1373
25. Mai verkaufte mit lehuherrl. Konsense des Abts von Fulda Henrichv. Steinau mit Zustimmung seines Sohnes Hermann an Herrn Henrichv. Eberstein, seinen Eidam, und Felizen seiner Tochter und Hcnrich'sv. Eberstein Wirthin,
sein Vorwerk in dem Dorfe Sundheimmit allem Zubehör im Dorfe und Felde für 600 Pfund fuld. Heller. Beidieser Kaufhandlung waren zugegen Henrich Steinrück und Friedrich v. Eber-stein, Ritter. - Gesch. 263. Nr. 132.
1379
verkauften Botho v. Eberstein und dessen eheliche Wirthin Agnes ihren Antheilan den Nutzungen und Rechten zu Schwcrbrod an die Gebrüder Ulrich,Friedrich ?c. v. Hutten. — Gesch. 263. Nr. 133.
Vor 13-fti
„zu der Zhten, als da Heinrich v. Wihers zu dem Schlosse, Amte und GerichteBieberstein ist kommen" wurde das eben genannte, an Eberhard v. Ebcrsteinvon dem Stifte Fulda versetzt gewesene
Schloß, Amt und Gericht Biebersteinwieder eingelöst, und zwar mit den 444 Gulden, welche die Ritter Eberhard undGottschalk v. Buchenau „vor Zhten gereite dargelegt" hatten. — Gesch.264. Nr. 13l>.
1388
18. Januar stellten die GeVettern Eberhard und Apcl v. Ebcrstein einenRevers darüber aus, daß, nachdem sie
Apel's v. Eberstein zu Bicbra unter Bieberstein gelegenen und vomStifte Fulda lehnrührigen Hofan Fritz Mores verkauft, sie deshalb um lehnherrl. Konsens bei dem AbteFriedrich nachgesucht hätten. — Gesch. 264. Nr. 136 n. S. 1210.
Hans v. Eberstein verkaufte auf Wiederkanf an Eberhard v. Ebcrstein(Eberhard's und dessen Brüder Vater)
fünf Güter zu Klein-Sassen (Hans von Snla's, Heinrich Scheffer's,Wattenbach's, der Schomann Gut und eine Hofstatt gen. die Steinmauer),ein Gut zu Gerhards, welches Apel bearbeitet, und seine Besitzungenzu Landenberg
für 124 Schillinge Turnes, fernerdie Mühle zu Langenbiebra für 82 Schillinge Turnes,was er zur Breite hatte für 42 Schillinge Turnes unddrei Güter zu Gerhards (Boltwin's, Jrmeln und Loffler's Gut) für120 Pfund Heller.
Bei der Zahlung der Kaufgeldcr wurden bei einem Theilc 12 Turnes für1 Pfund, bei dem andern 20 Schillinge für 1 Pfund gerechnet.
Auf diese Güter machten die Gebr. Wilhelm und Adolf v. d. Tann späterAnspruch, wurden aber damit 27. Mai 1405 abgewiesen. — Gesch. 288. Nr. 175und S. 1211.
1396
22. März hat Crafft v. Eberstein „von seinen Ganerben wegen"
das Schocken, Eckweisbach, die Dörfer Langenberg und Sassen
mit ihren Zugehörungen,das Dietes,
die Wüstung, die man nennt die Breit,ein Burggut zu dem Nüenhof und
2 Höfe daselbst, die ihnen pfandweise stehn von Heinz Kochmeistern,2 Hufen zu Reimbrechts,
1'/, Hufe zu Schweb erg,
1 Hof zu Nüenhof, der ist Crafften allein,von dem Stifte Fulda zu Lehn empfangen. — Gesch. 266. Nr. 143.