann v. Eberstein mit Bewilligung ihresVaters Eberhard v. Eberstein und ihrer Schwester Lyß v. Ebersberg (fürwelche Apel von Weyhers siegelte) ihren von ihrem Oheim Reinhard v. Brcndeauf sie gekommenen
Hof zu Gundhelm,
„do Heinz Ossenhirt aufsaß", an ihren Vetter Er Mangold v. Eberstein für25 Gulden rhn. — Gesch. 489. Nr. 217.
1441
6. Mai verkauften Balthasar und Engelhard v. Osteim Gebrüder ihr
Viertel Wiese zu Lnngen-Biebraunter Bieberstein dem Ritter Mangold v. Eberstein, ihrem Herrn und Vetter,für 25 Gulden. Siedler: Balthasar v. O. und Adolf Marschalk fürEngelhard v. O.
Am 8. Juni 1440 bescheinigte Abt Hermann von Fulda, daß obiges Kauf-geschäft mit seiner Genehmigung abgeschlossen worden sei. — Gesch. 483. Nr. 327/8.
1442
25. Febr. verkaufte Hans v. Abersfeld an Heinzen v. Wechmar für 300 Guldenrhn. seine
Kemnate nebst Banmgarten zu Abersfeld und seinen Hof daselbst(vgl. Reg. v. 22. Febr. 1422), welche von den Grafen Wilhelm v. Henncberglehnrührige Stücke „Karl v. Eberstein ytzund in pfandweise inne hat", und ver-sprach, dem Käufer einen Lehnbrief von dem genannten Grafen zu schicken.Siegler: Hans v. Abersfeld und Jacoff v. Steynawhe, Voigt zu Meyenbcrg, —Gesch. 621. Nr. 510.
1443
Da Karl's v. Eberstein Schwäger Jorg Zollner zu dem Rotenstein,Kunz Zollner zu Friesenhausen, Hans Zollner zu Bundorf und JorgZollner zu Birkenfeld Selbstschuldner geworden waren für Karl v. Eberstcinund dessen eheliche Hausfrau Margareth gegen Karl's v. Eberstcin SchwäherHerrn Karl Truchseß um 440 Gulden, die sie letzterem in 4 Jahren zu be-zahlen übernommen hatten, so verpflichteten sich am 26. Mai 1443 die genann-ten Eheleute Karl und Margareth, ihren Schwägern diese 440 Gulden Hanpt-geld und „was jährlich nach Anzahl darnach darauf gangen wäre" zu bezahlen,sie davon zu entledigen und zu lösen ohne Eid, ohne Nothrecht und ohne allenderen Schaden, und setzten denselben, falls sie mit der Bezahlung säumig wür-den und sie und ihre Erben nicht „ledig machten", ein