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Grafen v. Gleichen (denn dicselbigen, oder dach ihre Nnterthanen sonderlich indenen Herrschaften Kranichfeld und Remda hatten sich allbereit zur lutherischenLehre gewandt oder bekannt), mußten das grüne Wachs fort gebrauchen oderdamit siegeln lassen.
Also den löblichen oder christlichen Kurfürsten zu Sachsen JohannesFriedrichen gleichsam in der Religion wankend zu machen, doch ohne I.Knrfürstl. G. Änmuthen, geschah des Kaisers Fürschlag, Förderung zu einerHeirath zwischen I. K. G. ältestem Sohne Herzog Johann Friedrichen undKönigl. Majestät Ferdinand I. Tochter Fräulein Eleonoren zu thun benebenschriftl. Ratificirung, sofern in der Religion nur Vcrgleichnng zutwr geschähe,im Fall aber seines tödlichen Abgangs dem 2. Sohne H. Johann Wilhelm(auf den die Kur Sachsen fällt) dieselbe zu vermählen.
15) Herrn Heinrich zu Schwarzbnrg des Altern Schw.-Herr-Vater Fürstund Graf Wilhelm zu Hcnneberg, auch die Herren Hohnsteinischcn Harzgrafcnzu Lohra, derer Land von dem Bischöfe zu Halberstadt lehnweise dcpendirte,waren zu dieser Zeit noch eifrige Papisten, wie denn Graf Günther's desJüngern Frau Mutter Bruder Graf Wilhelm zu Hohnstein Bischof zuStraßburg, dann auch die Herren Vettern und Grafen zu Stolberg wegender ehemaligen getroffenen und vom Hause zu Sachsen konfirmirten Erb-vereinigung zwischen ihnen und dem Hause Schwarzbnrg mit Beschickungenund Besuchungen werden fleißig bei denen Schwarzburgischen Herren Vetternes dahin gearbeitet haben, daß der Zutritt zu der evangelischen Religion aber-mals retardirt worden im Ansehen, weil des Papsts Lehre viel 100 Jahre altsei. Aber Luther antwortet, was 100 Jahre unrecht gewesen ist, ward niekeine Stunde recht; wenn die Jahre recht machten, wäre ja der Teufel derAllergerechteste auf Erden, der nun über 5000 Jahre alt ist. Haben immerobjicirt und eingewendet, die katholische Lehre ist bei unfern Vorfahren, auchGroß-Herrn-Vätern, auch Ahnen für die rechte Christenheit gehalten wordenImtw. ?om. V. 4. p. 25. Die Christenheit ist nicht eine Regel und Maß überGotteswort, sondern auch Gottes Wort ist eine Regel und Maß über die Christen-heit, und die Christenheit macht nicht Gotteswort, sondern Gottcswort machtdie Christenheit. — Darum auch
16) Dieser Graf Günther der Jünger sich mit Frauen Elisabeth, HerrnAntoni Grafen zu Isenburg und Büdingen Tochter, 20. Nov. 1528 ver-mählte, da diesem und ändern Grafen und Herren in der Buche, Wettcrau undRheinstrom vom Mainzischen Kapitel, Bischöfe zu Würzburg und Abte zu Fuldagewaltig Achten auf die Garn gegeben wurde, daß in diesen Enden und Ortcrndas lutherische Geschmeiß, wie sie es nannten, nicht einreißen und um sichfressen sollte; und ist dieser Schwarzburgischcn Landesmutter Fr. Elisabethenleibliche Schwester Fräulein Ludowiga eine Nonne im Kloster Marienbrunngewesen. Daher ist zum
17) dazu kommen, daß in der I. I. G. G. Landen benachbarten StadtErfurt langwierige Uneinigkeiten zwischen den Stiftern, v. Konrad Klingen,Predigern zum Barfüßern, auch Rath und gemein Bürgschaft entstanden; dennallbereit 1519 theils die Bürgschaft Uutbsoo in Sachen der Religion beigepflichtet,auch 1521, wie er nach Worms citirt, vomiri. yrmsiwoä. seine Predigt imAugustiner-Kloster in großer Frequenz angehört (Sein Thema war: HaltetFriede!). Endlich wurde ebenerzählte Irrung 4. Mart. 1530 zu Hainmelbnrgbeigelegt und durch den löbl. Bund zu Schwaben gestillet und Friedcnsartiknlaufgesetzt, deren der nachfolgende dieses Lauts: „Zum 6. sollen in den zweienStiftern und zu St. Petri nach altem Herkommen und christl. alter Ordnunggesungen und gehalten werden ohne VerHindernis eines Raths und Gemeineder Stadt Erfurt, auch in denselben zweien Stiftern und zu St. Petri niemandszu predigen gestattet werden, als demjenigen, so von geistlicher Obrigkeit jetztgcmeldter 3 Gotteshäuser zugelassen sei; aber allen andern Gotteshäusern, Fallsund in Sachen den Glauben und Ceremonien betreffend, wollen Wir hiermit