1430
12. Dez. erwarb auf Wiedcrkauf Maugold v. Ebersteiu für 15 Gulden rhu.alle von seiner Schwägerin Else v. Rodcuhausen und deren Sohne Oswaldbesessenen Güter zu Escherich, es seien Äcker, Wiesen, Holz, „dorm er saß inGanerbschaft" mit den Verkäufern. Siegler: Elsens v. Rodcuhausen OheimEberhard v. Mörle. - Gesch. 486. Nr. 336.
1432
10. Januar stellte Gerlach v. Eberstein, Ritter, einen Revers darüber aus, daßihm Markgraf Friedrich von Brandenburg wegen seiner getreuen und unver-drossenen Dienste in der Mark Brandenburg und auch in Franken dasSchloß Ravenstein verschrieben habe. — Gesch. 548. Nr. 439.
Die Kenntnis dieser Urkunde verdanke ich der Frau Landräthin Theresev. Davier geb., Freiin v. Schanmberg zu Nordhausen, welche die Gütehatte, mir P. Österreicher's Geschichte der Burg Rabenstein zur Einsichtzu überlassen.
1432
15. Juni verpfändete Abt Johann von Fulda für 200 Gulden rhu. demMangold v. Eberstein ans dessen Lebenszeit den fuldischen Antheil an demGerichte zu Herolz. — Gesch. 63. Nr. 10.
1433
9. Nov. beurkundete Markart v. Mielen, Domherr zu Würzburg und Landrichterdes Hcrzogthnms Frauken, daß Eberhard v. Ebersteiu vor ihm am Land-gerichte alle die Güter und Habe crklagt habe, welche Hermann Fleischmannzu Strahlungen und Salz hinterlassen, es sei Erbe, Eigen, Lehen, Häuser,Höfe, Äcker, Wiesen und Weingärten, Fahrendes und Liegendes, und daß derselbevon dem Landgerichte auch in den Besitz dieser Güter gesetzt worden sei, „wanner sein Anleit versessen habe mehr Datum drei Tage und sechs Wochen, alser das mit Christan v. Wypfeld, seinem Anleiter, redlich vor ihm im Gerichtbezeuget und beweiset habe." — Geich. 300. Nr. 200.
1433
am Mittwoch nach Mittsastcn guittirte Eberhard v. Eberstein mit Wissen seinerehel. Hausfrau Else und seiner Söhne Jorge, Hermann und Hans seinemBruder Mangold über 100 Gulden rhu., die er von ihm geborgt hatte, undversprach, diese Summe vom nächsten Michaelstage an über ein Jahr oder einenMonat später zu Schackcn oder Fulda zurückzuzahlen, und setzte Mangoldenzum Unterpfande ein
seinen Theil und was er fallende hatte zu Landcnhanscn, zu der B reund zu Döllbach
in der Weise, daß Mangold die Erträge davon ans das Jahr und „fort alleJahre" so lange einnehmen solle, bis die 100 Gulden zurückgezahlt wordenseien. — Gesch. 37. Nr. 4.
1435
11. April verkaufte mit Lehnskonsense des Abts Johann von Fulda der RitterKarl v. Lutter für sich und Anna seine ehel. Wirthin für 30 Gulden alleseine Güter zu Wcipcrts und Sanncrz mit allem Zubehör im Felde undDorfe an seinen Schwager Mangold v. Eberstein. — Gesch. 481. Nr. 324.
1435
24. April verkaufte Wolfram v. Siethen alle seine Güter und Lehen zuGinolfs, als diejenigen, welche die Mege zu Mellersstadt und der Schultheszu Ostheim inne gehabt, dazu alle Güter, welche er, Wolfram, vor der Rhönund anderswo besessen hat, für Ii Gulden an Eberhard v. Eberstein und„währte auch Eberharden der abgeschriebenen Lehen und Gut für Freicigen".Siegler: der Verkäufer und dessen Bruder Gottfried v. Siethen, Kommenthurdes Deutschen Ordens zu diesen Gezeiten zu Münnerstadt. — Gesch. 301. Nr. 203.