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Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
18
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eben auf den Schlag den Anfang des wahren evangelischen Christenthums ausBetrachtung der gesungenen deutschen Lieder geschöpft, theils andere, so in desPapsts Lehre ziemlich verwickelt, durch ihren Kindern zu Haus gebetenenKatechismus (1529 pnblicirt) zum wahren christlichen Glauben sind befördertworden. Zwar daß noch zu Rudelstadt im jährlichen Gedächtnis mit christ-lichen Gesängen bei dem Johannisfeuer auf dem Markte (und auch fast vor30 Jahren ans solchen Festtag hinter St. Andreaskirch cn bei dem SchönseldischcnHofe gesungen wurde) von der kleinen Jugend und Schnlmägdlein angestellctwird, weiß ich nicht,ob's ein eigentlicher Beweis der Reformation sein kann;denn auch an andern Ortern dieser Johannistag noch mit größerem Geprängevon Rosentöpfen und Gassengesängen auch von der Jugend feierlich gehaltenwird. Zum andern hat man auch an unserm Saalstrom in Städten und Dorf-schaften weil, vor 50 Jahren auf I^stars des Finstern Todesbild von Strohgeflochten aus einer Stange mit sonderlicher Prozession in der Höhe getragen;geschicht aber auch noch an andern Örtern dergleichen.

Unlängst hierauf erfolgete, daß dieser in der papistischen Finsternis hartverstockte Graf Günther in seinem hohen Alter zu Arnstadt 8. Aug. 1531am Tage v/ri-roi von dieser Welt durch den zeitlichen Tod abgefordert wurde,und also I. G. arme lutherische Unterthanen bessere Luft wegen des neuenLichts des heiligen Evangelii überkommen. Sonstcn haben seine UnterthanenSe. Gnaden gerühmet, daß er nach dem lobwürdigen Excmpel Kaiser l?sräin. I.mit allem Willen Bürgern und Bauren Audienz gegeben, damit ihre Klagenund Beschwerden desto schleuniger verabschiedet würde.

Trug sich auch weiter zu, daß Kurfürst Johannes zu Sachsen 16. Aug. 1532an einem Freitage b. 10 antsomr. am Schlage in Beisein v. Imtbsri in Christoentschlafen und am 18. ch. früh zu Wittenberg um 7 Uhr in die Schloßkirchebegraben war. Da hat der eine christliche Kurfürst Johann Friedcrich znSachsen und Burggraf zu Magdeburg seinen Vasallum Graf Henrichen zuSchwarzburg den Altern, der seinem Vater unter andern in der Regierungder Arnstädtischen Herrschaft succedirte, die Lehen über dieselbige etwas ver-weigert, bis so lange die völlige Abschaffung des Papstthums und völlige Ein-führung der evangelischen Glaubenslehre in Städten, Land und Dörfern, Adelund Unadcl er koncedirte. Da geschah die Versprechung, daß man zn Arnstadt,in I. G. Hauptstadt, in der Käfcrnburgischen Pflege, Königsee, Ullendorf,Blankenberg und Rudelstadt?c. noch in demselben Jahre wollte durch reineund lutherische Theologen Visitiren lassen.

Diese erste Visitation der Schwarzbnrgischcn Kirchen wurde 1532 zn Werkgesetzet, und ließen sich in nachfolgenden Jahren etliche Mönche aus dem KlosterPaulinzella zu den ersten evangelischen Prädikanten bei dem SchwarzburgischenWald- und Landvolke gebrauchen. Aber welches dazumal viel Unterthanen derSchwarzburgischen Oberherrschaft Wunder nahm, begehrte man zn dem ge-meldten Werke der angestellten Visitation keine kttrfürstlichen Theologen vonWittenberg, Jsenach, Jena oder Weimar, sondern v. Johann Langen, einfeiner, alter, ansehnlicher Theologus, der auch beneben v. Staupitz, General-Obristen des Augustiner-Ordens, mit Hrn. laitllsro von Jugend auf umgangen,und der Pfarrherr zu Liebringen in der Gleichischcn Herrschaft Ehrenstein,Rempe genannt, requirirt und erfordert.

Sonderlich hatte Herr Henrich Graf zu Schwarzburg der Älter ein gutHerze bekommen, daß in diesem 1532. Jahre eine Fricdenshandlnnge zwischendem römischen Kaiser, römischen und böhmischen Könige ?srckiimnZo undKurfürsten zu Sachsen und andern deutschen evangelischen Fürsten angestellct,daß kein Theil das andere bis ans ein Koncilium beleidigen sollte, welche friedlicheTransaktion hernach 23. Juli zu Nürnberg geschlossen und endlich am 2. Tagedes August von Kaiserl. Majestät bestätiget worden.

Dieser Graf Henrich der Älter starb auch zu Arnstadt im 7. Jahreseiner gräflichen Regierung seines Alters 40 den 12. Juli 1538, verließ keine