279
halten, daß er, aus Liebe zu ihm, des eigenen Erblandessich freiwillig beraubt und dasselbe ihm zu seiner Erhöhunggegeben, auch ihm sonst mannigfaltig Gutes erwiesen habe,daher ans seine Erkenntlichkeit gegründeten Anspruch macheuzu dürfen glaube
Die Erwerbung der Mark Brandenburg war daherkeine „ wohlbcrechncte Anlegung gesammelter Schätze desburggräflichen Hauses", wodurch dieses sich sein Aufsteigenzu höherer Macht und Größe im Reich vortheilhaft zu er-kaufen verstanden habe: — kein Ergebniß unedler Speku-lation, worin Friedrich, „der reiche Geldmann, die Ver-legenheiten seines königlichen Freundes geschickt ausgebeutethätte, um denselben allmälig mit unablöslicheu Verbindlich-keiten zu nmgaruen und dadurch zur Abtretung des Kur-fürstenthums Brandenburg zu nöthigen". Nichts Anderemvielmehr, als der Freigebigkeit König Siegmunds und denVerdiensten, die Friedrich sich um den König, um dasReich und um die Mark Brandenburg selbst erwarb, hatdas Haus Zollern seine Erhebung zur kurfürstlichen Würdezu danken.
6) Oocl. II, III, 303. uncl ctis tüoi'resp. mit Laisrn ä->s. III,I, 124. 164. 74., im Lolii-oiben vom 18. ivpril 1419 uml vom28. 3uli uiM 22. Ootovor 1429.