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rechtlicher Entscheidung unterwarf. Damit wurde der Frie-den ans dieser Seite wenigstens für das Erste bewahrt.
Nicht so glücklich war die Regentin in Bezug auf dieFriedensstörungen, welche der von Qnitzow ihr zuwegebrachte. Schon am zweiten Tage nach der Abreise desBurggrafen, den 21. August 1414, verkündeten die Flam-men der Stadt Nauen, welche Dieterich von Quitzow, mitihren, vom Erndtegewinn angefüllten Scheunen, in Brandsteckte, wie viel die Mark von diesem unruhigen Manneund seiner Verbindung mit den Feinden seines Vaterlandesnoch zu fürchten habe. Denn Dieterich von Quitzow rittzu dieser Brandstiftung von Zehdenick aus, das damals nochein Pfandbesitz der Herzöge von Pommern-Stettin war,und kehrte nach vollbrachter That nach Zehdenick zurück.
Da die Städte ihm, ungeachtet seines zunächst an siegerichteten Klagebriefcs über den Burggrafen, nicht behülf-lich gewesen waren, seine Besitzungen wieder zu erlangen;so soll er gedroht haben, alle Märkischen Städte in Brandzu stecken und, im Einverständnisse mit seines gefangenenBruders Gattin, Schaaren von Uebelthätern zu diesemZwecke angeworben haben. Einige Mordbrenner, welche zuBrandenburg ergriffen und aufs Rad geflochten wurden,hatten ausgesagt, durch Agnes von Quitzow und ihren Be-gleiter Götz Predöhl, den frühern Vertheidiger Beuthens,dazu gedungen zu sein. Agnes von Quitzow entfloh hier-auf nach Magdeburg, wo sie sich dem Erzbischofe zu Füßenwarf, mit der Bitte um Freilassung ihres Gatten. Diese ver-mogte sie jedoch nicht zu erwirken. Sie mußte vielmehr, dadas Gerücht von ihren Thaten in der Mark sich anch hierher