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Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
31
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doch wollte er, der Abt,seines Amtes und Gerichtes allervorderlichs Worten zuHcnzcn v. Eberstein Rittern und nach ihm doch auch zu den andern". Zugleichversprach der Abt, die ebengcnannten Gebrüder v. Ebcrstein und Küchenmeisterdes Schlosses, Amtes und Gerichtes Ncuhof nicht ehr zu entsetzen oder mitjemand zu übersetzen bis nach erfolgter Zahlung von 3000 Pfund Heller. Vondieser Kanfsumme standen zu:

Bote» v. Ebcrstein, Albrechtcn v. Fischborn 600 Pfund Heller,wofür sie jährl. 25 Pfund von der Stadtbect zu Fulda und°25 Pfund vonden Einkünften des halben vor dem Schlosse Ncuhof gelegenen Hofes undden halben fuld. Gütern zu Reimb rechts und Schwebirde zu fordern hatten;Henzen, Kuuzen, Fritzen und Eberharden v. Ebcrstein 1400 Pfund,Hansen und Henzen Küchenmeister 1000 Pfund.

Für die letzten 2400 Pfund erhielten diese 4 Gebrüder v. Eberstein und2 Gebrüder Küchenmeister die übrigbleibenden Gefälle, Renten, Gülten undden Gerichtsantheil.

Die Wicdercinlösnng Seitens des Stifts sollte nicht von einem einzelnen,sondern von sämtlichen Käufern zugleich geschehen nach '/< Jahr vorher geschehenerKündigung, und die Einlösungssummcn sollten je nach Belieben zu Münncrstadtoder Neustadt in Franken gezahlt werden. Gesch. 2b6. Nr. 122.

1339

24. Januar stellt der strenge Knecht Bote v. Eberstein einen Revers darüberans, daß ihm der Abt Heinrich von Fulda für 300 Pfund fnld. Heller einejährl. Rente von 25 Psnnd Heller auf einen Wiederkauf verkauft habe, und zwar12'/^ Pfund aus der Stadtbeet zu Fulda und 12'/, Pfund aus V4 desvor dem Schlosse Ncuhof gelegenen Hofes, 2 Hufen zu Reimbrechtsund 1'/- Hufen zu Schwebirde,und macht sich verbindlich, dem Abte den Wiederkauf der genannten Gülten undGilter zu gestatten, wenn die Kündigung '/« Jahr zuvor erfolgt ist.

Bote empfing auch 1359 12Pfund Heller jährl. Rente ans der Kammerdes Abtes zu Fulda zu Mannlehn. Gesch. 258 ff. Nr. 123 n. 124.

MI

14. Febr. vermachte Gertrud v. Heringen

ihre Wiese zu Lntter in dem Steinethder Else v. Bockeler (war eine geb. v. Eberstein), ihrer Geschwiher. Zeugenwaren der Plebanus Henz zu Lutter, Simon v. Lutter, Konrad Behm, Fritz undKonrad v. Landenhansen. Gesch. 260. Nr. 126.

13KI

29. Nov. versetzten Henrich v. Lichtenberg, Else seine eheliche Wirthin, für 60kleine Gulden, Florenzier genannt, mit Zustimmung ihres Bruders bzw.Schwagers Johann v. Lichtenberg

alles, was Babeberg von ihnen zu Harbach hatte, es sei Gut, Wiesen,Äcker, mit allen Gülten und Rechten, und den Wald zu Alhardsan Boten v. Ebcrstein, Sannen, seiner ehelichen Wirthin, die den Wald zuAlhards aber nur solange innehaben sollten, bis sie von demselben 60 Guldenaufgehoben hätten,und nicht abzuschlagen von den eben genannten Gütern." Gesch. 260. Nr. 127.

1370

30. Aug. stellte der strenge Knecht Bote v. Eberstein, nachdem er sich mit demAbte Heinrich von Fulda über alle Ansprüche, die er an das Stift wegen Dar-lcihungen, Leistungen, Atzung, Schulden, Schaden, Pferden, Kost, Zehrnng undDienst gehabt, geeinigt hatte, einen Revers darüber aus, daß ihm der Abt fürdie ihm schuldigen 170 Pfund fuld. Heller wiedcrkäuflich verkauft bzw. versetzt habe

3'/z Gut in dem Dorfe Luths,welche jährl. zu Zins gaben 3'/z Viertel Korn, i0'/z Viertel Hafer und 28Schillinge Pfennig Geld, 56 Käse und 6 Hühner. Gesch. 262. Nr. 130.