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Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
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1435

26. Okt. erwarb Mangold v. Eberstein für tl Gulden die Hälfte eines Guteszu Selmitz (Vollmerz?), welche seiner auch in Bezug auf dies Gut in Ganerb-schast mit ihm stehenden Schwägerin Else v. Reidenhausen bei ihren Lebzeitenzustehen, dann aber an ihn fallen sollte. Gesch. 486. Nr. 337.

1436

3l. Mai stellten Eberhard o. Eberstein und dessen Söhne Jorg und Her-mann einen Revers darüber aus, daß ihnen der Dechant Merten: Truchseß unddas Kapitel des Stifts Würzbnrg für die 500 Gulden, welche der BischofJohannes zu Würzburg dem Eberhard v. Eberstein schuldig war, und für dievon letzterem dem Stifte geleisteten Dienste alle Rechte des Domkapitelsan dem Dorfe Waldsachsen bei Marktsteinach, es seien Zehnten, Gülten,Zinsen, Herrschaft, Herkommen und Gewohnheit, zum Leibgedinge dergestaltverschrieben haben, daß sie alles nutzen sollen, solange noch einer von ihnen amLeben sei; sie machten sich auch verbindlich, alles, was etwa von dem ihnenVerschriebenen entfremdet oder versetzt sein sollte, wieder einzuziehen bezw. einzu-lösen, auch dem Dechanten und dem Kapitel einen Monat nach der Kündigungdie Wiedereinlösung der genannten Rechte an dem Dorfe Waldsachsen zu ge-statten, und zwar für 500 Gulden und noch so viel Geld, als sie etwa fürEinlösung versetzt gewesenen Gutes ausgegeben. Gesch. 301. Nr. 205.

1438

11. Januar versetzten Ludwig, Fritz, Eitel und Lorenz v. Hutten, Gebrüder undGevettern, ihrem Schwager Mangold v. Eberstein für die ihm schuldige Summevon 324 Gulden rhn. mit Lehnskonsense des Junker Dieterich Herrn zuBickenbach ihren

Zehcnten zu Schwarzenfels und Weichersbach im Felde und imDorfe, ausgeschieden den kleinen Zehnten,unter dem Vorbehalte, daß ihnen die Wiedereinlösung nach Verlans eines Jahresstets gestattet sein sollte, wenn sie 4 Wochen vorher gekündigt hätten. Gesch.486 Nr. 338.

1438

29. April verkauften Jorge und Hermann v. Eberstein, Lyse ihre Schwestermit Wissen und Willen Eberhard's, ihres Vaters, und Hansens, ihres Bruders,

ein freieigenes Gut zu Schlüchtern,das Henne Meler damals bewirthschaftctc und welches sie von ihrem OheimReinhard v. Brende geerbt hatten, für 24 Gulden rhn. an ihren VetterMangold v. Eberstcin. Sieglcr: Jorge v. Eberstein für sich und seine Erben,Hcrtnit v. der Tann für sich und seinen Schwager Hermann v. Ebcrsteinund Hans v. Ebersberg für die obgenannte Life, seine Hausfrau.Gesch. 488. Nr. 216.

1438

25. Okt. verkauften Lorenz und Ulrich v. Hutten Gebrüder mit Einwilligungihres Vetters Ludwig v. Hutten für 50 Gulden rhn. an ihren Schwager Mangoldv. Eberstein ihrGut zu Eime,

auf welchem derzeit Kunz Kircher der Altebaulichen saß." Siegler: PhilipsHölin für seinen Vetter Ulrich v. Hutten. Gesch. 488. Nr. 339.

1438

kaufte Mangold v. Eberstein eincn 'von der Grafschaft Hanau zu Lehn gehenden

Freihof zu Weichersbachvon seinem Schwager Lorenz v. Hutten. Gesch. 489.

1440

verkauften Eberhard v. Eberstein und dessen Söhne Jorge und Hermannfür 30 Gulden und 1 Tornis ihr