Druckschrift 
Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
36
Einzelbild herunterladen
 

than habe. Sichler: Heinz Küchenmeister und dessen Vetter Apel v. Lutter undHans v. Hutten der Junge.

Am 20. Januar 1424 erthetlte auch Reinhard Herr zu Hanau Mango ldeno. Eberstein einen Lehnbrief über alle die Lehen, die Heinz Küchenmeister,Mangold's SchMäher, von ihm und seiner Herrschaft Hanau zu Lehen gehabt,und sind der einstheils Mann- und einstheils Burglehn". Gesch. 484.Nr. 329 u. 330.

1424 1429

Am 28. Dez. 1424 versetzte Reinhard Herr zu Hanau dem Mangoldv. Eberstein ^ des Schlosses Brandenstein dergestalt, daß er solches beiMangold's Lebzeiten nicht einlösen wollte, und wies seine Güter zu Elm,Herolz, Gundhelm und Hutten an, solange Mangold oder dessen Erbendas Schloß inne hätten,gegen den Brandenstein" zu dienen. Dabei wurdeverabredet, daß Mangold seine ^ des Schlosses mit Wächtern bestellen sollte.

Im Januar 1429 kamen Reinhard und Mangold dahin überein, daß letz-terer auf dem Brandcnstein wohnen und auch das letzte Viertel des Schlossesbewahren, dagegen aber auch die Nutzungen, Dienste und Gefälle, die Reinhardvon dem Dorfe Ober-Kallbach hatte, und außerdem noch 6 Gulden jährlichaus der Kellerei zu Steinau erhalten sollte. Auch verpflichtete sich Mangold,an dem Schlosse 50 Gulden zu verbauen, die, sobald dasselbe von seinen Erbeneingelöst würde, mit dem Hauptgelde wieder zurückgezahlt werden sollten..Gesch. 71. Nr. 11 und S. 73. Nr. 12.

1424

am Sonntage nach dem Zwölften wurden dem Mangold v. Ebcrstein derWeingarten zu Brandenstein unter dem Schloß von Hcnn v. Marborn für60 Gulden versetzt. Gesch. 485. Nr. 332.

1429

Den Zehent zu Veitsteinbach erwarb Mangold v. Eberstein 1429, undzwar kaufte er die eine Hälfte 5. Juni von Fritz Kochmeister, der sie von seinesVaters Bruder Henz Kochmeister geerbt hatte, und die andere Hälfte versetzteihm 8. Dez. seine Schwägerin Else v. Rodcnhausen und deren SohnOswald. Gesch. 485. Nr. 333.

1430

8. April verkaufte Karl v. Ebersteiu, gesessen zu Marktsteinach, für 1000Gulden rhn. an die Gebrüder Anton und Hans v. Brunn seinen halben An-theil am Schlosse zu Burglauer mit allen den Rechten und Zugehörungen,als der von dem Bischöfe von Würzburg darüber ausgestellte Brief ausweist,und wiedas ihm zu seinem Weibe seligen worden und gegeben ist", undentäußerte sich aller der Rechte, die er vonseines Weibs seligen und auchvon seinetwegen an dem Schlosse Burglauer, an Brief und an Gelde gehabthatte".

Dafür setzte Karl v. Eberstein zu Bürgen ein: Kunz Zollner v. Friesen-hausen, Stephan v. Masbach und Wilhelm v. Schaumberg, die auf Erfordernder Käufereinfahren, halten und leisten sollten, ein jeder mit einem Knechte undmit einem Pferde zu Münnerstadt in eins offen Wirthshaus, darin sie vonihnen gemahnet und geweiset werden, darinnen liegen und leisten in GastesWeis und nicht ausfahren, bis er, Karl, oder seine Erben den Käufern allesdas gefcrtiget, gelediget und ausgerichtet habe, darum sie zu leisten gemahnthätten". Gesch. 615. Nr. 506.

1430

19. Nov. versetzte Adolf Marschalk für 68 Gulden rhn. ein von der Graf-schaft Hanau lehnrühriges Gut zu Sassen bei Steinau an der Straße seinemVetter Maugold v. Eberstein, wozu Graf Reinhard zu Hanau 1431 seine lehn-herrliche Genehmigung gab. Gesch. 485. Nr. 334.