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2 (1861) Markgraf Friedrich, erster Kurfürst von Brandenburg aus dem burggräflichen Hause Zollern
Entstehung
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bis 18 Jahre früher erfolgt, ohne Zweifel weltgeschichtlichwichtige Folgen gehabt hätte, änderte jetzt nichts in Frie-drichs Beziehungen zum Reich. Nur für den Besitz desKurfürstenthuins Brandenburg hatte es den immer nochbeachtungswerthen Erfolg, daß mit dem Tode Siegmnndsder dem Hause Luxemburg gemachte Vorbehalt eines Rück-kaufes nun auch formal erlosch und die Mark Branden-burg daher erst mit diesen? Zeitpunkte in ein unwiderrufli-ches Eigenthum des Hauses Zollern überging.

Den wahren Werth seines frühern Günstlings, den er,wie er ihn zehn Jahre hindurch im höchsten Maße, undfast übertrieben geschätzt, andere zehn Jahre hindurch un-würdig verkannt hatte, hat Siegmnnd hiernach zwar vorseinein Tode von Neuem erkennen gelernt. Aber es kamihm diese Erkenntniß zu spät, um sich, als nunmehr gebrech-licher Greis, zu der frühern Größe wieder emporzuschwingen,die er im Verein mit Friedrich einst erstrebt hatte; zu spät,um wieder gut zu machen, worin er gegen seine einstmali-gen edlcrn Absichten sich vergangen; ja zu spät, um sichaus den fesselnden Banden noch befreien zu können, womitdie Oesterreich-Baierische Hofparthei, mit der er sich umge-ben hatte, ihn fest umgarnt hielt. — Niemand ist so stark,um dem Einflüsse seiner täglichen nächsten Umgebung unzu-gänglich zu sein, und kein Mißgeschick daher für einen Für-sten größer, als wenn diese Umgebung den Richtungen, inderen Verfolgung grade die würdige Lösung der Aufgabe sei-nes hohen Berufes liegt, nicht zugethan, sondern abhold ist.

Wie aber Markgraf Friedrichs treues, edles Gemüthzum Kaiser gestanden hat, auch nach den mannigfaltigen